Die private Haftpflichtversicherung schützt in erster Linie gegenüber den finanziellen Forderungen Dritter. Für Schäden am Eigentum innerhalb des eigenen Haushalts gelten dagegen besondere Regeln:
- Versichert sind Schäden bei Dritten: Die Haftpflichtversicherung übernimmt in der Regel Kosten für Schäden, die Kinder zum Beispiel bei Freundinnen und Freunden, Nachbarinnen und Nachbarn oder Fremden verursachen.
- Eigenschäden innerhalb der Familie: Schäden am Eigentum der Eltern oder Geschwister sind nicht versichert. Dazu zählen zum Beispiel zerkratzte Möbel, ein kaputtes Smartphone der Mutter oder eine zerbrochene Vase der Schwester.
- Keine Leistung bei gemeinsamem Haushalt: Wenn alle betroffenen Personen im selben Haushalt leben, besteht kein Versicherungsschutz für Schäden untereinander.
- Besonderheiten bei deliktunfähigen Kindern: Für Kinder unter sieben Jahren kann es sinnvoll sein, in der Haftpflichtversicherung einen Zusatz einzuschließen, der auch Schäden durch Kinder berücksichtigt, die noch nicht deliktfähig sind. Diese greifen jedoch ebenfalls nur bei Drittschäden.