Ab und zu müssen sich Versicherte leider mit juristischen Feinheiten auseinandersetzen. Eine davon ist die sogenannte grobe Fahrlässigkeit. Hintergrund: Bei leicht fahrlässig verursachten Schäden springt die Versicherung immer ein, bei vorsätzlich herbeigeführten nie. Die grobe Fahrlässigkeit liegt irgendwo in der Mitte. Daher kommt es immer auf die Klauseln der jeweilige Police und den konkreten Einzelfall an, wie viel die Versicherung dann zahlt.
Drei wichtige Fragen:
Grobe Fahrlässigkeit liegt laut offizieller Definition vor, wenn die notwendige Sorgfaltspflicht beim Herbeiführen eines Versicherungsfalls in hohem Maße missachtet wurde. Übersetzt bedeutet das so viel wie: Man hat nicht nur aus Versehen gehandelt, sondern sich trotz Kenntnis eines bestehenden Risikos sehr unüberlegt verhalten.
Eine besonders große Rolle spielt das Thema bei der Hausrat- und der (Kfz-)Haftpflichtversicherung. Grobe Fahrlässigkeit liegt hier zum Beispiel vor, wenn
Schäden, die der Versicherte grob fahrlässig verursacht, können je nach Vertragsklauseln dazu führen, dass die Versicherung nicht zahlt oder ihre Leistung kürzt (sogenannte Quotelung). Wie viel die Gesellschaft auszahlt, hängt im Fall einer Leistungskürzung von der jeweiligen Schwere des Verschuldens des Versicherten ab. Oft kommt es genau darüber zum Streit zwischen den Parteien, da die Rechtsprechung keine konkreten Zahlen für die Quotelung vorsieht. Die Höhe der Kürzung liegt hier im Ermessen des Versicherers – und wird oft auf gerichtlichem Weg überprüft.
Gute Policen verzichten in ihren Klauseln auf die „Einrede der groben Fahrlässigkeit“. Mit anderen Worten: Sie regulieren auch grob fahrlässig herbeigeführte Schäden anstandslos und in vollem Umfang. „Der Versicherte hat mit solchen Verträgen mehr Rechtssicherheit – langwierige Auseinandersetzungen kann er sich ersparen“, erklärt Michael Schwarz, Leiter Sachversicherungen bei MLP.
Mit ihrem Marktüberblick können die MLP Berater ihre Kunden bei der Suche nach der richtigen Police unterstützen. „Zudem lohnt es sich, ältere Verträge zu überprüfen und bei Bedarf anzupassen. Denn dort ist die Leistung bei grober Fahrlässigkeit oft nicht vollumfänglich mitversichert“, sagt Schwarz.
Welche Rolle die richtige Kalkulation der Versicherungssumme bei der Hausratpolice spielt oder Informationen rund um die Hauratversicherung , lesen Sie hier.