Im Jahr 2002 hat die Bundesregierung das Niveau der gesetzlichen Rente gesenkt, um die Beiträge stabil zu halten. Gleichzeitig erhielt die private Altersvorsorge einen höheren Stellenwert. Damit mehr Menschen zusätzlich für das Alter sparen, wurde die Riester-Rente beschlossen. Die finanzielle Altersvorsorge sorgt mit staatlichen Zulagen zu den Beiträgen und mit Steuervorteilen dafür, dass es sich noch mehr lohnt, selbst aktiv zu werden.
Sie haben die Wahl zwischen einer klassischen Rentenversicherung, einem Fondssparplan und dem sogenannten Wohn-Riester. Bei Letzterem nutzen Sie die staatliche Unterstützung dazu, eine selbst bewohnte Immobilie zu finanzieren. Denn wer im Alter mietfrei wohnt, senkt seine monatlichen Belastungen.
Grundsätzlich funktioniert das „Riestern“ wie jede andere Rentenversicherung: Sie zahlen monatlich Beiträge in eine Versicherung oder einen Sparplan ein, um im Alter eine Zusatzrente zu beziehen. Der Clou an Riester sind die staatlichen Zuschüsse (Förderung). Sie ermöglichen es, bereits mit kleinen Beiträgen eine relativ hohe finanzielle Vorsorge aufzubauen.
Riester-Sparer profitieren von verschiedenen Zulagen:
| Eigene Zulagen | 175 Euro |
| Mögliche Zulage des Ehepartners | 175 Euro |
| Zulage für bis 2008 geborene Kinder | 185 Euro |
| Zulage für nach 2008 geborene Kinder | 300 Euro |
|
Beispiel: Zulage für eine Familie mit 3 Kindern (zwei vor, eines nach 2008 geboren) |
1.020 Euro |
Gut zu wissen: Eine interessante Alternative für Gutverdiener ohne Kinder ist die Rürup-Rente.
Die vollen Zulagen zur Riester-Rente (Altersvorsorge) erhalten Sie nur, wenn Sie selbst für die Rente mitsparen. Daher verlangt der Gesetzgeber, dass Sie mindestens 4 Prozent des rentenversicherungspflichtigen Einkommens pro Jahr in den Vertrag einzahlen. Allerdings stockt der Staat die Beiträge auf. Es genügt, wenn der Eigenanteil plus die Zulagen den erforderlichen Mindesteigenbetrag ausmachen. Sparen Sie weniger an, erhalten Sie auch die Zulagen nur anteilig.
Der Riester-Mindestbeitrag ist entsprechend wie folgt zu berechnen: 4 Prozent des Bruttoeinkommens minus Zulagen ergibt den zu leistenden Mindesteigenbetrag. Je nachdem, wie viele Kinder Sie haben, ergeben sich daraus beispielsweise folgende Beträge:
| Rentenversicherungspflichtiges Bruttoeinkommen |
Mindestbeitrag 4 Prozent |
Anzahl kindergeldberechtigter Kinder (2008 oder später geboren) | Zulagen | Zu leistender Mindesteigenbetrag |
|---|---|---|---|---|
| 36.000 Euro | 1.440 Euro | 0 | 175 Euro | 1.265 Euro |
| 36.000 Euro | 1.440 Euro | 1 | 475 Euro | 965 Euro |
| 36.000 Euro | 1.440 Euro | 2 | 775 Euro | 665 Euro |
| 36.000 Euro | 1.440 Euro | 3 | 1.075 Euro | 365 Euro |
Diese Form der Vorsorge für die Rente lohnt sich nur, wenn Sie förderberechtigt sind. Das sind im Wesentlichen folgende Gruppen:
Neben den direkt förderberechtigten Personen haben deren Ehepartner Zugang zur Riester-Rente. Selbstverständlich gilt diese Regelung auch für gleichgeschlechtliche Paare in eingetragenen Lebenspartnerschaften oder in der Ehe für alle. Der nicht zulagenberechtigte Partner muss einen Sockelbeitrag in Höhe von 60 Euro jährlich in die Rente einzahlen, um die Zulagen zu erhalten.
Dank der hohen Zulagen für Kinder ist das „Riestern“ besonders empfehlenswert für Familien und Alleinerziehende. Sie erhalten die Möglichkeit, mit kleinen Beiträgen eine ordentliche Summe für die Rente anzusparen. Auch alleinstehende Gutverdiener profitieren von der Riester-Rente als Altersvorsorge. Sie haben die Option, den Maximalbeitrag in Höhe von 2.100 Euro steuermindernd geltend zu machen.
Beim Finanzamt machen Sie die Beiträge zur Riester-Rente als Sonderausgaben geltend. Der Eintrag gehört in die Anlage AV. Den rechnerischen Steuervorteil für die Rente erhalten Sie allerdings nicht in voller Höhe angerechnet, denn die Finanzbehörden kürzen die Ersparnis um die bereits erhaltenen Zulagen.
Beim Besparen der Riester-Rente profitieren Sie von Zulagen und Steuervorteilen. Wird die Rente später ausgezahlt, muss sie in voller Höhe versteuert werden – dann allerdings nur mit dem im Rentenbezug gültigen Gesamtsteuersatz.
Eine Rentenversicherung ist das einzige Produkt, das eine lebenslange Auszahlung garantiert – unabhängig von Kapitalmarktentwicklungen und der tatsächlichen Lebensdauer. Sie sorgt für Planbarkeit, übernimmt die Kapitalverwaltung und leistet zuverlässig ab dem vereinbarten Rentenbeginn.
Diese pauschale Kritik ist nicht korrekt. Kosten und Renditen hängen von Art und Gestaltung der Rentenversicherung sowie den Marktbedingungen ab. Neben den bereits beschriebenen qualitativen Vorteilen („Langlebigkeitsabsicherung“ und „Eintrittsdatum“) punkten Rentenversicherungen in quantitativer Hinsicht vor allem aufgrund der günstigen Ertragsanteilbesteuerung.