Bei einer Kinderunfallversicherung gibt es Bestandteile, die üblicherweise separat vereinbart werden müssen und andere, die je nach Tarif bereits im Versicherungsschutz enthalten sind.
Meist separat vereinbar sind zum Beispiel:
- Unfallrente: monatliche Zahlung bei dauerhafter Invalidität infolge eines Unfalls
- Todesfallleistung: vereinbarte Kapitalzahlung im Todesfall
- Krankenhaustagegeld und Genesungsgeld: vereinbarter Tagessatz für die Dauer des Krankenhausaufenthalts bzw. für einen bestimmten Zeitraum nach der Entlassung
Daneben enthalten viele Tarife bereits beitragsfreie Leistungen, etwa Bergungs- und Rettungskosten, Rooming-in für Eltern oder Kosten für kosmetische Behandlungen und Zahnersatz nach einem Unfall. Einige Kinderunfallversicherungen erweitern zudem den Versicherungsumfang, etwa um Beschädigungen von Zahnspangen oder Leistungen bei Nachhilfe. Ob solche Leistungen enthalten sind, hängt vom jeweiligen Vertrag ab.