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Arzt hat sich mit einer Regressversicherung für Ärztinnen und Ärzte abgesichert.

Regressversicherung für Ärztinnen und Ärzte

Wie Sie sich gegen Regressforderungen absichern können

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Auf den Punkt gebracht: Regressversicherung für Ärzte

  • Ausgangssituation: Als Ärztin oder Arzt unterliegen Sie dem Wirtschaftlichkeitsgebot gemäß § 12 Sozialgesetzbuch V. Dieses ist Maßstab für die Leistungen der gesetzlichen Krankenversicherung (GKV).
  • Prüfungen durch GKV und KV: Rechnet eine Arztpraxis zu viele Leistungen ab oder gilt eine Behandlung, Verordnungsweise oder Medikamentenverordnung als unwirtschaftlich, kann ein Regressverfahren die Folge sein.
  • Finanzielle Risiken: Bereits kleine Fehler können zu hohen Regressforderungen führen. Ohne Versicherungsschutz müssen Sie berechtigte Forderungen selbst bezahlen.
  • Versicherungsschutz: Eine Ärzteregressversicherung schützt Sie vor hohen Forderungen und wehrt unberechtigte Ansprüche ab. MLP unterstützt Sie bei der Wahl einer passenden Versicherung mit umfangreichem Regressschutz für Ihre kassenärztliche Tätigkeit.

Eine Ärztin und ein Arzt haben sich mit einer Regressversicherung gegen Regressforderungen abgesichert.

Was bedeutet Regress bei Ärzten?

Regress bedeutet, dass Krankenkassen oder Kassenärztliche Vereinigungen von Ihnen als Ärztin oder Arzt Kosten zurückfordern können, wenn eine Behandlung oder ärztliche Verordnung als unwirtschaftlich eingestuft wird.

Grundlage dafür ist das Wirtschaftlichkeitsgebot (§ 12 SGB V). Wer sich daran nicht hält, muss mit Regressforderungen rechnen – etwa durch die Überschreitung von Richtgrößen, unwirtschaftliche Arzneimittelverordnungen oder unzureichend dokumentierte Leistungen.

Warum ist Regressschutz wichtig?

Ein Regressverfahren kann sich über mehrere Instanzen hinziehen und ist für Vertragsärztinnen und Vertragsärzte oft langwierig und belastend – selbst wenn medizinisch korrekt gehandelt wurde. Schon eine fehlende Dokumentation oder eine Überschreitung von Richtgrößen kann ausreichen, um eine Regressforderung auszulösen.

Eine Regressversicherung für Ärztinnen und Ärzte sichert Sie bei Regressansprüchen der Krankenkassen oder Kassenärztlichen Vereinigungen ab und verhindert, dass Sie Ihr privates Vermögen einsetzen müssen, um Ansprüche abzuwehren oder zu erfüllen.

Für wen ist Regressschutz besonders wichtig?

Unwirtschaftliche Verordnungen und Behandlungen können trotz bester Absicht entstehen und im Ergebnis den wirtschaftlichen Erfolg einer Praxis gefährden – unter Umständen sogar existenzbedrohend.

Ein zuverlässiger Regressschutz ist daher besonders wichtig für Vertragsärztinnen und Vertragsärzte mit eigener Niederlassung sowie für Praxisinhaberinnen und Praxisinhaber, die auch für Fehlentscheidungen ihres Teams mithaften können. Manche Praxen – etwa schmerztherapeutische Praxen – sind aufgrund ihrer Praxisbesonderheiten einem grundsätzlich höheren Regressrisiko ausgesetzt.

Eine Ärztin hat keine Sorgen vor Regressforderungen, da sie ihre Regressversicherung im Fall des Falles absichert.

Welche Risiken deckt eine Regressversicherung für Ärzte ab?

Eine Regressversicherung für Ärztinnen und Ärzte schützt Sie vor den finanziellen Folgen von Regressforderungen, die im Rahmen von Prüfungen durch Krankenkassen oder Kassenärztliche Vereinigungen entstehen können. Sind die Ansprüche berechtigt, übernimmt die Versicherung die Forderungen bis zur vereinbarten Höchstgrenze. Unberechtigte Ansprüche wehrt sie ab, wenn nötig vor Gericht. Eine Versicherung für Regressschutz beinhaltet damit eine passive Rechtsschutzfunktion, wie sie auch die Berufshaftpflichtversicherung enthält: Sie trägt die Kosten für die rechtliche Prüfung und Abwehr unbegründeter Forderungen.

Typische Risiken und Anlässe für Regressforderungen sowie – je nach Tarif – weitere abgedeckte Risiken im Zusammenhang mit der ärztlichen Tätigkeit sind unter anderem:

Wirtschaftlichkeitsprüfungen und Verordnungen

  • unwirtschaftliche Verordnungsweise von Arznei-, Heil- und Hilfsmitteln
  • unwirtschaftliche Veranlassung von Sach-, Labor- und Röntgenleistungen
  • unwirtschaftliche Auftragsüberweisungen zur Diagnostik oder Therapie
  • Erstattungsforderungen im Rahmen der gesetzlichen Wirtschaftlichkeitsprüfung

Formale Fehler und Dokumentation

  • Fehler in der Arzneimittelverordnung, etwa bei Hilfsmitteln oder Verbandstoffen
  • fehlerhafte Berechnung des Datums der Niederkunft bei werdenden Müttern

Prüfverfahren und rechtliche Risiken

  • Regressforderungen im Rahmen einer Plausibilitätsprüfung
  • fahrlässige Verletzung der Verschwiegenheitspflicht
  • Haftpflichtansprüche wegen immaterieller Schäden, etwa bei Verletzung von Persönlichkeitsrechten

Eine Regressversicherung greift allerdings nicht in allen Fällen: Vorsätzliche Verstöße sind ausgeschlossen. Behandlungsfehler fallen nicht unter den Regressschutz, da sie von der Berufshaftpflichtversicherung für Ärztinnen und Ärzte abgedeckt werden.

Unser Tipp: Regressversicherung für Ärzte

Eine Ärzteregressversicherung kann helfen, finanzielle Risiken aus Wirtschaftlichkeitsprüfungen durch Krankenkassen oder Kassenärztliche Vereinigungen abzufedern und unberechtigte Ansprüche abzuwehren. MLP unterstützt Sie dabei, eine Versicherung mit Regressschutz für Ihre kassenärztliche Tätigkeit in ein strukturiertes Absicherungskonzept einzubinden und an Ihre persönliche Situation anzupassen. Vereinbaren Sie dafür gerne einen persönlichen Beratungstermin.

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Umfassendes Versicherungskonzept für Ihre ärztliche Tätigkeit

Bei MLP ist es uns ein Anliegen, dass Sie für Ihre ärztliche Tätigkeit in einer kassenärztlichen Praxis oder Berufsausübungsgemeinschaft (BAG) ein umfassendes Versicherungskonzept erhalten. Von der Ärzteregresshaftpflichtversicherung bis hin zu ergänzenden Absicherungen wie einer Berufsunfähigkeitsversicherung für Ärztinnen und Ärzte unterstützen wir Sie dabei, Ihren Versicherungsschutz passend zu Ihrer beruflichen Situation auszurichten.

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