Mit einer betrieblichen Altersversorgung (bAV) – oder auch Betriebsrente – bauen Sie eine Zusatzrente über den Arbeitgeber auf.
Jedem Arbeitnehmer steht gesetzlich zu, Teile seines Bruttogehalts in eine betriebliche Altersversorgung für die Zeit der Rente anzulegen. Die Finanzierung der Altersvorsorge erfolgt direkt durch den Arbeitgeber oder per Entgeltumwandlung durch den Arbeitnehmer.