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Ein Zahnarzt lässt sich zur Cyberversicherung für seine Arztpraxis beraten.

Cyberversicherung für Ihre Arztpraxis

Wie sichern Sie Ihre Praxis gegen die Folgen von Cyberangriffen und Datenverlust ab?

Das Wichtigste zur Cyberversicherung für die Arztpraxis auf einen Blick

  • Sensible Gesundheitsdaten machen Praxen zum Ziel: Arztpraxen verarbeiten besonders schützenswerte Patienten- und Gesundheitsdaten. Das macht sie für Cyberkriminelle attraktiv. Studien zufolge waren bereits 10 % der Arztpraxen mindestens einmal von einem Cyberangriff betroffen.
  • Schutz vor den finanziellen Folgen eines Cyberangriffs: Eine Cyberversicherung kann Kosten abfedern, die beispielsweise durch Betriebsunterbrechungen, Datenwiederherstellung, IT-Forensik oder Haftungsansprüche nach einem Datenleck entstehen.
  • Schnelle Unterstützung im Ernstfall: Im Schadensfall stehen spezialisierte Expertinnen und Experten zur Verfügung – von der IT-Forensik über das Krisenmanagement bis zur Unterstützung bei gesetzlichen Meldepflichten.
  • Passende Absicherung für Ihre Praxis: MLP Beraterinnen und MLP Berater analysieren die individuellen Cyberrisiken Ihrer Praxis und unterstützen Sie dabei, eine passende Absicherung zu finden.

Digitalisierung in der Arztpraxis: Effizienzgewinn und neue Cyberrisiken

Die Digitalisierung erleichtert viele Abläufe in der Arztpraxis. Elektronische Patientenakten, digitale Terminverwaltung, Praxisverwaltungssysteme und die Anbindung an die Telematikinfrastruktur können Prozesse effizienter gestalten und den Verwaltungsaufwand reduzieren. Gleichzeitig wächst mit der Vernetzung die Angriffsfläche für Cyberkriminelle.

Kommt es zu einem Cyberangriff, können Patientendaten gestohlen, Systeme durch Schadsoftware oder Verschlüsselungstrojaner lahmgelegt oder ganze Praxisabläufe unterbrochen werden. Auch Phishing-Angriffe, Datenlecks und Erpressungsversuche zählen inzwischen zu den Risiken, mit denen sich Praxen auseinandersetzen müssen.

Wie groß die Bedrohung ist, zeigen aktuelle Zahlen: Nach Angaben des Branchenverbands Bitkom entstand der deutschen Wirtschaft im Jahr 2024 durch Cyberangriffe ein Gesamtschaden von rund 179 Mrd €. Im Allianz Risk Barometer 2026 stehen Cybervorfälle zudem auf Platz eins der größten Geschäftsrisiken – unabhängig von Unternehmensgröße oder Branche. Auch Arztpraxen sind betroffen, denn sie verarbeiten täglich besonders sensible Gesundheitsdaten.

Eine Cyberversicherung für die Arztpraxis kann dabei helfen, die finanziellen Folgen eines Cyberangriffs abzufedern. Sie ergänzt technische und organisatorische Schutzmaßnahmen und unterstützt, wenn es trotz aller Vorsichtsmaßnahmen zu einem Schaden kommt.

Cyberangriffe können jede Arztpraxis treffen – unabhängig von Größe oder Fachrichtung. Besonders kritisch sind Ausfälle der Praxis-IT oder der Verlust sensibler Patientendaten. Deshalb ist es wichtig, Risiken frühzeitig zu erkennen und die Absicherung regelmäßig zu überprüfen. In der Beratung unterstützen wir Ärztinnen und Ärzte dabei, ihre individuelle Risikosituation zu analysieren und passende Lösungen für Cyberschutz und Praxisabsicherung zu finden.

Meinert Menzel, Bereichsvorstand (Schwerpunkt Mediziner) der MLP Finanzberatung SE

Was sind Cyberrisiken in der Arztpraxis?

Cyberrisiken in der Arztpraxis reichen von menschlichen Fehlern bis hin zu gezielten Cyberangriffen. Besonders betroffen sind Praxen, die sensible Gesundheitsdaten digital speichern und verarbeiten. Zu den typischen Risiken zählen:

  • Datenlecks durch den unsachgemäßen Umgang mit mobilen Endgeräten oder unzureichend geschützte Zugänge
  • der Verlust oder Diebstahl von Datenträgern, auf denen Patienten- und Gesundheitsdaten gespeichert sind
  • Ausfälle des Praxisbetriebs durch Schadsoftware oder Computerviren, die zentrale IT-Systeme lahmlegen
  • Ransomware-Angriffe, bei denen Kriminelle Daten verschlüsseln und für die Freigabe ein Lösegeld fordern
  • sogenannte Doppel-Erpressungen, bei denen zusätzlich mit der Veröffentlichung gestohlener Patientendaten gedroht wird
  • der unerlaubte Abfluss von Daten durch aktuelle oder ehemalige Mitarbeitende

Als besonders häufiges Einfallstor gilt Phishing. Dabei versuchen Angreiferinnen und Angreifer über täuschend echte E-Mails Zugang zur Praxis-IT zu erhalten oder Schadsoftware einzuschleusen. Schon ein einziger Klick auf einen manipulierten Anhang oder Link kann ausreichen, um wichtige Systeme zu beeinträchtigen, Daten zu verschlüsseln oder den Praxisbetrieb vorübergehend zum Stillstand zu bringen.

Cyberangriffe auf Arztpraxen sind längst keine Ausnahme mehr. Doch wie gehen Angreiferinnen und Angreifer vor, welche Schwachstellen nutzen sie aus und welche Folgen kann ein erfolgreicher Angriff haben? Das folgende Video zeigt, welchen Cyberrisiken Arztpraxen ausgesetzt sind und warum Prävention und Absicherung zunehmend an Bedeutung gewinnen:

Sie möchten wissen, wie gut Ihre Praxis gegen Cyberrisiken geschützt ist? MLP Beraterinnen und MLP Berater unterstützen Sie dabei, Risiken zu analysieren und passende Lösungen für die Absicherung Ihrer Praxis zu finden. Vereinbaren Sie dafür einfach einen unverbindlichen Termin.

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Folgen eines Cyber-Schadens für Ihre Praxis

Ist ein Cyber-Schaden eingetreten, zählt jede Stunde. Viele Praxen verfügen über keinen konkreten Notfall- oder Krisenplan und verlieren dadurch wertvolle Zeit. Die Folgen eines Cyberangriffs beschränken sich meist nicht auf die IT, sondern betreffen den Praxisbetrieb, rechtliche Pflichten und das Vertrauen der Patientinnen und Patienten.

Finanzielle Folgen: Betriebsunterbrechung, Wiederherstellung, Forensik

Fällt die Praxis-IT aus, können Termine nicht verwaltet, Diagnosen nicht dokumentiert, Rezepte nicht ausgestellt und Abrechnungen nicht verarbeitet werden. Die Folge sind Umsatzausfälle bei gleichzeitig weiterlaufenden Fixkosten. Hinzu kommen häufig Ausgaben für IT-Forensik, die Wiederherstellung von Programmen und Daten sowie die Benachrichtigung betroffener Personen. Bereits ein einzelner Vorfall kann Kosten im hohen vier- bis fünfstelligen Bereich verursachen.

Rechtliche Folgen: DSGVO-Meldepflicht, Schweigepflicht und Bußgelder

Gesundheitsdaten zählen nach Art. 9 der Datenschutz-Grundverordnung (DSGVO) zu den besonderen Kategorien personenbezogener Daten und unterliegen damit einem besonders hohen Schutz. Kommt es zu einer Datenpanne, greifen gesetzliche Meldepflichten: Nach Art. 33 DSGVO ist die zuständige Aufsichtsbehörde grundsätzlich innerhalb von 72 Stunden zu informieren. Besteht ein hohes Risiko für die Betroffenen, müssen diese nach Art. 34 DSGVO zusätzlich benachrichtigt werden.

Darüber hinaus ist die ärztliche Schweigepflicht nach § 203 Strafgesetzbuch (StGB) zu beachten. Verstöße gegen die DSGVO können gemäß Art. 83 DSGVO mit Bußgeldern von bis zu 20 Mio € oder 4 % des weltweiten Jahresumsatzes geahndet werden. Auch wenn sich die tatsächliche Höhe nach dem Einzelfall richtet, können Datenschutzverstöße für eine Praxis erhebliche finanzielle Folgen haben.

Reputationsschaden: verlorenes Patientenvertrauen

Neben den direkten Kosten kann ein Cybervorfall auch das Vertrauen von Patientinnen und Patienten beeinträchtigen. Werden Gesundheitsdaten offengelegt oder wird ein IT-Ausfall öffentlich bekannt, kann dies langfristige Auswirkungen auf die Wahrnehmung der Praxis haben. Eine professionelle Krisenkommunikation und ein strukturiertes Vorgehen im Schadensfall helfen dabei, Reputationsschäden möglichst gering zu halten.

Cyberversicherung als Lösung: die vier Bausteine

Eine Cyberversicherung für die Arztpraxis besteht häufig aus mehreren Leistungsbausteinen, die im Schadensfall ineinandergreifen. Ziel ist es, die Praxis bei einem Cyberangriff schnell zu stabilisieren und die finanziellen Folgen zu begrenzen.

Im Ernstfall zählt jede Minute. Über die Assistance-Leistungen erhalten Praxen rund um die Uhr Unterstützung durch erfahrene Spezialistinnen und Spezialisten. Sie koordinieren die ersten Maßnahmen, unterstützen bei der Schadensbegrenzung und helfen dabei, den Praxisbetrieb möglichst schnell wiederherzustellen.

Dieser Bestandteil einer Versicherung für Ihre Arztpraxis schützt vor finanziellen Folgen, wenn Dritte durch einen Cybervorfall zu Schaden kommen. Sie prüft geltend gemachte Schadenersatzansprüche, wehrt unberechtigte Forderungen ab und übernimmt im vereinbarten Umfang berechtigte Ansprüche – beispielsweise nach einem Datenleck mit betroffenen Patientendaten.

Dieser Baustein deckt Kosten ab, die unmittelbar in der Praxis entstehen. Dazu zählen beispielsweise IT-Forensik, Krisenmanagement, Krisenkommunikation sowie die Unterstützung durch auf Datenschutz spezialisierte Rechtsanwältinnen und Rechtsanwälte. Je nach Vertragsumfang können auch die Wiederherstellung von Daten und Systemen sowie Leistungen im Zusammenhang mit Cyber-Erpressungen eingeschlossen sein.

Führt ein Cyberangriff dazu, dass die Praxis vorübergehend nicht oder nur eingeschränkt arbeiten kann, entstehen oft erhebliche wirtschaftliche Einbußen. Die Absicherung einer Cyber-Betriebsunterbrechung kann den entgangenen Gewinn sowie fortlaufende betriebliche Kosten während der Ausfallzeit abfedern, bis der reguläre Praxisbetrieb wieder aufgenommen werden kann.

Was kostet eine Cyberversicherung für die Arztpraxis?

Die Kosten einer Cyberversicherung für Ihre Arztpraxis lassen sich nicht pauschal beziffern. Der Beitrag richtet sich nach dem individuellen Risikoprofil der Praxis und dem gewünschten Versicherungsumfang. Zur Orientierung liegen die Jahresbeiträge für Arztpraxen häufig zwischen etwa 500 € und 2.500 €.

Zu den wichtigsten Einflussfaktoren zählen:

  • die Größe der Praxis und der Jahresumsatz
  • die Anzahl der Mitarbeitenden mit Zugriff auf Patienten- und Gesundheitsdaten
  • vorhandene IT-Sicherheitsmaßnahmen, beispielsweise Backups, Virenschutz und regelmäßige Software-Updates
  • die gewählte Deckungssumme und die vereinbarte Selbstbeteiligung

Auch die Höhe der Deckungssumme sollte zur Größe und Risikosituation der Praxis passen. Für kleinere Einzelpraxen werden häufig Summen bis etwa 500.000 € gewählt. Bei größeren Gemeinschaftspraxen oder Medizinischen Versorgungszentren kann ein höherer Absicherungsbedarf bestehen.

Welche Cyberversicherung für Ihre Arztpraxis sinnvoll sein kann, hängt von den individuellen Gegebenheiten ab. MLP Beraterinnen und MLP Berater analysieren gemeinsam mit Ihnen die Risiken Ihrer Praxis und unterstützen Sie dabei, eine passende Absicherung im Gesamtkontext Ihrer Praxisfinanzen und Versicherungen zu finden.

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IT-Sicherheit in der Arztpraxis: Welche Anforderungen gelten?

Eine Cyberversicherung ergänzt die IT-Sicherheit Ihrer Praxis, ersetzt sie aber nicht. Arztpraxen sind auf Grundlage von § 75b Sozialgesetzbuch V (SGB V) verpflichtet, ihre IT-Systeme und Gesundheitsdaten angemessen zu schützen. Dazu gehören insbesondere:

  • regelmäßige Datensicherungen (Backups)
  • aktuelle Software und Sicherheitsupdates
  • geregelte Zugriffs- und Berechtigungskonzepte
  • Schutz vor Schadsoftware und Phishing-Angriffen
  • Sensibilisierung und Schulung von Mitarbeitenden

Auch für den Versicherungsschutz spielt die IT-Sicherheit eine wichtige Rolle. Viele Versicherungspartner setzen grundlegende Sicherheitsmaßnahmen voraus. Wer seine Praxis-IT passend absichert, reduziert nicht nur das Risiko eines Cyberangriffs, sondern schafft oft auch bessere Voraussetzungen für den Abschluss einer Cyberversicherung.

Unser Tipp: MLP Beratung zur Cyberversicherung für Ihre Arztpraxis

Cyberrisiken betreffen nicht nur die IT, sondern können Auswirkungen auf den gesamten Praxisbetrieb haben. MLP ist auf die Beratung von Medizinerinnen und Medizinern spezialisiert und unterstützt Sie dabei, Cyberrisiken im Kontext Ihrer gesamten Praxisabsicherung zu betrachten.

MLP Beraterinnen und MLP Berater begleiten Sie dabei unter anderem in folgenden Bereichen:

  • Risikoanalyse: Gemeinsame Bestandsaufnahme Ihrer Praxis-IT, der Datenverarbeitung und bestehender Schutzmaßnahmen. So lassen sich potenzielle Risiken und Absicherungslücken identifizieren.
  • Passende Absicherung: Vergleich geeigneter Lösungen über den Marktzugang zu vielen Versicherungspartnern und Unterstützung bei der Auswahl eines Versicherungsschutzes, der zu Ihrer Praxissituation passt.
  • Ganzheitliche Betrachtung: Einordnung der Cyberversicherung in Ihr bestehendes Absicherungskonzept, beispielsweise im Zusammenspiel mit Arzthaftpflichtversicherung, Praxisinventarversicherung oder Berufsunfähigkeitsversicherung.
  • Langfristige Begleitung: Unterstützung bei Veränderungen im Praxisalltag – etwa bei Praxisgründung, Wachstum, Zusammenschlüssen oder der Praxisabgabe.

So fügt sich die Cyberversicherung in ein ganzheitliches Absicherungskonzept ein, das die individuellen Anforderungen Ihrer Praxis berücksichtigt.

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Fazit: Gut vorbereitet auf digitale Risiken

Die Digitalisierung erleichtert viele Abläufe in der Arztpraxis, erhöht jedoch zugleich die Risiken durch Cyberangriffe, Datenlecks und IT-Ausfälle. Da Praxen täglich besonders sensible Gesundheitsdaten verarbeiten, können die Folgen eines Cyber-Schadens weit über den technischen Ausfall hinausgehen und auch finanzielle, rechtliche sowie organisatorische Auswirkungen haben.

Eine Cyberversicherung für Ihre Arztpraxis kann dabei helfen, die finanziellen Folgen eines Vorfalls abzufedern und im Ernstfall schnelle Unterstützung bereitzustellen. Zusammen mit geeigneten IT-Sicherheitsmaßnahmen trägt sie dazu bei, die Handlungsfähigkeit der Praxis zu erhalten und Risiken besser zu beherrschen.

Häufige Fragen zur Cyberversicherung für die Arztpraxis

Nein, eine Cyberversicherung ist nicht gesetzlich vorgeschrieben. Arztpraxen sind jedoch verpflichtet, ihre IT-Systeme und Gesundheitsdaten angemessen zu schützen. Grundlage dafür ist § 75b SGB V. Die Cyberversicherung ist freiwillig, kann aber die finanziellen Folgen eines Cyberangriffs abfedern, die sich auch durch gute IT-Sicherheitsmaßnahmen nicht vollständig verhindern lassen.

Je nach Tarif können unter anderem Kosten für Soforthilfe im Notfall, Haftungsansprüche Dritter, IT-Forensik, Datenwiederherstellung, Krisenkommunikation sowie finanzielle Folgen einer Betriebsunterbrechung abgesichert sein. Der konkrete Leistungsumfang richtet sich nach dem jeweiligen Vertrag.

Die Cyber-Haftpflicht deckt Ansprüche Dritter, beispielsweise Schadenersatzforderungen nach einem Datenleck. Der Baustein Cyber-Eigenschaden übernimmt dagegen Kosten, die direkt in der Praxis entstehen, etwa für IT-Forensik, Datenwiederherstellung oder Krisenkommunikation. Beide Bausteine ergänzen sich.

Sobald sensible Patienten- und Gesundheitsdaten digital verarbeitet werden, kann eine Cyberversicherung sinnvoll sein. Gerade kleinere Praxen verfügen häufig nicht über eigene IT-Abteilungen oder etablierte Krisenprozesse, sodass die Folgen eines Cyberangriffs besonders schwer wiegen können.

Viele Cyberversicherungen bieten über Assistance-Leistungen rund um die Uhr Zugang zu Notfall-Hotlines und spezialisierten Expertinnen und Experten. Dadurch kann schnell Unterstützung bei Schadenbegrenzung, IT-Forensik und Krisenkommunikation organisiert werden.

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