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Eine Mutter ist glücklich, weil sie ihr Kind in der PKV mitversichern kann.

Private Krankenversicherung (PKV) für Kinder

Wird Ihr Kind in Ihrer privaten Krankenversicherung automatisch mitversichert?

Auf den Punkt gebracht: Die private Krankenversicherung für Kinder

  • Voraussetzungen: Ein Kind kann in die PKV aufgenommen werden, wenn mindestens ein Elternteil privat versichert ist. Der Antrag muss innerhalb von zwei Monaten nach der Geburt gestellt werden, um eine Kindernachversicherung ohne Gesundheitsprüfung und Wartezeiten zu ermöglichen.
  • Kosten: Die Beiträge für Kinder in der PKV sind abhängig von Versicherer, Alter, Leistungsumfang des Tarifs und Gesundheitszustand des Kindes. Zusätzliche Zuwendungen wie der Arbeitgeberzuschuss oder die Beihilfe für Kinder von Beamtinnen und Beamten können die Kosten für die private Krankenversicherung senken.
  • Vorteile: Kinder profitieren in der PKV in der Regel von schnelleren Facharztterminen, einer umfassenderen Behandlung im Krankenhaus (z. B. Einzelzimmer und Chefarztbehandlung), besseren Zahn- und Kieferorthopädie-Leistungen, alternativen Heilmethoden, hochwertigen Sehhilfen sowie erweiterten Vorsorgeuntersuchungen. Zudem können die Tarife individuell angepasst werden, um zusätzliche Leistungen abzudecken.
  • Wechsel: Kinder können von der PKV zur gesetzlichen Krankenversicherung (GKV) wechseln, wenn sie eine Ausbildung oder ein Studium beginnen oder wenn sich die Lebensumstände ändern, beispielsweise durch die Scheidung der Eltern.

Was ist eine private Krankenversicherung und werden Kinder mitversichert?

Die private Krankenversicherung ist ein privatrechtlicher Vertrag zwischen der Versicherungsgesellschaft und der Versicherungsnehmerin bzw. dem Versicherungsnehmer. Im Vergleich zur gesetzlichen Krankenversicherung gibt es bei der privaten Krankenversicherung einige Unterschiede, vor allem bei der ärztlichen Behandlung.

Sie können den Versicherungsschutz in der PKV nach eigenen Bedürfnissen anpassen und zusätzliche Leistungen wie ein Einzelzimmer im Krankenhaus oder alternative Heilmethoden erhalten. Anders als die gesetzliche Krankenversicherung richtet sich die Beitragshöhe in der PKV dabei nicht nach dem Einkommen, sondern nach dem individuellen Gesundheitszustand, dem Alter und dem gewählten Tarif.

Die private Krankenversicherung steht drei Personengruppen und deren Kindern offen:

  • Beamtinnen und Beamten
  • Selbstständigen und Freiberuflerinnen oder Freiberuflern
  • besserverdienenden Arbeitnehmenden

Sie kommen für eine Versicherung in der PKV infrage, sind sich aber noch unsicher, welche Vorteile sich durch einen Wechsel von der GKV zur privaten Krankenversicherung für Sie und Ihre Kinder ergeben würden? In diesem Video erhalten Sie zusätzliche Informationen zur privaten Krankenversicherung:

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Voraussetzungen für die PKV für Kindern

Es gibt verschiedene Möglichkeiten, ein Kind in die private Krankenversicherung aufzunehmen. Die Entscheidung, ob ein Kind privat versichert werden kann, hängt vor allem davon ab, wie Sie als Eltern krankenversichert sind. Aspekte wie Ihr Versicherungsstatus und Ihre Einkommensverhältnisse in Relation zur Jahresarbeitsentgeltgrenze (JAEG) beeinflussen die Optionen, die für das Kind bestehen. Ein Überblick, unter welchen Bedingungen ein Kind in der PKV versichert werden kann:

Wenn beide Elternteile privat versichert sind, muss das Kind ebenfalls privat versichert werden. In diesem Fall ist eine Familienversicherung in der gesetzlichen Krankenversicherung nicht möglich, da die GKV nur dann eine Familienversicherung zulässt, wenn mindestens ein Elternteil gesetzlich versichert ist. Da die Eltern beide privat versichert sind, muss das Kind ebenfalls privat versichert werden.

In diesem Fall hängt es vom Einkommen des in der PKV versicherten Elternteils ab, ob das Kind privat versichert werden muss:

  • Verdient der privat versicherte Elternteil regelmäßig mehr als der gesetzlich versicherte Partner und überschreitet dabei die JAEG, entfällt der Anspruch auf die beitragsfreie Familienversicherung für das Kind. In diesem Fall haben Sie die Wahl: Sie können Ihr Kind entweder privat absichern oder gegen einen eigenen Beitrag freiwillig gesetzlich versichern.

Hinweis: Die Jahresarbeitsentgeltgrenze wird jedes Jahr durch das Bundesgesundheitsministerium definiert. Für das Jahr 2026 liegt diese bei 77.400 € brutto im Jahr oder 6.450,00 € brutto im Monat.

Bei unverheirateten Eltern gibt es mehr Flexibilität: Sie können Ihr Kind entweder privat versichern, und in den PKV-Vertrag des privat versicherten Elternteils aufnehmen oder es in der GKV des gesetzlich versicherten Elternteils mitversichern. In einem solchen Fall können Sie abwägen, welche Versicherungslösung für Sie und Ihr Kind insgesamt am besten passt.

Wenn beide Elternteile gesetzlich versichert sind, hat der Nachwuchs die Möglichkeit, in der GKV familienversichert zu werden. Die gesetzliche Familienversicherung ermöglicht es, dass Kinder ohne zusätzliche Kosten über die Eltern abgesichert sind, solange diese gesetzlich versichert sind und bestimmte Einkommensgrenzen nicht überschreiten. Dennoch steht es Eltern frei, ihr Kind privat zu versichern, um von den umfassenderen Leistungen der PKV zu profitieren. In diesem Fall ist jedoch eine Gesundheitsprüfung des Kindes erforderlich und es fällt ein eigener Mitgliedsbeitrag an.

Für die Krankenversicherung von Kindern gelten – je nach Versicherung der Eltern – folgende Regelungen:

  • Wenn das Kind in der GKV versichert ist, ist es Teil der beitragsfreien Familienversicherung.
  • In der PKV hingegen muss für das Kind in der Regel ein separater Vertrag abgeschlossen werden, wodurch es eine eigene, maßgeschneiderte Absicherung in der PKV erhält.

Diese individuelle Absicherung in der PKV bietet erweiterten Versicherungsschutz und zusätzliche Leistungen, die über das Leistungsniveau der GKV hinausgehen. Egal, ob für Ihre Familie die kostenfreie Familienversicherung in der GKV möglich ist oder Sie sich für eine PKV-Kinderversicherung entscheiden – die Wahl der Absicherung sollte zur gesamten Familiensituation passen.

Die Wahl der richtigen privaten Krankenversicherung für Ihr Kind ist eine große Entscheidung, die langfristige Auswirkungen auf die medizinische Versorgung des Nachwuchses hat. Bei MLP stehen wir Ihnen mit umfassender Beratung zur Seite, um den optimalen Versicherungsschutz für Ihre Familie zu finden – maßgeschneidert auf die Bedürfnisse Ihres Kindes und Ihre persönliche Situation.

MLP Finanzexperte

Ab welchem Alter kann ich mein Kind in der PKV mitversichern?

Das optimale Alter, um ein Kind in die private Krankenversicherung aufzunehmen, ist direkt nach der Geburt, da hier die sogenannte Kindernachversicherung greift. Dabei handelt es sich um eine gesetzliche Regelung (§ 198 VVG), die es Eltern ermöglicht, ihr Neugeborenes rückwirkend ab der Geburt abzusichern, wenn mindestens ein Elternteil bei demselben Versicherer versichert ist. Beachten Sie dabei folgende Aspekte:

  • Zeitspanne: Achten Sie darauf, dass der Antrag zur Aufnahme des Kindes in die PKV innerhalb von zwei Monaten nach der Geburt gestellt wird, um den vollen Schutz zu erhalten.
  • Keine Gesundheitsprüfung: Wenn die Antragstellung für das Kind rechtzeitig erfolgt, entfällt die Gesundheitsprüfung. Das bedeutet, dass das Kind ohne zusätzliche medizinische Abklärungen in den Vertrag aufgenommen wird. Die Aufnahme des Kindes in die PKV direkt nach der Geburt erfolgt ohne Wartezeiten, was die private Krankenversicherung besonders attraktiv macht.
  • Leistungsumfang: Der gewählte Tarif für das Kind darf in seinen Leistungen nicht über denjenigen des Elternteils hinausgehen. Andernfalls kann eine Risikoprüfung stattfinden. Eltern sollten entsprechend darauf achten, dass die Versicherung des Kindes den Rahmen des bestehenden PKV-Tarifs nicht überschreitet.

Bis wann gilt die private Krankenversicherung für meine Kinder?

Die private Krankenversicherung begleitet Ihr Kind, solange die entsprechenden Voraussetzungen dafür erfüllt sind. In der Regel bleibt dieser Schutz bestehen, bis ein neuer Lebensabschnitt eine eigene gesetzliche Versicherungspflicht des Kindes auslöst.

Wann endet der PKV-Schutz des Kindes?

  • Beginn einer sozialversicherungspflichtigen Ausbildung: Sobald das Kind eine Ausbildung aufnimmt, die ein sozialversicherungspflichtiges Einkommen erzielt, wechselt es zur GKV.
  • Berufsstart: Mit der Aufnahme einer festen Anstellung endet die Mitversicherung in der PKV (sofern das Einkommen unter der JAEG liegt).
  • Freiwilligendienste: Bei einem freiwilligen sozialen Jahr (FSJ) oder Bundesfreiwilligendienst (BFD) entsteht meist eine eigene Versicherungspflicht in der GKV. Der PKV-Schutz des Kindes kann in dieser Zeit über eine Anwartschaft gesichert werden.

Wann kann der PKV-Schutz bestehen bleiben?

  • Schule und Auszeiten: Solange Ihr Kind noch zur Schule geht oder eine Auszeit (z. B. ein Gap Year für Reisen) einlegt, bleibt der PKV-Schutz auch nach dem 18. Geburtstag bestehen.
  • Studium: Zu Studienbeginn wird das Kind zwar theoretisch versicherungspflichtig, kann sich aber auf Antrag befreien lassen. So bleibt die Absicherung in der PKV (oft im günstigen Studententarif) erhalten.
  • Tarifwechsel ab 21: Ab dem 21. Lebensjahr erfolgt meist eine automatische Umstellung vom Kinder- in den Jugendtarif und später in den Erwachsenentarif. Der Schutz an sich bleibt dabei lückenlos aktiv, sofern Ihr Kind weiterhin die Voraussetzungen für die PKV erfüllt.

Der Fortbestand der PKV hängt nicht nur vom Alter des Kindes ab, sondern davon, ob eine gesetzliche Versicherungspflicht durch eine sozialversicherungspflichtige Tätigkeit ausgelöst wird. Solange das Kind weiterhin zur Schule geht oder ein Studium mit Befreiung von der GKV-Pflicht aufnimmt, bleibt der private Versicherungsstatus bestehen.

Im Vergleich zur PKV gilt die Mitversicherung von Kindern in der Familienversicherung der GKV bis 18 Jahre. Beginnt das Kind eine Ausbildung, ein Studium oder ein freiwilliges soziales Jahr, verlängert sich die Absicherung bis 25 Jahre.

Was kosten Kinder in der PKV?

Die Kosten für Kinder in der PKV variieren je nach Versicherer und Tarif stark und können von folgenden Faktoren beeinflusst werden:

  • Alter des Kindes: Jüngere Kinder können in der privaten Krankenversicherung in der Regel günstiger mitversichert werden.
  • Leistungsumfang des gewählten Tarifs: Während Basis-Tarife nur grundlegende Leistungen abdecken und damit deutlich günstiger sind, können Komfort-Tarife, die beispielsweise zusätzliche Leistungen wie die Unterkunft im Einzelzimmer im Krankenhaus umfassen, den Beitrag steigern.
  • Gesundheitszustand des Kindes: Wenn bei Vertragsabschluss eine Gesundheitsprüfung erforderlich ist, zum Beispiel weil der gewünschte Leistungsumfang für die Absicherung des Kindes der des PKV-versicherten Elternteils übersteigt, können Vorerkrankungen des Kindes die Kosten der PKV beeinflussen.

Abgesehen von diesen allgemeinen Kriterien, gibt es Wege, um die Kosten für Ihr Kind in der privaten Krankenversicherung zu reduzieren. Dazu gehören:

  • Arbeitgeberzuschuss: Arbeitnehmer in der PKV erhalten von ihrem Arbeitgeber einen Beitragszuschuss, der auch für privat versicherte Familienangehörige (Ehepartner und Kinder) gilt. Dieser Zuschuss kann die monatlichen Kosten für den Nachwuchs erheblich senken. Der Arbeitgeberzuschuss für die PKV eines Kindes beträgt aktuell maximal 508,59 € pro Monat (Stand: 2026). Dieser Zuschuss wird in der Regel direkt an den Versicherer gezahlt und entlastet die Eltern von einem Teil der monatlichen Beitragskosten.
  • Beihilfe: Für Beamtinnen oder Beamte und deren Kinder stellt die Beihilfe eine zusätzliche Möglichkeit, die Kosten in der PKV zu senken. Für Kinder von Beamtinnen oder Beamten übernimmt die Beihilfe bis zu 80 % der Kosten, sodass der PKV-Beitrag auf nur 20 % reduziert wird. Mit dieser staatlichen Unterstützung zahlen Beamtinnen und Beamte für ihre Kinder in der privaten Krankenversicherung nur einen Bruchteil der tatsächlichen Kosten.

Vorteile für in der privaten Krankenversicherung mitversicherte Kinder

Die PKV bietet mehrere Vorteile für Kinder, besonders in Bezug auf Kosten, medizinische Versorgung und Leistungen. Im Folgenden sind die Vorzüge der PKV für Kinder zusammengefasst:

  • Schneller Zugang zu Facharztterminen
    In der PKV profitieren Kinder von kürzeren Wartezeiten für Facharzttermine und erhalten so schneller die benötigte medizinische Versorgung.
  • Umfassendere Behandlung im Krankenhaus
    Durch das Mitversichern des Kindes in Ihrer PKV haben Sie die Möglichkeit, den Nachwuchs im Krankheitsfall im Krankenhaus im Einbett- oder Zweibettzimmer unterzubringen. Darüber hinaus ist bei vielen Versicherern auch eine Chefarztbehandlung inkludiert, die eine hochwertige und individuelle Behandlung sicherstellt.
  • Erweiterte Zahnleistungen
    Je nach PKV erhält Ihr Kind umfangreiche Zahnleistungen, einschließlich hoher Erstattungen für Kieferorthopädie und Zahnersatz. Zahnmedizinische Behandlungen sind in der PKV umfangreicher abgedeckt als in der GKV.
  • Individuelle Gestaltung des Tarifs
    In der PKV können Leistungen genau an die Bedürfnisse des Kindes angepasst werden. So können zum Beispiel Zusatzleistungen wie Osteopathie oder Sehhilfen problemlos in den Tarif aufgenommen werden, um eine individuelle medizinische Versorgung zu ermöglichen.
  • Unkomplizierte Aufnahme von Neugeborenen
    Die PKV bietet die Möglichkeit, Neugeborene durch die Kindernachversicherung innerhalb der ersten zwei Monate nach der Geburt ohne Gesundheitsprüfung in die Versicherung aufzunehmen.
  • Günstige Beiträge in den ersten Jahren
    In der privaten Krankenversicherung fallen die Kosten für Kinder in der Regel geringer aus als für Erwachsene, da keine Altersrückstellungen erforderlich sind. Besonders in den ersten Jahren sind die Beiträge der Kinderversicherung oft niedriger, was die PKV zu einer attraktiven Option für Familien macht.
  • Arbeitgeberzuschüsse und Beihilfe
    In der privaten Krankenversicherung werden die Kosten für Kinder von Beamtinnen und Beamten durch die Beihilfe gesenkt. Auch mögliche Arbeitgeberzuschüsse reduzieren die Beiträge zusätzlich.
  • Keine Einkommensabhängigkeit
    Im Gegensatz zur gesetzlichen Krankenversicherung hängen die Beiträge für eine private Krankenversicherung nicht vom Einkommen der Eltern ab. Die Höhe des PKV‑Beitrags für das Kind wird ausschließlich durch den gewählten Tarif, das Alter des Kindes sowie die Kalkulation des Versicherers bestimmt.
  • Steuervorteile
    Sie können die Beiträge zur PKV Ihrer Kinder im Rahmen des Bürgerentlastungsgesetzes teilweise als Sonderausgabe steuerlich absetzen.

MLP – Ihre Beratung für die passende PKV für Kinder

Die Wahl der passenden privaten Krankenversicherung für Ihr Kind hängt von verschiedenen Faktoren ab. Sie möchten sich darüber informieren, was Ihre Kinder in der PKV kosten würden und herausfinden, ob der Leistungsumfang den individuellen Bedürfnissen Ihrer Familie entspricht?

Bei MLP erhalten Sie kompetente und individuelle Beratung, um die perfekte Versicherungslösung für Ihr Kind zu finden. Dabei unterstützt Sie MLP nicht nur bei der Auswahl des passenden PKV-Tarifs, sondern hilft Ihnen auch, die optimalen Leistungen für Ihre Familie zu wählen. Egal, ob es um den Zugang zu schnelleren Facharztterminen oder den passenden Studententarif für Ihr Kind geht – mit der Expertise von MLP treffen Sie informierte und zukunftsorientierte Entscheidungen.

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Fazit: Ist eine private Krankenversicherung für Kinder sinnvoll?

Falls alle Voraussetzungen erfüllt sind, kann eine private Krankenversicherung für das Kind in vielen Fällen eine sinnvolle Wahl sein, insbesondere wenn Eltern Wert auf schnellen Zugang zu medizinischer Versorgung und umfassendere Behandlungsmöglichkeiten legen. Die individuelle Tarifgestaltung ermöglicht eine maßgeschneiderte Absicherung, die speziell auf die Bedürfnisse des Kindes zugeschnitten ist. Zudem bietet die Aufnahme der Kinder in die PKV oft die Möglichkeit, von Arbeitgeberzuschüssen oder Beihilfe zu profitieren. Berücksichtigen Sie bei der Entscheidung die persönlichen Bedürfnisse und die finanzielle Situation Ihrer Familie.

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Häufige Fragen zum Thema Kinder in der privaten Krankenversicherung mitversichern

Die Anwartschaft sichert in der PKV den Gesundheitszustand Ihres Kindes für die Zukunft. Sollte das Kind später in die PKV zurückwechseln wollen, beispielsweise nach dem Studium oder wenn sich die Lebensumstände ändern (z. B. bei Selbstständigkeit oder Heirat), bleibt der Zugang zum ursprünglichen Tarif ohne erneute Gesundheitsprüfung erhalten.

Während der Pausierung ruht der ursprüngliche PKV-Vertrag Ihres Kindes gegen einen geringeren Beitrag. Die Anwartschaft sichert Ihrem Nachwuchs den Zugang zum ursprünglichen Tarif – und zwar ohne erneute Gesundheitsprüfung, selbst wenn in der Zwischenzeit gesundheitliche Probleme aufgetreten sind. Dabei wird zwischen der kleinen und großen Anwartschaft unterschieden:

  • Kleine Anwartschaft: Diese sichert nur den Gesundheitszustand (Risiko-Freiheit) und berücksichtigt nicht die Alterungsrückstellungen, die für das spätere Alter erforderlich wären.
  • Große Anwartschaft: Sie sichert zusätzlich die Alterungsrückstellungen, was später zu günstigeren Beiträgen führt, da der Versicherte den Tarif basierend auf dem ursprünglichen Eintrittsalter nutzt.

Ja, Adoptivkinder haben in der privaten Krankenversicherung grundsätzlich die gleichen Rechte wie leibliche Kinder. Durch den gesetzlichen Kontrahierungszwang nach dem Versicherungsvertragsgesetz (§ 198 VVG) haben minderjährige Adoptivkinder einen Anspruch darauf, in die PKV aufgenommen zu werden. Um den Versicherungsschutz schnell und problemlos zu sichern, muss die Anmeldung des Adoptivkindes jedoch innerhalb einer festgelegten Frist erfolgen – in der Regel innerhalb von zwei Monaten nach der Adoption. Ein Unterschied kann jedoch auftreten, wenn das Adoptivkind Vorerkrankungen hat. In diesem Fall können Versicherer je nach Vertrag einen Risikozuschlag von bis zu 100 % für das Kind erheben.

Es gibt mehrere Situationen, in denen Kinder von der PKV zurück in die gesetzliche GKV wechseln können. Dazu gehören:

  • Beginn einer Ausbildung oder eines Studiums: Wenn ein Kind eine Ausbildung oder ein Studium beginnt, entsteht eine eigene Versicherungspflicht, die den Wechsel in die GKV ermöglicht.
  • Einkommensänderung der Eltern: Sollte der privat versicherte Elternteil weniger verdienen als der gesetzlich versicherte Elternteil, kann das Kind über die Familienversicherung in die GKV aufgenommen werden, sofern die Einkommensgrenzen eingehalten werden.
  • Änderung der Lebensumstände: Bestimmte Lebensereignisse wie eine Scheidung der Eltern oder der Tod des privat versicherten Elternteils können unter bestimmten Bedingungen ebenfalls einen Wechsel von der PKV zur GKV ermöglichen.

Nach einer Scheidung bleibt ein privat krankenversichertes Kind in der Regel weiterhin in der PKV. Allerdings muss neu festgelegt werden, welcher Elternteil die Beiträge übernimmt – das wird meist im Rahmen der Unterhaltsregelung geklärt.

  • Sind beide Eltern privat versichert, bleibt auch das Kind privat versichert. Die Kosten werden dann entsprechend der Unterhaltsvereinbarung oder des Gerichtsbeschlusses verteilt.
  • Ist ein Elternteil gesetzlich versichert, kann das Kind nicht automatisch in die beitragsfreie Familienversicherung wechseln. Das gilt vor allem dann, wenn der privat versicherte Elternteil mehr verdient und über der Jahresarbeitsentgeltgrenze liegt. In diesem Fall muss das Kind häufig in der PKV bleiben – unabhängig vom Versicherungsstatus des anderen Elternteils.

Ein Kind kann durch die Kindernachversicherung nachträglich in die private Krankenversicherung aufgenommen werden. Wird der Antrag innerhalb von zwei Monaten nach der Geburt gestellt und ist mindestens ein Elternteil bereits privat versichert, erfolgt die Aufnahme ohne Gesundheitsprüfung und ohne Wartezeiten.

Wird die Frist verpasst, gilt das normale Aufnahmeverfahren mit Gesundheitsprüfung. Eine rückwirkende Aufnahme ist dann manchmal noch möglich, aber nicht garantiert. Der Versicherungsschutz des Kindes darf dabei nicht höher sein als der Tarif des versicherten Elternteils.

Da es bei den Tarifen und Bedingungen von Versicherern Unterschiede gibt, lohnt es sich, verschiedene Angebote zu vergleichen, um die passende Lösung für das Kind zu finden. MLP Beraterinnen und MLP Berater stehen Ihnen dabei zur Seite, um den passenden PKV-Tarif für Ihr Kind auszuwählen und den Antrag auf Kindernachversicherung unkompliziert und zügig zu stellen.

Katharina Gölz

Hi, ich bin Katharina!

Als Teil des MLP Teams bin ich seit über 15 Jahren Expertin für Finanzen und Versicherungen. Mein Ziel ist es Finanzthemen aus verschiedenen Blickwinkeln zu betrachten und aufzuzeigen, dass Finanz- und Absicherungsthemen in nahezu allen Lebenssituationen eine wichtige Rolle spielen. In meinen Inhalten möchte ich zeigen, wie spannend und vielseitig Finanzplanung sein kann und wie wir bei MLP daran arbeiten, Lösungen zu entwickeln, die Menschen in unterschiedlichen Lebensphasen unterstützen. Ich freue mich darauf, Einblicke zu geben, Hintergründe zu erklären und Finanzthemen greifbarer zu machen.

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