Wie Sie sich gegen Regressforderungen absichern können
Regress bedeutet, dass Krankenkassen oder Kassenärztliche Vereinigungen von Ihnen als Ärztin oder Arzt Kosten zurückfordern können, wenn eine Behandlung oder ärztliche Verordnung als unwirtschaftlich eingestuft wird.
Grundlage dafür ist das Wirtschaftlichkeitsgebot (§ 12 SGB V). Wer sich daran nicht hält, muss mit Regressforderungen rechnen – etwa durch die Überschreitung von Richtgrößen, unwirtschaftliche Arzneimittelverordnungen oder unzureichend dokumentierte Leistungen.
Eine Regressversicherung für Ärztinnen und Ärzte schützt Sie vor den finanziellen Folgen von Regressforderungen, die im Rahmen von Prüfungen durch Krankenkassen oder Kassenärztliche Vereinigungen entstehen können. Sind die Ansprüche berechtigt, übernimmt die Versicherung die Forderungen bis zur vereinbarten Höchstgrenze. Unberechtigte Ansprüche wehrt sie ab, wenn nötig vor Gericht. Eine Versicherung für Regressschutz beinhaltet damit eine passive Rechtsschutzfunktion, wie sie auch die Berufshaftpflichtversicherung enthält: Sie trägt die Kosten für die rechtliche Prüfung und Abwehr unbegründeter Forderungen.
Typische Risiken und Anlässe für Regressforderungen sowie – je nach Tarif – weitere abgedeckte Risiken im Zusammenhang mit der ärztlichen Tätigkeit sind unter anderem:
Eine Ärzteregressversicherung kann helfen, finanzielle Risiken aus Wirtschaftlichkeitsprüfungen durch Krankenkassen oder Kassenärztliche Vereinigungen abzufedern und unberechtigte Ansprüche abzuwehren. MLP unterstützt Sie dabei, eine Versicherung mit Regressschutz für Ihre kassenärztliche Tätigkeit in ein strukturiertes Absicherungskonzept einzubinden und an Ihre persönliche Situation anzupassen. Vereinbaren Sie dafür gerne einen persönlichen Beratungstermin.