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Datum
27.02.2017

Wenn es auf den Wert ankommt

Eine Hausratversicherung schützt Hab und Gut. Wichtig ist, die Versicherungssumme realistisch zu bestimmen – um im Fall der Fälle nicht auf dem Schaden sitzen zu bleiben.

Richtig versichert
(Kessler-AG)

Ein Flachbild-Fernseher an der Wand, ein Spinning-Bike im Keller – und da wäre noch das Schmuckkästchen im Schlafzimmer: In deutschen Haushalten finden sich wertvolle Gegenstände. Kein Wunder also, dass die Hausratversicherung eine der beliebtesten Versicherungen ist. Sie schützt aber nur dann optimal, wenn die Versicherungssumme passt. Doch was ist das überhaupt – und was muss ich generell beachten?

Sechs wichtige Fragen:

Grundsätzlich immer, wenn Gegenstände aus dem eigenen Haushalt durch einen Brand, aufgrund eines Rohrbruchs oder Unwetters (wie Hagel und Sturm) beschädigt oder bei einem Einbruch geklaut werden. Die Hausratversicherung soll Versicherte in die Lage versetzen, Zerstörtes oder Gestohlenes wiederzubeschaffen – und den Neuwert ersetzen. An dem Punkt ist die Versicherungssumme entscheidend.

Die Versicherungssumme – oder Deckungssumme – ist die im Vertrag vereinbarte maximale Entschädigungsleistung, die der Versicherer im Schadenfall an den Versicherungsnehmer auszahlt. Bei der Ermittlung greifen Versicherer und Kunde in der Regel auf eine Faustregel zurück: Pro Quadratmeter 650 bis 700 Euro ansetzen. Es ist aber auch möglich, die Versicherungssumme individuell zu ermitteln. So genannte Summenermittlungsbögen können dann helfen, den Wert des Hausrats von Zimmer zu Zimmer realistisch zu erfassen.

Liegt die Versicherungssumme unter dem tatsächlichen Wert, kann die Versicherung die Leistung entsprechend kürzen. Beispiel: Ein Single hat eine Summe von 30.000 Euro festgelegt. Ein geplatzter Waschmaschinenschlauch zerstört Möbel im Wert von 10.000 Euro. Bei der Schadensregulierung stellt ein Gutachter fest, dass der eigentliche Wert des gesamten Hausrats 60.000 Euro beträgt. Die Folge: Die Versicherung kommt nur für die Hälfte des Schadens auf, zahlt also nur 5.000 Euro.

Möglich ist eine Unterversicherungsverzichtsklausel für den Vertrag. Diese sorgt dafür, dass der Versicherer im Schadensfall bis zur vereinbarten Höhe des Unterversicherungsverzichts keine Prüfung vornimmt. Tipp: Dieser Verzicht gilt in der Regel automatisch, wenn der Kunde die Versicherungssumme über die Quadratmeter-Regel festsetzt.

Ja. Jeder sollte die Höhe der Versicherungssumme regelmäßig überprüfen – nach Empfehlungen von Versicherungsexperten alle drei bis vier Jahre. Der Wert bestimmter Gegenstände kann sich schließlich im Laufe der Jahre erhöht haben oder es sind kostspielige Neuanschaffungen hinzugekommen. Der Hausrat kann auch aufgrund geänderter Lebensumstände wertvoller geworden sein. Beispiel: Umzug in ein größeres Haus, mit Kinderzimmer & Co.

Die Versicherungssumme kann in Einzelfällen auch zu hoch angesetzt sein. Man zahlt dann zu viel für seinen Schutz. Typische Fehler:

  • Haus oder Wohnung haben zwar viele Quadratmeter, sind aber eher spartanisch eingerichtet. Der Summenermittlungsbogen führt dann meist zu realistischeren Ergebnissen als eine pauschale Summe pro Quadratmeter.
  • Ein Paar legt seine beiden – zuvor jeweils über eine eigene Police abgesicherten – Haushalte zusammen und trennt sich dabei von einigen Möbeln und Haushaltsgeräten. Die Summe beider Policen kann dann über dem tatsächlichen Wert des gemeinsamen Haushalts liegen.
  • Rolle rückwärts: Das Paar trennt sich, einer zieht aus. Auch dann ist ratsam, dass die Partner ihre Verträge wieder auf Singleniveau anpassen.

Fazit: Jeder sollte seinen persönlich passenden Vertrag gestalten. MLP Berater helfen, dies optimal umzusetzen – und über die Jahre im Blick zu behalten.

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