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Aktionärinnen und Aktionäre überlegen, wie sie die Bezugsrechte bei ihren Aktien ausüben möchten.

Bezugsrecht bei Aktien einfach erklärt

Wie können Sie bei einer Kapitalerhöhung von den Bezugsrechten Ihrer Aktien profitieren?

Das Wichtigste zum Bezugsrecht bei Aktien auf einen Blick

  • Definition: Bestehende Aktionärinnen und Aktionäre erhalten durch das Bezugsrecht bei Aktien das Vorrecht, bei einer Kapitalerhöhung neue Anteile zu einem festgelegten Preis kaufen zu dürfen. So kann ihr prozentualer Anteil am Unternehmen erhalten bleiben und wird nicht durch neue Investorinnen und Investoren verwässert.
  • Nutzen: Als bestehende Aktionärin bzw. bestehender Aktionär erhalten Sie neue Anteile, sogenannte junge Aktien, meist zu einem attraktiven Bezugskurs, der unter dem aktuellen Börsenkurs der Altaktien liegt. Sie können Aktien mit Bezugsrecht kaufen, Ihr Recht an andere verkaufen oder es verfallen lassen.
  • Ablauf: Eine Bezugsrechtsemission folgt einem festen Zeitplan, der mit der Bekanntmachung der Kapitalmaßnahme beginnt und eine zweiwöchige Bezugsfrist umfasst. Innerhalb dieses Zeitfensters können Sie entscheiden, ob Sie die Bezugsrechte wahrnehmen möchten, um junge Aktien zu erwerben.
  • Bezugsverhältnis: Das Bezugsverhältnis der Aktien legt fest, wie viele alte Anteile Sie benötigen, um eine neue Aktie zum Vorzugspreis zu beziehen. Das daraus resultierende Bezugsrecht hat einen eigenen Wert und dient rechnerisch dazu, den Kursabschlag der Altaktie auszugleichen.

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Was sind Bezugsrechte bei Aktien?

Das Bezugsrecht bei Aktien ist ein gesetzlich verbrieftes Recht für bestehende Aktionärinnen und Aktionäre, auch Altaktionärinnen und Altaktionäre genannt. Es greift, wenn ein Unternehmen neue Anteile ausgibt, um sein Grundkapital durch die Zufuhr von frischem Eigenkapital zu erhöhen. Gemäß § 186 AktG gewährleistet Ihnen dieser Mechanismus den ersten Zugriff auf die neuen Wertpapiere . So können Sie Ihre Bezugsrechte ausüben und neue Aktien zum festgelegten Bezugspreis erwerben, um sicherzustellen, dass Ihr Anteil am Grundkapital des Unternehmens möglichst unverändert bleibt.

Gut zu wissen: Obwohl das Bezugsrecht gesetzlich verankert ist, kann es unter den Voraussetzungen des § 186 AktG ausgeschlossen werden. Hierfür ist in der Regel ein Beschluss der Hauptversammlung mit einer qualifizierten Mehrheit, meist 75 % des vertretenen Kapitals, erforderlich. Ein solcher Bezugsrechtsausschluss kommt beispielsweise in Betracht, um strategische Investorinnen oder Investoren zu beteiligen oder Unternehmensübernahmen durch die Ausgabe neuer Aktien (Sachkapitalerhöhung) zu ermöglichen.

Wie funktioniert das Bezugsrecht im Detail?

Sobald ein Unternehmen eine Kapitalerhöhung beschließt, wird die Bezugsrechtsemission eingeleitet. Damit Sie Ihre Bezugsrechte ausüben und neue Aktien erwerben können, folgt dieser Prozess einer festen Logik:

  • Entstehung: Am Tag der Umstellung (dem sogenannten Ex-Tag) werden die Bezugsrechte technisch von Ihren Altaktien getrennt. Ab diesem ersten Handelstag nach der Abspaltung finden Sie die Rechte als eigenständige Position mit eigener Wertpapierkennnummer in Ihrem Depot. In der Regel erhalten Sie für jede Aktie ein Bezugsrecht, das Ihre Depotbank einbucht.
  • Bezugsverhältnis: Da meist weniger neue Anteile ausgegeben werden als bereits existieren, legt das Unternehmen ein Bezugsverhältnis für Aktien fest, z. B. 3:1. Das bedeutet: Sie benötigen drei Bezugsrechte, um mit diesen eine junge Aktie zum festgelegten Bezugspreis kaufen zu können.
  • Bezugsfrist: Die Teilnahme an einer Kapitalerhöhung ist zeitlich begrenzt. In der Regel haben Sie ein Zeitfenster von etwa zwei Wochen (die Bezugsfrist), um Ihrer Depotbank mitzuteilen, wie Sie mit Ihren Rechten verfahren möchten.
  • Handelbarkeit: Während der Bezugsfrist findet an der Börse ein Bezugsrechtshandel statt, in dem die Rechte einen eigenen Marktwert besitzen. Das bietet Ihnen Flexibilität: Über einen Auftrag an Ihre Depotbank können Sie dort zum Beispiel zusätzliche Bezugsrechte kaufen, um mehr neue Aktien erwerben zu können oder Ihre eigenen Rechte veräußern, falls Sie keine neuen Anteile beziehen möchten.

Was können Aktionäre mit Bezugsrechten tun?

Sobald Ihnen die Rechte in Ihr Depot eingebucht wurden, haben Sie die Wahl. Sie sind nicht verpflichtet, an der Kapitalerhöhung teilzunehmen, sollten aber innerhalb der Bezugsfrist aktiv werden, um keinen finanziellen Verlust zu erleiden. Im Wesentlichen stehen Ihnen drei Wege offen:

Wenn Sie Ihre Beteiligungsquote der Aktien halten möchten, können Sie Ihre Bezugsrechte wahrnehmen. In diesem Fall weisen Sie Ihre Depotbank an, die eingebuchten Rechte zu nutzen, um junge Aktien zum festgelegten Bezugspreis zu kaufen. Es kann sinnvoll sein, das Bezugsrecht zu nutzen, da der festgesetzte Bezugskurs in der Regel deutlich unter dem aktuellen Marktwert der Aktie liegt.

Beispiel zum Ausüben des Bezugsrechts: Angenommen, Sie besitzen 100 Aktien. In diesem Fall erhalten Sie automatisch 100 Bezugsrechte in Ihr Depot. Bei einem Bezugsverhältnis der Aktien von 5:1 benötigen Sie jeweils fünf dieser Rechte, um eine junge Aktie zu beziehen. Sie können also Ihre 100 Rechte nutzen, um insgesamt 20 neue Anteile zum günstigen Kurs zu kaufen.

Möchten oder können Sie kein weiteres Kapital investieren, müssen Sie die Rechte nicht ungenutzt lassen. Da diese einen eigenen Marktwert besitzen, können Sie Ihr Bezugsrecht verkaufen. Hierzu nehmen Sie am Bezugsrechtshandel teil, der während der Frist an der Börse stattfindet. Durch den Verkauf erhalten Sie einen Barausgleich, der den rechnerischen Kursabschlag Ihrer Altaktien zumindest teilweise kompensieren kann.

Beispiel zum Verkaufen von Bezugsrechten: Sie besitzen 100 Bezugsrechte, möchten aber keine neuen Aktien kaufen. Sie verkaufen diese Rechte während der Handelsfrist über die Börse. Dabei kann der Preis je nach Handelstag und Marktlage schwanken. Bei einem Kurs von beispielsweise 2,00 € pro Recht fließen Ihrem Depot 200 €, abzüglich Gebühren und Steuern, zu.

Wenn Sie die Bezugsrechte bei Aktien weder wahrnehmen noch verkaufen, verfallen sie am Ende der Frist wertlos. In diesem Fall verlieren Sie Geld: Der Grund dafür ist der sogenannte Verwässerungseffekt: Durch die Kapitalerhöhung wird das Unternehmen zwar durch frisches Kapital gestärkt, aber der Gesamtwert und die künftigen Gewinne der Firma verteilen sich ab sofort auf deutlich mehr Aktien. Dadurch sinkt der rechnerische Wert jeder einzelnen alten Aktie in Ihrem Depot. Wenn Sie Ihre Bezugsrechte weder nutzen, um günstige neue Aktien zu kaufen, noch um sie an der Börse zu verkaufen, erhalten Sie für diesen Wertverlust keinen Ausgleich.

Beispiel für den Verfall: Sie reagieren nicht auf das Schreiben Ihrer Bank und erteilen auch keinen Verkaufsauftrag. Nach Ablauf der Frist werden die Bezugsrechte aus Ihrem Depot gelöscht. Da Ihr Depot nun insgesamt weniger wert ist als vor der Kapitalerhöhung, haben Sie Geld verloren, ohne eine Gegenleistung zu erhalten.

Wie Sie sehen, kann jede Entscheidung – vom Zukauf junger Aktien bis zum Verkauf der Bezugsrechte – direkte Auswirkungen auf Ihre Rendite und Ihre Beteiligungsquote haben. Ob in Ihrer aktuellen Situation das Kaufen von Bezugsrechten sinnvoll ist oder ein Verkauf der Rechte besser zu Ihrer Liquiditätsplanung passt, hängt von Ihrer langfristigen Anlagestrategie ab.

Einfach erklärt: Warum gibt es Bezugsrechte bei Aktien?

Das Bezugsrecht für Aktien gibt Ihnen bei Kapitalerhöhungen die Möglichkeit, Ihren relativen Anteil am Grundkapital des Unternehmens konstant zu halten. Dieser gesetzliche Schutzmechanismus hat sowohl für die Gesellschaft als auch für Sie als Anlegerin oder Anleger mehrere Gründe:

  • Schutz vor Verwässerung: Durch das Bezugsrecht behalten Sie Ihren prozentualen Anteil am Unternehmen. Ohne dieses Vorrecht würde Ihr Anteil am Grundkapital und damit auch Ihr Einfluss auf das Unternehmen sinken, wenn neue Aktien ausgegeben werden.
  • Schutz des Stimmrechts: Da Ihr prozentualer Anteil am Grundkapital der Aktien aufgrund des Bezugsrechts bestehen bleibt, behalten Sie auch Ihr gewohntes Stimmgewicht bei der Hauptversammlung. So sichern Sie sich Ihren Einfluss auf Unternehmensentscheidungen.
  • Vermögensschutz: Da neue Aktien bei einer Kapitalerhöhung oft zu einem vergünstigten Preis angeboten werden, sinkt der Kurs der alten Aktien rechnerisch leicht ab. Das Bezugsrecht gleicht diesen Kursabschlag aus, da es selbst einen handelbaren Geldwert darstellt.
  • Kapitalbeschaffung für das Unternehmen: Für das Unternehmen kann eine Bezugsrechtsemission ein sinnvoller Weg sein, Grundkapital zu stärken und Liquidität für Investitionen zu schaffen. Möchten Altaktionärinnen und Altaktionäre für ihre Aktien Bezugsrechte wahrnehmen, können Unternehmen ihr Finanzierungsziel bei einer Kapitalerhöhung eher erreichen.

Berechnung von Bezugsverhältnis und Bezugsrechten bei Aktien

Wenn ein Unternehmen eine Kapitalerhöhung beschließt, stehen Sie als Altaktionärin oder Altaktionär vor einer Entscheidung. Um herauszufinden, ob Sie die Bezugsrechte wahrnehmen oder verkaufen sollten, können Sie das Bezugsverhältnis und den rechnerischen Wert des Bezugsrechts ermitteln.

Schritt 1: Das Bezugsverhältnis – Wer bekommt wie viel?

Das Bezugsverhältnis bei Aktien ist die Basis jeder Kapitalerhöhung und bestimmt die Verteilung der neuen Anteile am Grundkapital. Es legt fest, wie viele Altaktien eine Aktionärin oder ein Aktionär besitzen muss, um eine neue, junge Aktie erwerben zu dürfen. Die Berechnung des Bezugsverhältnisses erfolgt bei Aktien wie folgt:

  • Formel: Bezugsverhältnis = (Anzahl alter Aktien) / (Anzahl junger Aktien)
  • Beispiel: Ein Unternehmen hat 1.000.000 alte Aktien am Markt. Es gibt nun 200.000 junge Aktien aus. Die Berechnung lautet dann: Bezugsverhältnis = (1.000.000) / (200.000) = 5
  • Ergebnis: Das Bezugsverhältnis ist 5:1. Für je fünf alte Aktien in Ihrem Depot haben Sie das Recht, eine junge Aktie zum festgelegten Bezugskurs zu kaufen.

Schritt 2: Den Wert des Bezugsrechts ermitteln

Der rechnerische Wert des Bezugsrechts ist ausschlaggebend, wenn Sie diese verkaufen möchten, statt sie auszuüben. Da die jungen Aktien meist günstiger ausgegeben werden als der aktuelle Börsenkurs, hat das Vorab-Kaufrecht einen messbaren Geldwert. Die Berechnung des Bezugsrechtswerts erfolgt durch die Standardformel:

  • Formel: Wert des Bezugsrechts = (Börsenkurs alte Aktie - Bezugspreis junge Aktie) / (Bezugsverhältnis + 1)
  • Hintergrund zur Formel: Die „+1“ in der Berechnung berücksichtigt, dass sich der gesamte Unternehmenswert nach der Kapitalerhöhung auf die Summe aus den alten Aktien und der neu hinzugekommenen Aktie verteilt.
  • Beispiel: Der aktuelle Börsenkurs der alten Aktie liegt bei 50 €. Der Bezugspreis für die junge Aktie wurde auf 38 € festgelegt. Das Bezugsverhältnis aus Schritt 1 beträgt 5. Die Berechnung lautet dann: Wert des Bezugsrechts = (50 € - 38 €) / (5 + 1) = 12 € / 6 = 2 €
  • Ergebnis: Der rechnerische Wert des Bezugsrechts beträgt 2 €. Wenn Sie die Kapitalerhöhung nicht mitmachen, können Sie dieses Recht für ca. 2 € an der Börse verkaufen, um den leichten Kursverlust Ihrer Altaktien rechnerisch zu kompensieren.

Obwohl die Berechnung von Bezugsverhältnis und Bezugsrechten eine klare mathematische Grundlage bietet, ist die Entscheidung für oder gegen eine Teilnahme an der Kapitalerhöhung immer eine Einzelfallentscheidung. Sie hängt von Ihrer persönlichen Anlagestrategie, Ihrer aktuellen Depotgewichtung und Ihren langfristigen Zielen ab. Kapitalmaßnahmen wie der Handel mit Bezugsrechten können schnell komplex werden. Die MLP Beraterinnen und MLP Berater stehen Ihnen zur Seite, um Sie über die verschiedenen Möglichkeiten zu informieren und offene Fragen zu klären – damit Sie gut vorbereitet Ihre eigene Entscheidung treffen können.

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Vorteile und Nachteile von Bezugsrechten

Die Ausgabe von Bezugsrechten bei einer Kapitalerhöhung dient primär der Absicherung der bestehenden Aktionärinnen und Aktionäre. Dennoch bringt dieser Prozess sowohl Chancen als auch Herausforderungen mit sich:

Vorteile von Bezugsrechten

  • Schutz vor Verwässerung: Durch das Bezugsrecht behalten Sie die Möglichkeit, Ihren prozentualen Anteil am Unternehmen und damit Ihr Stimmrecht konstant zu halten.
  • Ausgleich von Vermögensnachteilen: Da die alten Aktien nach der Kapitalerhöhung meist im Kurs sinken, stellt der Wert des Bezugsrechts einen direkten finanziellen Ausgleich dar.
  • Flexibilität durch Verkauf: Sie sind nicht gezwungen, neue Aktien zu kaufen. Wenn Sie keine weiteren Anteile erwerben möchten, können Sie die Bezugsrechte verkaufen. Der Erlös wird Ihnen auf Ihrem Verrechnungskonto gutgeschrieben.
  • Kauf zu Vorzugspreisen: Das Recht ermöglicht es Ihnen, junge Aktien unter dem aktuellen Börsenkurs zu erwerben, was den Einstieg in die neue Kapitalrunde attraktiv macht.

Nachteile von Bezugsrechten

  • Zusätzlicher Kapitalbedarf: Möchten Sie Ihr Bezugsrecht voll ausschöpfen, müssen Sie liquides Kapital aufwenden, um die neuen Aktien zum Bezugspreis zu bezahlen.
  • Verwässerung bei Nichtausübung: Wenn Sie weder neue Aktien kaufen noch Ihre Rechte rechtzeitig verkaufen, sinkt Ihr prozentualer Anteil am Grundkapital des Unternehmens. Gleichzeitig verringert sich der Gesamtwert Ihres Depots durch den rechnerischen Kursabschlag der Altaktien, ohne dass Sie einen finanziellen Ausgleich erhalten.
  • Kurswertverlust der Aktie: Unmittelbar nach der Umstellung wird die Aktie mit dem Zusatz „ex Bezugsrecht“ gehandelt. Das bedeutet, dass der rechnerische Wert des Bezugsrechts vom Aktienkurs abgezogen wurde. Dieser optische Kursrückgang wird für Sie durch den Wert des Bezugsrechts in Ihrem Depot ausgeglichen.
  • Komplexität und Fristen: Der Prozess ist an strikte Bezugsfristen gebunden. Werden diese versäumt, verfallen die Rechte oft wertlos, was schnelles Handeln und ein gewisses Grundverständnis der Materie erfordert.

Veränderungen am Kapitalmarkt sind oft ein guter Anlass, die eigene Anlagestrategie bewusst zu überprüfen. MLP Beraterinnen und MLP Berater unterstützen Sie dabei, den Blick auf das große Ganze zu richten: Gemeinsam bewerten wir, wie Ihre aktuelle Aufstellung in Ihre langfristige Vermögensplanung passt. Im persönlichen Dialog helfen wir Ihnen dabei, zwischen kurzfristigen Marktentwicklungen und Ihren individuellen Zielen abzuwägen, damit Ihre Strategie jederzeit fundiert und optimal auf Sie zugeschnitten bleibt.

Finanzexperte der MLP Banking AG

Fazit: Lohnt sich das Bezugsrecht für Aktionäre?

Ob ein Bezug junger Aktien wirtschaftlich sinnvoll ist, hängt von der Differenz zwischen Bezugspreis und Börsenkurs sowie von Ihren individuellen Anlagezielen und Risikobereitschaft ab. Grundsätzlich bietet es Ihnen eine notwendige Absicherung vor der Verwässerung Ihrer Anteile und kann gewährleisten, dass Ihr Depotwert durch den Kursabschlag der Altaktien rechnerisch nicht sinkt. Berücksichtigen Sie bei der Entscheidung, ob Sie die Rechte ausüben oder an der Börse veräußern, Ihre verfügbare Liquidität und Ihre aktuelle Risikoverteilung. Bei der übergeordneten Strukturierung Ihrer Anlagestrategie unterstützen Sie die MLP Beraterinnen und MLP Berater gerne.

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Häufige Fragen zum Thema Bezugsrecht bei Aktien

Wenn Sie Ihre Bezugsrechte weder ausüben noch aktiv verkaufen, entsteht Ihnen ein finanzieller Verlust. Durch die Kapitalerhöhung sinkt der Kurs Ihrer Altaktien rechnerisch ab. Da Sie in diesem Fall keine neuen Aktien zum günstigeren Preis beziehen und auch keinen Erlös aus dem Verkauf der Rechte erzielen, verringert sich der Gesamtwert Ihres Depots. Zudem sinkt Ihr prozentualer Anteil am Unternehmen und damit Ihr Stimmrecht. Um diesen Wertverlust zu vermeiden, sollten Sie innerhalb der Bezugsfrist eine Entscheidung treffen.

Die Dauer, in der Sie Ihr Bezugsrecht ausüben oder verkaufen können, ist zeitlich begrenzt. Nach § 186 AktG muss die sogenannte Bezugsfrist bei einer Kapitalerhöhung mindestens zwei Wochen betragen.

Innerhalb dieser Zeitspanne müssen Sie sich entscheiden, ob Sie die jungen Aktien zum Bezugspreis erwerben oder Ihre Rechte über die Börse veräußern möchten. Nach Ablauf dieser Frist erlöschen die Bezugsrechte in der Regel und werden wertlos aus Ihrem Depot ausgebucht, sofern Sie keine andere Anweisung gegeben haben.

Ja, das ist für jede Anlegerin oder jeden Anleger möglich – auch wenn Sie die ursprüngliche Aktie vorher gar nicht im Depot hatten. Wenn Sie als Anfängerin bzw. Anfänger in den Aktienmarkt einsteigen möchten, müssen Sie zwischen zwei Phasen unterscheiden:

  • Kauf vor der Trennung („cum“): Wenn Sie die Aktie eines Unternehmens an der Börse kaufen, bevor die Kapitalmaßnahme technisch umgesetzt wird, erwerben Sie die Aktie inklusive des noch anhängenden Bezugsrechts. Sie werden damit zur Altaktionärin bzw. zum Altaktionär und erhalten automatisch das Recht zur Teilnahme an der Kapitalerhöhung.
  • Kauf während der Bezugsfrist: Sobald die Aktie „ex Bezugsrecht“ gehandelt wird, sind Aktie und Bezugsrecht voneinander getrennt. Ab diesem Moment können Sie als neue Anlegerin bzw. als neuer Anleger keine Aktien mit Bezugsrecht mehr in einem Paket kaufen. Sie können jedoch über den Bezugsrechtshandel an der Börse die isolierten Rechte erwerben. Mit diesen sind Sie dann berechtigt, die jungen Aktien zum festgelegten Bezugskurs über Ihre Depotbank zu beziehen.

Nein, Bezugsrechte sind nicht kostenlos. Zwar bucht Ihre Depotbank Ihnen die Rechte ohne gesonderte Rechnung in Ihr Depot ein, doch deren Wert wird am Tag der Umstellung direkt vom Kurs Ihrer Altaktien an der Börse abgezogen. Dieser Vorgang wird als Kursabschlag bezeichnet: Der Gesamtwert Ihrer Position bleibt zunächst gleich, er verteilt sich lediglich auf die nun günstigeren Aktien und die neu eingebuchten Bezugsrechte.

Möchten Sie Ihre Bezugsrechte ausüben, um junge Aktien zu beziehen, ist dies zudem mit weiterem Kapitalbedarf verbunden. Sie müssen für jede neue Aktie den festgelegten Bezugskurs an das Unternehmen zahlen. Das Bezugsrecht selbst ist somit kein kostenloser Bonus, sondern ein Ausgleich für den rechnerischen Kursverlust.

Eine Kapitalerhöhung teilt Ihnen Ihre Depotbank in der Regel schriftlich mit. Sie erhalten ein offizielles Schreiben mit allen Details wie Bezugsverhältnis, Bezugspreis und Bezugsfrist. Ab dem ersten Handelstag nach der Umstellung wird die Aktie „ex Bezugsrecht“ gehandelt, was den Kursabschlag sichtbar macht. Auch in den öffentlichen Bekanntmachungen des Unternehmens wird die Kapitalerhöhung vorab veröffentlicht. Sobald Sie separate Positionen mit einer eigenen Wertpapierkennnummer sehen, handelt es sich um Ihre Bezugsrechte.

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