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Altersvorsorgedepot: staatlich geförderte private Altersvorsorge ab 2027

Wie funktioniert es und welche Chancen bietet es für Ihre Altersvorsorge?

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Das Wichtigste zum Altersvorsorgedepot auf einen Blick

  • Was es ist: Das Altersvorsorgedepot ist eine staatlich geförderte Form der privaten Altersvorsorge. Das Geld kann am Kapitalmarkt, z.B. in Investmentfonds wie ETFs, investiert werden, um langfristig Vermögen für den Ruhestand aufzubauen. Garantien sind hierbei nicht mehr verpflichtend, jedoch weiterhin möglich.
  • Start ab 2027: Das Altersvorsorgedepot wird zum 1. Januar 2027 eingeführt und löst die Riester-Rente als staatlich geförderte private Altersvorsorge ab.
  • Staatliche Förderung: Förderberechtigte erhalten auf ihren Eigenbeitrag eine Grundzulage von bis zu 540 € pro Jahr. Hinzu kommen je nach persönlicher Situation Kinderzulage sowie ein einmaliger Berufseinsteigerbonus.
  • Beratung: MLP Beraterinnen und MLP Berater unterstützen Sie dabei, das Altersvorsorgedepot in Ihre gesamte Altersvorsorgestrategie einzuordnen und eine passende Lösung für Ihre persönliche Situation zu finden. Von der Förderung sollen künftig auch Selbstständige und Freiberuflerinnen und Freiberufler sowie angestellte Mitglieder berufsständischer Versorgungswerke in vollem Umfang profitieren können.

Was ist das Altersvorsorgedepot?

Der Begriff „Altersvorsorgedepot” steht seit dem Beschluss der Reform für die neuen Produkte, die ab 2027 die Riester-Rente ablösen. Die staatliche Förderung kann dabei in ein gefördertes Wertpapierdepot oder eine Rentenversicherung mit 0%, 80% oder 100% Garantie fließen. Dabei zahlen Sie regelmäßig Geld ein und investieren es je nach gewünschter Anlage, beispielsweise in Fonds wie börsengehandelte Indexfonds ( ETFs ). ETFs können die Wertentwicklung eines Index abbilden und ermöglichen eine breite Streuung der Anlage. Anders als bei der Riester-Rente steht beim Altersvorsorgedepot nicht eine umfassende Beitragsgarantie im Mittelpunkt, sondern die Chance auf höhere Renditen über einen langen Anlagezeitraum.

Mit der Reform der geförderten privaten Altersvorsorge hat der Gesetzgeber die Grundlage für das Altersvorsorgedepot geschaffen. Ab dem 1. Januar 2027 können Banken, Fondsgesellschaften,Versicherer und Bausparkassen entsprechende Produkte anbieten. Das Altersvorsorgedepot ist das Nachfolgemodell der Riester-Rente und soll die staatlich geförderte Altersvorsorge einfacher und flexibler machen und stärker am Kapitalmarkt ausrichten.

Die Einführung des Altersvorsorgedepots ist die größte Reform der privaten Altersvorsorge seit über 20 Jahren. Für viele Menschen entstehen damit neue Möglichkeiten, staatlich gefördert und zugleich renditeorientiert für den Ruhestand vorzusorgen. In der Beratung analysieren wir gemeinsam die persönlichen Rahmenbedingungen und finden das passende Modell für die jeweilige Lebenssituation.

Michael Schwarz, Leiter Produktmanagement Absicherung und Vorsorge bei MLP

Wie funktioniert die neue geförderte Altersvorsorge ab 2027?

Im Video erfahren Sie mehr über die Sparmöglichkeiten für Angestellte und Selbstständige

Wer wird beim Altersvorsorgedepot gefördert?

Das Altersvorsorgedepot steht einem breiten Personenkreis offen. Im Vergleich zur Riester-Rente erweitert sich der Kreis der Förderberechtigten. Künftig können unter anderem auch Selbstständige sowie Freiberuflerinnen und Freiberufler von der staatlichen Förderung profitieren.

Gefördert werden insbesondere:

  • Pflichtversicherte in der gesetzlichen Rentenversicherung
  • Beamtinnen und Beamte sowie weitere Besoldungsempfängerinnen und Besoldungsempfänger
  • Selbstständige, Freiberuflerinnen und Freiberufler sowie Gewerbetreibende
  • Pflichtmitglieder berufsständischer Versorgungseinrichtungen (selbständig und angestellt)

Um die staatlichen Zulagen zu erhalten, ist ein jährlicher Mindesteigenbeitrag von 120 € erforderlich. Die Höhe der Förderung richtet sich darüber hinaus nach den persönlichen Voraussetzungen und dem geleisteten Eigenbeitrag.

Die staatliche Förderung im Detail

Die staatliche Förderung des Altersvorsorgedepots besteht aus mehreren Bausteinen. Neben einer Grundzulage können Familien von Kinderzulagen profitieren. Ergänzend gibt es teilweise auch steuerliche Vorteile.

Die Grundzulage ist gestaffelt. Auf die ersten 360 € Eigenbeitrag pro Jahr zahlt der Staat 50 Cent je eingezahltem Euro hinzu. Das entspricht einer Förderung von bis zu 180 € jährlich. Für weitere Beiträge bis insgesamt 1.800 € pro Jahr beträgt die Förderung 25 Cent je Euro. Dadurch ist eine maximale Grundzulage von 540 € pro Jahr möglich.

Familien erhalten zusätzlich eine Kinderzulage von bis zu 300 € pro Kind und Jahr. Die volle Kinderzulage wird bereits ab einem Eigenbeitrag von 25 € monatlich gewährt. Wer vor Vollendung des 25. Lebensjahres ein Altersvorsorgedepot eröffnet, erhält zudem einen einmaligen Berufseinsteigerbonus von 200 €.

Neben den Zulagen können Beiträge zum Altersvorsorgedepot steuerlich berücksichtigt werden. Das Finanzamt prüft im Rahmen der sogenannten Günstigerprüfung automatisch, ob die Zulagen oder der steuerliche Vorteil für Sie günstiger sind, und berücksichtigt die jeweils vorteilhaftere Variante.

Welche steuerlichen Auswirkungen sich im Einzelfall ergeben, hängt von Ihrer persönlichen Situation ab.

Wie hoch die Förderung in Ihrem Fall ausfällt und welche Variante des Altersvorsorgedepots zu Ihrer Situation passt, hängt von verschiedenen Faktoren ab. MLP Beraterinnen und MLP Berater unterstützen Sie dabei, Fördermöglichkeiten einzuordnen und das Altersvorsorgedepot in Ihre gesamte Altersvorsorgeplanung einzubetten.

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Produktvarianten und Anlageoptionen

Ab 2027 werden verschiedene Varianten des Altersvorsorgedepots zur Verfügung stehen. Sie unterscheiden sich vor allem darin, wie stark sie auf Renditechancen oder Sicherheit ausgerichtet sind:

  • Renditeorientiert: Das Kapital wird vollständig am Kapitalmarkt angelegt, beispielsweise in Fonds wie ETFs. Dadurch können langfristig größere Renditechance und gleichzeitig stärkere Wertschwankungen im Vergleich zu Garantielösungen entstehen.
  • Mit 80 % Garantie: Zum Beginn der Auszahlungsphase sind mindestens 80 % der eingezahlten Beiträge abgesichert. Dadurch bleibt mehr Spielraum für renditeorientierte Anlagen als bei einer vollständigen Garantie.
  • Mit 100 % Garantie: Diese Variante sichert die eingezahlten Beiträge vollständig ab. Die höhere Sicherheit geht in der Regel mit geringeren Renditechancen einher.

Als renditeorientierte Vorsorgelösung ist unter anderem das sogenannte Standarddepot vorgesehen. Es richtet sich an Verbraucherinnen und Verbraucher, die eine einfache und kostengünstige Lösung bevorzugen. Die Effektivkosten sollen dabei auf maximal 1 % pro Jahr begrenzt werden, die Kapitalanlage ist dafür auf max. 2 Fonds eingeschränkt.

So funktioniert die Auszahlung aus dem Altersvorsorgedepot

Die Auszahlung aus dem Altersvorsorgedepot beginnt zwischen Alter 65-70.

Folgende Möglichkeiten werden für die Auszahlung zur Verfügung stehen:

  • Lebenslange Leibrente: Das angesparte Kapital wird in eine monatliche Rente umgewandelt, die bis ans Lebensende ausgezahlt wird.
  • Auszahlungsplan: Das Guthaben wird schrittweise ausgezahlt. Die Auszahlungen sollen mindestens bis zum vollendeten 85. Lebensjahr laufen.
  • Einmalige Kapitalentnahme von bis zu 30 %: Zu Beginn der Auszahlungsphase können Sie sich bis zu 30 % des angesparten Kapitals auf einmal auszahlen lassen. Der verbleibende Betrag fließt anschließend in eine Leibrente oder einen Auszahlungsplan.

Für die Besteuerung gilt das Prinzip der nachgelagerten Besteuerung. Das bedeutet: Während der Ansparphase bleiben Erträge und Umschichtungen innerhalb des Altersvorsorgedepots steuerfrei. Besteuert werden erst die späteren Auszahlungen im Ruhestand mit dem dann geltenden persönlichen Steuersatz. Die steuerliche Behandlung hängt von Ihrer individuellen Situation ab.

Was bedeutet die Reform für Ihre bestehende Vorsorge?

Was die Einführung des Altersvorsorgedepots für Sie bedeutet, hängt von Ihrer aktuellen Vorsorgesituation ab:

Wenn Sie bislang nicht privat für den Ruhestand vorsorgen, kann es sich lohnen, die Einführung des Altersvorsorgedepots ab 2027 im Blick zu behalten oder alternativ schon jetzt andere Vorsorgeformen, sowie Ihren Berufsunfähigkeitsschutz zu prüfen. Wer früh beginnt, profitiert über viele Jahre vom Zinseszinseffekt und kann die staatliche Förderung optimal nutzen.

Für Riester-Verträge, die vor dem 1. Januar 2027 abgeschlossen wurden, gilt Bestandsschutz. Sie haben künftig verschiedene Möglichkeiten: Sie können Ihren bestehenden Vertrag mit der bisherigen Förderung weiterführen oder damit in die neue staatliche Förderung wechseln. Wenn Sie die neuen Produkte für die weitere Vorsorge nutzen wollen, können Sie Ihr vorhandenes Guthaben oder auch nur die zukünftigen Beiträge in ein Altersvorsorgedepot investieren. In den ersten fünf Vertragsjahren darf der bisherige Anbieter dafür höchstens 150 € berechnen, danach soll der Wechsel kostenfrei sein.

Wichtig bei der Entscheidung: prüfen Sie Ihren Riester-Vertrag gemeinsam mit Ihrer MLP Beraterin oder Ihrem MLP Berater genau, z.B. ob er Garantien oder andere Vertragsgrundlagen enthält, die Ihnen wichtig sind. Bei einem Wechsel in das Altersvorsorge-Depot verlieren diese ihre Gültigkeit.

Vorteile und Nachteile des Altersvorsorgedepots

Wie jede Form der privaten Altersvorsorge bietet auch das Altersvorsorgedepot Chancen und Risiken. Welche Variante sinnvoll ist, hängt von Ihren persönlichen Zielen, Ihrer Risikobereitschaft und dem Anlagehorizont bis zum Ruhestand ab.

Vorteile

  • Renditechancen: Anlage am Kapitalmarkt in Fonds wie ETFs mit langfristig höheren Ertragschancen als klassische Garantieprodukte
  • Staatliche Förderung: Grundzulage von bis zu 540 € pro Jahr sowie zusätzliche Kinderzulagen und ein einmaliger Berufseinsteigerbonus
  • Steuervorteile: steuerliche Förderung der Beiträge, automatische Günstigerprüfung und steuerneutrale Umschichtungen innerhalb des Depots
  • Flexibilität: Wahlmöglichkeiten zwischen Sicherheit und Renditechancen sowie Förderung für einen erweiterten Personenkreis einschließlich Selbstständiger

Nachteile

  • Verlustrisiko: mögliche Kursschwankungen und Verluste bei Varianten ohne Garantie
  • Lange Bindung: Auszahlung grundsätzlich erst ab dem 65. Lebensjahr
  • Kosten: Gebühren bzw. Kosten für die Vertragsführung und den Abschluss möglich

Unser Tipp: MLP Beratung für Ihre Altersvorsorge mit dem Altersvorsorgedepot

Das Altersvorsorgedepot kann ein Baustein Ihrer Altersvorsorge sein. Ob und wie es zu Ihrer persönlichen Situation passt, hängt jedoch von vielen Faktoren ab – etwa Ihren Vorsorgezielen, Ihrer Risikobereitschaft und Ihrer bestehenden Absicherung. MLP Beraterinnen und MLP Berater betrachten das Altersvorsorgedepot daher im Kontext Ihrer gesamten Finanzplanung und unterstützen Sie unter anderem in folgenden Bereichen:

  • Bedarfsanalyse: Gemeinsame Bestandsaufnahme Ihrer finanziellen Situation, Ihrer Vorsorgeziele und Ihrer Risikobereitschaft, um Chancen und möglichen Handlungsbedarf zu identifizieren.
  • Ganzheitliche Betrachtung: Einordnung des Altersvorsorgedepots in Ihr bestehendes Vorsorgekonzept, beispielsweise im Zusammenspiel mit betrieblicher Altersversorgung, Basisrente oder privater Rentenversicherung.
  • Passende Lösung: 2026 stehen zunächst Orientierung und die strategische Vorbereitung Ihrer Altersvorsorge im Mittelpunkt. Sobald entsprechende Produkte ab 2027 verfügbar sind und die Förderung startet, kann die konkrete Produktauswahl folgen. Dann können geeignete Angebote verglichen und eine zu Ihren Bedürfnissen passende Lösung ausgewählt werden.
  • Langfristige Begleitung: Unterstützung bei Veränderungen im Leben, etwa bei Familienzuwachs, beruflicher Weiterentwicklung oder dem Übergang in den Ruhestand.

Für den Vermögensaufbau mit Fonds steht Ihnen darüber hinaus das MLP Vermögensdepot offen. Über das Vermögensmanagement von MLP erhalten Sie eine Anlageberatung, die zu Ihren Zielen passt. Die Entscheidung über Ihre Anlage treffen dabei immer Sie selbst.

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Fazit: Mit dem Altersvorsorgedepot renditeorientiert vorsorgen

Mit dem Altersvorsorgedepot wird die staatlich geförderte private Altersvorsorge ab 2027 flexibler und stärker am Kapitalmarkt ausgerichtet werden. Neben Zulagen und steuerlichen Vorteilen eröffnet das neue Modell höhere Renditechancen als die klassische Riester-Rente. Gleichzeitig unterscheiden sich die Varianten hinsichtlich Garantie, Kosten und Risikoprofil.

Ob das Altersvorsorgedepot zu Ihrer persönlichen Vorsorgestrategie passt, hängt von Ihrer finanziellen Situation, Ihrem Anlagehorizont und Ihren Zielen für den Ruhestand ab. Wer die Möglichkeiten und Grenzen des neuen Modells kennt, kann die staatliche Förderung gezielt für den langfristigen Vermögensaufbau nutzen.

Ein junges Paar lässt sich zum Altersvorsorgedepot beraten.

Häufige Fragen zum Altersvorsorgedepot

Das Altersvorsorgedepot wird ab dem 1. Januar 2027 verfügbar sein. Ab diesem Zeitpunkt können Banken, Fondsgesellschaften, Bausparkassen und Versicherer entsprechende Produkte anbieten. Die gesetzliche Grundlage wurde mit der Reform der geförderten privaten Altersvorsorge geschaffen.

Zum Kreis der Förderberechtigten gehören unter anderem Pflichtversicherte in der gesetzlichen Rentenversicherung, Beamtinnen und Beamte, Pflichtmitglieder berufsständischer Versorgungseinrichtungen (angestellt und selbständig) sowie Selbstständige, Freiberuflerinnen und Freiberufler sowie Gewerbetreibende. Voraussetzung für die Zulagen ist ein jährlicher Mindesteigenbeitrag von 120 €.

Die Grundzulage beträgt bis zu 540 € pro Jahr. Dafür fördert der Staat die ersten 360 € Eigenbeitrag mit 50 Cent je Euro und weitere Beiträge bis 1.800 € mit 25 Cent je Euro. Zusätzlich sind eine Kinderzulage von bis zu 300 € je Kind sowie ein einmaliger Berufseinsteigerbonus von 200 € vorgesehen.

Für Riester-Verträge, die vor dem 1. Januar 2027 abgeschlossen wurden, gilt Bestandsschutz. Sie können Ihren bestehenden Vertrag mit der bisherigen Förderung weiterführen oder künftig in die neue staatliche Förderung wechseln. Möchten Sie die neuen Altersvorsorgeprodukte nutzen, können Sie außerdem vorhandenes Guthaben übertragen oder nur zukünftige Beiträge in ein Altersvorsorgedepot investieren. Bei einer Übertragung sollten Sie berücksichtigen, dass Garantien und andere Vertragsbedingungen Ihres bisherigen Riester-Vertrags nicht auf das Altersvorsorgedepot übergehen.

Während der Ansparphase bleiben Erträge, Wertsteigerungen und Umschichtungen innerhalb des Altersvorsorgedepots steuerfrei. Die spätere Auszahlung unterliegt der nachgelagerten Besteuerung und wird mit dem dann geltenden persönlichen Steuersatz versteuert. Welche steuerlichen Auswirkungen sich daraus ergeben, hängt von Ihrer individuellen Situation ab.

Die Kosten hängen von der gewählten Produktvariante und dem jeweiligen Anbieter ab. Für das geplante Standarddepot sollen die Effektivkosten auf maximal 1 % pro Jahr begrenzt werden.

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