Ein Kind kann durch die Kindernachversicherung nachträglich in die private Krankenversicherung aufgenommen werden. Wird der Antrag innerhalb von zwei Monaten nach der Geburt gestellt und ist mindestens ein Elternteil bereits privat versichert, erfolgt die Aufnahme ohne Gesundheitsprüfung und ohne Wartezeiten.
Wird die Frist verpasst, gilt das normale Aufnahmeverfahren mit Gesundheitsprüfung. Eine rückwirkende Aufnahme ist dann manchmal noch möglich, aber nicht garantiert. Der Versicherungsschutz des Kindes darf dabei nicht höher sein als der Tarif des versicherten Elternteils.
Da es bei den Tarifen und Bedingungen von Versicherern Unterschiede gibt, lohnt es sich, verschiedene Angebote zu vergleichen, um die passende Lösung für das Kind zu finden. MLP Beraterinnen und MLP Berater stehen Ihnen dabei zur Seite, um den passenden PKV-Tarif für Ihr Kind auszuwählen und den Antrag auf Kindernachversicherung unkompliziert und zügig zu stellen.