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Eine Ärztin plant den Praxisbetrieb und informiert sich über eine Praxisausfallversicherung.

Praxisausfallversicherung

Wie die Praxisausfallversicherung Ihre laufenden Kosten trägt, wenn Ihre Praxis wegen Krankheit des Praxis-/Betriebsinhabers unerwartet stillsteht.

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Das Wichtigste zur Praxisausfallversicherung auf einen Blick

  • Absicherung: Die Praxisausfallversicherung trägt die weiterlaufenden Kosten Ihrer Praxis, wenn Sie krankheits- oder unfallbedingt ausfallen oder Ihre Praxis nach einem Sachschaden stillsteht.
  • Leistung: Die Versicherung erstattet fortlaufende Fixkosten wie Miete, Personal und Leasingraten. Sie zahlt dafür einen vereinbarten Tagessatz nach Ablauf einer Karenzzeit und begrenzt auf eine maximale Haftzeit.
  • Für wen: Besonders sinnvoll ist sie bei persönlicher Leistungserbringung ohne Vertretungsmöglichkeit, etwa für Ärztinnen und Ärzte, Zahnärztinnen und Zahnärzte sowie Psychotherapeutinnen und Psychotherapeuten in Einzelpraxis.
  • Beratung: MLP Beraterinnen und MLP Berater ermitteln Ihren Fixkostenbedarf, vergleichen die Bedingungen verschiedener Tarife und ordnen die Absicherung in Ihre gesamte Vorsorge ein.

Was ist eine Praxisausfallversicherung?

Die Praxisausfallversicherung ist eine Betriebsunterbrechungsversicherung für Heilberufe. Sie springt ein, wenn Ihre Praxis vorübergehend nicht arbeiten kann, und übernimmt die Kosten, die in dieser Zeit unvermindert weiterlaufen.

Ein Praxisausfall entsteht vor allem dann, wenn Sie als Praxisinhaberin oder Praxisinhaber gesundheitlich ausfallen oder ein Schaden die Praxisräume unbenutzbar macht. In beiden Fällen sinken die Einnahmen auf null, während Miete, Gehälter und Leasingraten weiter fällig werden. Die Versicherung ersetzt nicht Ihr privates Einkommen, sondern die betrieblichen Kosten Ihrer Praxis.

Viele niedergelassene Ärztinnen und Ärzte sichern ihr eigenes Einkommen ab, denken aber häufig nicht an die Praxis selbst. Fällt die Inhaberin oder der Inhaber aus, laufen Miete, Gehälter und Leasingraten unvermindert weiter. Genau diese Lücke schließt die Praxisausfallversicherung. In der Beratung schauen wir uns deshalb zuerst die Fixkostenstruktur der Praxis an.

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Was leistet eine Praxisausfallversicherung?

Die meisten Angebote setzen sich aus mehreren Leistungsbausteinen zusammen, die Sie je nach Bedarf kombinieren. Sie unterscheiden sich vor allem darin, welches Ereignis den Ausfall auslöst. Diese drei Auslöser sind typisch:

Der Kernbaustein greift, wenn Sie als praxisverantwortliche Person durch Krankheit oder Unfall vorübergehend arbeitsunfähig werden. Voraussetzung ist in der Regel eine ärztlich bescheinigte Arbeitsunfähigkeit, die über die vereinbarte Karenzzeit hinaus andauert. Für die Dauer des Ausfalls zahlt der Versicherer den vereinbarten Tagessatz, mit dem Sie die laufenden Praxiskosten decken.

Ordnet eine Behörde auf Grundlage des Infektionsschutzgesetzes eine Schließung, ein Tätigkeitsverbot oder eine Quarantäne an, kann auch dieser Ausfall abgesichert sein. Nicht jeder Tarif umfasst diesen Baustein. Ob und in welchem Umfang er versichert werden kann, hängt vom gewählten Versicherer und den Versicherungsbedingungen ab. Sein Umfang unterscheidet sich je nach Tarif deutlich – nach den Erfahrungen aus der Corona-Pandemie haben viele Versicherer ihre Bedingungen hier angepasst.

Ist der Versicherungsfall eingetreten, übernimmt die Praxisausfallversicherung die weiterlaufenden Betriebskosten Ihrer Praxis. Dazu zählen in der Regel:

  • Miete oder Pacht für die Praxisräume
  • Personalkosten und Löhne samt Sozialabgaben
  • Leasingraten, etwa für medizinische Geräte
  • betrieblich veranlasste Zinsen und Finanzierungsraten
  • betriebliche Versicherungsbeiträge und Beiträge zum Versorgungswerk
  • Energie- und Kommunikationskosten sowie Ausgaben für Buchhaltung und Steuerberatung

Wann leistet die Praxisausfallversicherung?

Ob und wie viel die Versicherung im Ernstfall zahlt, bestimmen drei Größen, die Sie beim Abschluss festlegen. Wer sie versteht, kann Leistung und Beitrag gezielt aufeinander abstimmen:

  • Karenzzeit: Sie ist eine Art zeitlicher Selbstbehalt. Für die ersten Tage des Ausfalls zahlt der Versicherer nicht. Bei der Praxisausfallversicherung sind die Karenzzeiten deutlich länger als beim Krankentagegeld und häufig gestaffelt wählbar, etwa in Stufen von einigen Tagen bis zu mehreren Wochen. Als Grundregel gilt: Je kürzer die Karenzzeit, desto höher der Beitrag.
  • Tagessatz: Der Tagessatz ist der Betrag, den Sie pro Ausfalltag erhalten. Er leitet sich aus der jährlichen Versicherungssumme ab und soll die weiterlaufenden Praxiskosten eines Tages abdecken.
  • Haftzeit: Die Haftzeit begrenzt, wie lange der Versicherer den Tagessatz höchstens zahlt. Marktüblich sind bis zu zwölf Monate je Versicherungsfall, einzelne Tarife bieten längere Zeiträume.

Wie lang diese Zeiträume genau sind, unterscheidet sich je nach Anbieter und gewähltem Tarif; prüfen Sie die Angaben daher in den Versicherungsbedingungen. Wichtig ist, die Karenzzeit so zu wählen, dass sie zu den finanziellen Reserven Ihrer Praxis passt und die laufenden Betriebskosten bis zum Leistungsbeginn getragen werden können.

Für wen ist eine Praxisausfallversicherung sinnvoll?

Entscheidend für den Bedarf ist, wie stark der Betrieb von Ihrer eigenen Arbeitskraft abhängt und wie hoch die Kosten sind, die auch bei Stillstand weiterlaufen. Je größer diese Abhängigkeit, desto wichtiger ist die Absicherung. Für diese Berufsgruppen lohnt sich ein genauerer Blick:

  • Ärztinnen und Ärzte: In einer Praxisausfallversicherung für Ärztinnen und Ärzte steht die Einzelpraxis im Mittelpunkt. Fällt die Inhaberin oder der Inhaber aus, ruht der gesamte Betrieb, während die Kosten für Personal und Räume weiterlaufen und sich eine kurzfristige Vertretung nur schwer organisieren lässt.
  • Zahnärztinnen und Zahnärzte: Bei der Praxisausfallversicherung für Zahnärztinnen und Zahnärzte fällt der hohe Fixkostenapparat besonders ins Gewicht. Behandlungseinheiten, Röntgentechnik und ein eigenes Praxislabor sind häufig finanziert oder geleast, sodass die Raten unabhängig von der Behandlung weiterlaufen.
  • Psychotherapeutinnen und Psychotherapeuten: Hier fällt die Einschätzung differenzierter aus. Die Leistung ist stark an die Person gebunden, die Fixkosten sind aber oft niedriger, weil teure Medizintechnik und großes Personal fehlen. Der Bedarf richtet sich stark nach der konkreten Kostenstruktur; prüfen Sie ihn am besten im Einzelfall.

Weniger dringend ist die Absicherung, wenn ein Ausfall den Betrieb kaum unterbricht. Das trifft vor allem auf größere Berufsausübungsgemeinschaften und medizinische Versorgungszentren zu, in denen weitere Behandelnde die Arbeit fortführen, sowie auf Praxen mit sehr geringen laufenden Kosten. Angestellte Ärztinnen und Ärzte benötigen sie ohnehin nicht, da sie keine eigenen Praxiskosten tragen.

Was kostet eine Praxisausfallversicherung?

Einen festen Preis gibt es nicht, denn der Versicherer berechnet den Beitrag für jede Praxis individuell.

Welche Faktoren beeinflussen den Beitrag?

Die Kosten einer Praxisausfallversicherung hängen von mehreren Stellschrauben ab, die Sie teils selbst beeinflussen. Die wichtigsten sind:

  • Versicherungssumme: Je höher die abgesicherten Praxiskosten, desto höher der Beitrag.
  • Fachrichtung: Der Versicherer kalkuliert unterschiedliche Berufsgruppen je nach Risikoprofil unterschiedlich.
  • Karenzzeit: Eine längere Karenzzeit senkt den Beitrag, eine kürzere erhöht ihn.
  • Alter und Gesundheit: Vorerkrankungen können zu Zuschlägen führen.
  • Bausteine: Zusätzliche Gefahren wie eine Absicherung gegen behördliche Schließung erhöhen den Beitrag.

Wer den Beitrag senken möchte, kann vor allem bei der Karenzzeit und der Auswahl der Bausteine ansetzen, ohne den Kern der Absicherung aufzugeben.

Wie ermitteln Sie die passende Versicherungssumme?

Die Versicherungssumme soll die Kosten abbilden, die in einem Jahr auch ohne Einnahmen weiterlaufen. Als Grundlage dient meist die betriebswirtschaftliche Auswertung oder der Jahresabschluss des Vorjahres, aus dem sich die fortlaufenden Fixkosten ablesen lassen. Setzen Sie die Summe zu niedrig an, droht im Schadenfall eine Unterversicherung und damit eine anteilige Kürzung der Leistung. Ein vereinbarter Unterversicherungsverzicht kann diese Kürzung vermeiden. Setzen Sie die Summe zu hoch an, zahlen Sie unnötig hohe Beiträge.

Welche Versicherungssumme und welche Karenzzeit zu Ihrer Praxis passen, hängt von Ihrer Fixkostenstruktur, Ihrer Fachrichtung und Ihrer sonstigen Absicherung ab. MLP Beraterinnen und MLP Berater ermitteln mit Ihnen den tatsächlichen Fixkostenbedarf, vergleichen die Bedingungen verschiedener Tarife und achten dabei auf Punkte wie Karenzzeit, Haftzeit und mögliche Ausschlüsse. So entsteht eine Absicherung, die im Ernstfall wirklich die Kosten Ihrer Praxis trägt.

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Praxisausfallversicherung oder Krankentagegeld: Was ist der Unterschied?

Viele verwechseln Praxisausfall- und Krankentagegeldversicherung, dabei decken beide unterschiedliche Bereiche ab. Am klarsten sehen Sie den Unterschied, wenn Sie Betrieb und Person voneinander trennen und die Berufsunfähigkeitsversicherung als dritten Baustein daneben stellen:

  • Praxisausfallversicherung: Sie sichert die betriebliche Seite ab, also die weiterlaufenden Praxiskosten und je nach Vereinbarung einen Teil des entgangenen Praxisgewinns.
  • Krankentagegeldversicherung: Sie sichert die private Seite ab und ersetzt Ihr persönliches Einkommen, das Sie für Ihren Lebensunterhalt brauchen. Selbstständige vereinbaren dieses Krankentagegeld in der Regel über die private Krankenversicherung .
  • Berufsunfähigkeitsversicherung: Sie greift bei Berufsunfähigkeit, also wenn Sie Ihren Beruf voraussichtlich dauerhaft nicht mehr ausüben können, und sichert dann langfristig Ihr Einkommen.

Die drei Absicherungen sind damit keine Alternativen, sondern ergänzen sich zeitlich gestaffelt: Praxisausfall- und Krankentagegeldversicherung überbrücken die ersten Wochen und Monate eines vorübergehenden Ausfalls, die Berufsunfähigkeitsversicherung für Ärztinnen und Ärzte übernimmt, wenn der Ausfall dauerhaft wird. Für niedergelassene Heilberufe ergänzen sie sich sinnvoll, weil sie Betrieb, privates Einkommen und dauerhaftes Risiko gemeinsam abdecken.

Ist die Praxisausfallversicherung als Betriebsausgabe absetzbar?

Für die steuerliche Behandlung kommt es nach der Rechtsprechung des Bundesfinanzhofs nicht darauf an, welche Kosten die Versicherung ersetzt, sondern welches Risiko sie absichert. Aus diesem Grundsatz ergeben sich zwei unterschiedliche Fälle:

  • Absicherung gegen Krankheit oder Unfall der Praxisinhaberin oder des Praxisinhabers: Dieses Risiko zählt zur privaten Lebensführung. Die darauf entfallenden Beiträge sind keine Betriebsausgabe, und die Leistungen daraus sind im Gegenzug steuerfrei. Das gilt auch dann, wenn die Versicherung laufende Praxiskosten ersetzt.
  • Absicherung eines betrieblichen Risikos: Sichert die Versicherung ein betriebliches Ereignis ab, etwa eine behördlich angeordnete Praxisschließung, ist der zugehörige Beitragsanteil als Betriebsausgabe absetzbar. Die Leistungen daraus sind dann steuerpflichtige Betriebseinnahmen.

Bei kombinierten Verträgen müssen Sie die Prämie anteilig aufteilen. Die steuerliche Behandlung der Praxisausfallversicherung ist damit im Detail komplex, hängt von Ihrer persönlichen Situation ab und kann sich künftig ändern. Die dargestellten Informationen ersetzen keine individuelle steuerliche Beratung.

Worauf Sie beim Vergleich und Abschluss achten sollten

Beim Vergleich von Praxisausfallversicherungen lohnt sich der Blick ins Kleingedruckte, denn die Tarife unterscheiden sich weniger im Preis als in den Bedingungen. Auf diese Punkte sollten Sie besonders achten:

  • ob psychische Erkrankungen als Ursache der Arbeitsunfähigkeit mitversichert sind
  • wie lang die Haftzeit ist und bis zu welchem Endalter der Vertrag läuft
  • ob nach einem Schadenfall ein Kündigungsverzicht des Versicherers vereinbart ist
  • ob und in welchem Umfang eine behördliche Schließung nach dem Infektionsschutzgesetz eingeschlossen ist
  • ob ein Unterversicherungsverzicht enthalten ist und welche Sachgefahren abgedeckt sind

Ein eigener Prüfpunkt sind die Gesundheitsfragen. Eine Praxisausfallversicherung ohne Gesundheitsprüfung schließt Gesundheitsangaben nicht grundsätzlich aus. Häufig entfällt lediglich die ausführliche Prüfung vor Vertragsschluss, während der Versicherer die Angaben im Schadenfall kontrolliert. Echte Aufnahmeerleichterungen gibt es vor allem bei Gruppen- oder Verbandstarifen.

Unser Tipp: MLP Beratung rund um die Praxisausfallversicherung

Ob und in welchem Umfang sich eine Praxisausfallversicherung für Sie lohnen kann, hängt von Ihrer Fachrichtung, Ihrer Fixkostenstruktur und Ihrer übrigen Absicherung ab. MLP hat sich auf die Beratung von Medizinerinnen und Medizinern spezialisiert und betrachtet die Praxis im Zusammenhang mit Ihrer gesamten Finanz- und Absicherungsplanung. Dabei unterstützen MLP Beraterinnen und MLP Berater Sie unter anderem in diesen Punkten:

  • Bedarfsanalyse: gemeinsame Ermittlung Ihrer weiterlaufenden Fixkosten und der passenden Versicherungssumme
  • Bedingungsvergleich: Prüfung der Leistungen verschiedener Tarife, etwa zu Karenzzeit, Haftzeit und Ausschlüssen
  • Einordnung: Abstimmung der Praxisausfallversicherung mit Krankentagegeld, Berufsunfähigkeitsversicherung und Altersvorsorge

MLP betrachtet die Praxisausfallversicherung dabei nicht isoliert, sondern zusammen mit allen weiteren Versicherungen für Ärztinnen und Ärzte und begleitet Sie über die Finanzberatung für Ärztinnen und Ärzte sowie Zahnärztinnen und Zahnärzte und die Praxisführung von der Gründung bis zur Übergabe. Die Entscheidungen treffen dabei immer Sie selbst.

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Fazit: Die Praxisausfallversicherung schließt eine oft übersehene Lücke

Ein Praxisausfall trifft niedergelassene Heilberufe an einer empfindlichen Stelle: Die Einnahmen brechen weg, während Miete, Gehälter und Leasingraten weiterlaufen. Die Praxisausfallversicherung fängt genau diese betrieblichen Kosten auf und ergänzt damit die Krankentagegeld- und Berufsunfähigkeitsversicherung, die das persönliche Einkommen absichern. Besonders für Einzelpraxen mit hohen Fixkosten und bei persönlicher Leistungserbringung ohne Vertretungsmöglichkeit kann sie eine tragende Rolle spielen.

Weil sich die Tarife vor allem in den Bedingungen unterscheiden, kommt es auf die passende Versicherungssumme, eine realistische Karenzzeit und die richtigen Bausteine an. MLP Beraterinnen und MLP Berater analysieren Ihre Praxissituation, vergleichen die Bedingungen verschiedener Tarife und finden gemeinsam mit Ihnen eine Absicherung, die zu Ihrer Praxis und Ihrer persönlichen Vorsorgestrategie passt.

Häufige Fragen zur Praxisausfallversicherung

Das ist tarifabhängig. Viele Verträge leisten während der gesetzlichen Mutterschutzfristen gar nicht oder nur eingeschränkt, weil in dieser Zeit keine krankheitsbedingte Arbeitsunfähigkeit vorliegt. Wer eine Familiengründung plant, sollte die Bedingungen dazu frühzeitig prüfen und den Vertrag rechtzeitig abschließen.

Nur, wenn ein Baustein für behördlich angeordnete Schließungen nach dem Infektionsschutzgesetz eingeschlossen ist. Viele Versicherer haben ihre Bedingungen nach der Corona-Pandemie angepasst oder solche Fälle ausgeschlossen, daher lohnt sich hier ein genauer Blick ins Bedingungswerk.

Nein, für Angestellte ist sie nicht gedacht, da sie keine eigenen Praxiskosten tragen. Eine Praxisausfallversicherung kommt für Sie infrage, wenn Sie als Ärztin oder Arzt selbstständig sind und eine eigene Praxis führen. Für Angestellte stehen dagegen die Absicherung des persönlichen Einkommens über Krankentagegeld und die Berufsunfähigkeitsversicherung im Vordergrund.

Praxisausfallversicherungen laufen in der Regel unbefristet mit einer vereinbarten Mindestlaufzeit und lassen sich anschließend zu den vertraglichen Fristen kündigen. Nach einem Schadenfall haben beide Seiten häufig ein Sonderkündigungsrecht. Ein vereinbarter Kündigungsverzicht des Versicherers kann hier für mehr Beständigkeit sorgen.

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