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Datum
02.11.2026

Digitaler Nachlass: So regeln Sie Ihr digitales Erbe

Wer erhält Zugriff auf Ihre Online-Konten, wenn Sie nicht mehr da sind?

Soziale Netze
(GettyImages/filistimlyanin)

Das Wichtigste zum digitalen Nachlass auf einen Blick

  • Definition: Zum digitalen Nachlass gehören alle Online-Konten, Daten und Verträge, die Sie hinterlassen, etwa Ihr E-Mail-Postfach, Ihr Cloud-Speicher oder ein laufendes Streaming-Abo.
  • Rechtslage: Ein eigenes Gesetz zum digitalen Erbe gibt es nicht. Ihre Benutzerkonten gehen wie das übrige Vermögen auf die Erben über.
  • Vorsorge: Eine Vollmacht über den Tod hinaus und eine aktuelle Liste Ihrer Konten sind die zentralen Bausteine, um Ihren digitalen Nachlass zu regeln. Zugangsdaten gehören dagegen nicht ins Testament.
  • Unterstützung: MLP Beraterinnen und MLP Berater ordnen Ihre digitale Vorsorge in Ihre gesamte Nachlassplanung ein und stimmen sie mit Ihren übrigen Vermögensfragen ab.

Was ist ein digitaler Nachlass?

Der digitale Nachlass umfasst alles, was Sie nach Ihrem Todesfall digital hinterlassen: Ihre Online-Konten, die dort gespeicherten Inhalte und die Verträge, die dahinterstehen. Anders als ein Sparbuch oder ein Aktenordner liegt dieser Teil des Nachlasses nicht greifbar in einer Schublade, sondern verteilt auf Servern verschiedener Anbieter.

In der Praxis lassen sich zwei Situationen unterscheiden, die Sie sinnvoll gemeinsam regeln:

  • Digitale Vorsorge: Sie legt fest, wer zu Ihren Lebzeiten auf Ihre Konten zugreifen darf, wenn Sie selbst dazu nicht mehr in der Lage sind, etwa nach einem Unfall oder bei schwerer Krankheit.
  • Digitaler Nachlass: Er regelt, wer nach Ihrem Tod Zugriff erhält und was mit den einzelnen Konten geschehen soll.

Nutzen Sie ein E-Mail-Konto, haben Sie einen digitalen Nachlass. Vorgesorgt hat dafür aber nur eine Minderheit. 2025 hatten 32 % der Internetnutzenden in Deutschland ihr digitales Erbe ganz oder teilweise geregelt: 16 % vollständig und 16 % in Teilen. Der Anteil ist rückläufig, denn 2021 lag der Wert noch bei 40 % und 2023 bei 37 %.

„Ein sorgfältig geordnetes Testament sagt selten etwas darüber, wo die Online-Konten liegen. Für den Anfang genügt eine Seite Papier: eine Liste der wichtigsten Zugänge und eine Person, die im Ernstfall handeln darf. Welche Zugänge auf diese Liste gehören, klären MLP Beraterinnen und MLP Berater gemeinsam mit Ihnen und ordnen sie in Ihre Nachlassplanung ein.“
- MLP Finanzexperte

Was gehört zum digitalen Nachlass?

Wie viel beim digitalen Nachlass zusammenkommt, zeigt sich erst beim Durchsehen Ihrer Konten. Neben den naheliegenden Profilen zählen auch Verträge dazu, die im Hintergrund weiterlaufen. Diese Bereiche sollten Sie erfassen:

  • E-Mail-Konten: Sie spielen eine Schlüsselrolle, weil sich über die hinterlegte Adresse die Passwörter vieler anderer Dienste zurücksetzen lassen.
  • Profile in sozialen Netzwerken: Bei Social Media gehören öffentliche Beiträge ebenso dazu wie private Nachrichten und Kontaktlisten.
  • Cloud-Speicher: Fotos, Dokumente und Gerätesicherungen können dort ohne lokale Kopie liegen.
  • Online-Banking und Depots: Hier geht es um unmittelbare Vermögenswerte, die für die Nachlassabwicklung gebraucht werden.
  • Abonnements und Kundenkonten: Streamingdienste, Zeitungsabos und Shops verursachen weiter Kosten, solange niemand kündigt.
  • Kryptowährungen: Ohne den privaten Schlüssel bleibt ein Wallet dauerhaft verschlossen, weil es keine zentrale Stelle gibt, die den Zugang wiederherstellen kann.
  • Domains und eigene Websites: Sie können einen eigenen Wert haben und verursachen laufende Gebühren.
  • Geräte und lokale Daten: Auch was auf Notebook, Smartphone oder externen Datenträgern liegt, gehört zum Nachlass.

Wie ist der digitale Nachlass rechtlich geregelt?

Ein eigenes Gesetz zum digitalen Nachlass gibt es in Deutschland nicht. Es gilt der allgemeine Grundsatz des Erbrechts: Mit dem Tod geht das Vermögen als Ganzes auf die Erben über. Ob eine Information auf Papier oder auf einem Server liegt, macht dabei keinen Unterschied.

Für Benutzerkonten hat der Bundesgerichtshof in zwei Entscheidungen die Frage beantwortet, ob sich ein Online-Konto überhaupt vererben lässt:

  • 2018 stellte das Gericht fest, dass der Nutzungsvertrag mit einem sozialen Netzwerk vererbbar ist und die Erben Anspruch auf Zugang zum Konto samt der dort gespeicherten Kommunikation haben. Das Urteil stellt zugleich klar, dass das Fernmeldegeheimnis dem nicht entgegensteht. Absenderinnen und Absender geben die Kontrolle über eine Nachricht ohnehin mit dem Versenden aus der Hand, genau wie beim Brief an eine später verstorbene Person.
  • 2020 folgte die Klarstellung, was „Zugang“ konkret bedeutet. Nach dem Urteil wollte das Netzwerk die Pflicht zur Zugangsgewährung mit einem USB-Stick erfüllen, auf dem die Kontoinhalte als PDF-Datei lagen. Das genügt nicht: Die Erben müssen sich im Benutzerkonto so bewegen können wie die verstorbene Person, nur die aktive Weiternutzung bleibt ihnen verwehrt.

Rechtlich ist die Position Ihrer Erben damit klar. Solange niemand weiß, welche Konten überhaupt existieren, können sie diesen Anspruch praktisch aber nur schwer durchsetzen. Genau hier setzt die eigene Vorsorge an.

Digitalen Nachlass regeln: Vollmacht oder Testament?

Um Ihr digitales Erbe zu regeln, stehen Ihnen zwei Instrumente zur Verfügung, die unterschiedliche Aufgaben erfüllen. Die Vollmacht sorgt dafür, dass jemand schnell handlungsfähig ist. Das Testament legt hingegen verbindlich fest, wer was bekommt. Beides zusammen ergibt die vollständige Regelung.

Vollmacht über den Tod hinaus

Eine Vollmacht für den digitalen Nachlass benennt eine Vertrauensperson, die Ihre Konten verwalten, Verträge kündigen und Daten löschen darf. Entscheidend ist die Formulierung „über den Tod hinaus“, denn nur dann bleibt die Vollmacht im Erbfall wirksam. Ohne diesen Zusatz endet die Befugnis genau in dem Moment, in dem sie gebraucht wird.

Ihre Bevollmächtigten können damit sofort tätig werden, ohne zuvor einen Erbschein vorzulegen. Achten Sie darauf, den Umfang klar zu beschreiben und bei mehreren Personen eindeutig zu trennen, wer wofür zuständig ist.

Die Verbraucherzentrale stellt eine Muster-Vollmacht für den digitalen Nachlass kostenlos bereit. Wie eine solche Bevollmächtigung im größeren Zusammenhang funktioniert und welche Bereiche sie sonst noch abdecken sollte, erklärt der Überblick zur Vorsorgevollmacht .

Den digitalen Nachlass im Testament festhalten

Im Testament bestimmen Sie verbindlich, wer sich um Ihre Konten kümmern soll. Anders als eine Vollmacht lässt sich eine testamentarische Anordnung von den Erben nicht einfach übergehen.

Achten Sie dabei auf diese Formvorschrift, um Fehler im Testament zu vermeiden: Ein eigenhändiges Testament müssen Sie vollständig selbst schreiben und unterschreiben, ein am Computer getippter Text ist unwirksam. Ihre Passwörter gehören allerdings nicht in dieses Dokument. Dafür sprechen zwei Gründe:

  • Aktualität: Ein Testament soll über Jahre gelten, Passwörter ändern sich dagegen laufend. Im Ernstfall sind die notierten Angaben längst überholt.
  • Vertraulichkeit: Nach dem Erbfall nimmt ein größerer Personenkreis Einsicht in das Testament. Sensible Zugangsdaten wären damit weiter verbreitet als beabsichtigt.

Benennen Sie im Testament deshalb nur die zuständige Person und verweisen Sie auf eine separate Liste, die Sie jederzeit ohne Notartermin anpassen können. Wenn Sie möchten, können Sie diese Person auch ausdrücklich mit der digitalen Nachlassverwaltung betrauen, also mit der Abwicklung Ihrer Konten.

Checkliste für den digitalen Nachlass: In vier Schritten vorsorgen

Die folgende Checkliste hilft Ihnen dabei, Ihr Erbe richtig zu planen . Einmal erstellt, lässt sie sich mit wenig Aufwand pflegen. So gehen Sie vor:

  1. Konten erfassen: Gehen Sie Ihr E-Mail-Postfach nach Registrierungsbestätigungen durch, prüfen Sie Ihre Kontoauszüge auf wiederkehrende Abbuchungen und sehen Sie die Apps auf Ihren Geräten durch. Konten, die Sie nicht mehr nutzen, löschen Sie am besten sofort.
  2. Vertrauensperson benennen: Legen Sie fest, wer sich kümmern soll, und halten Sie für jedes Konto fest, ob es gelöscht, weitergeführt oder als Gedenkseite erhalten werden soll.
  3. Zugangsdaten sicher verwahren: Beim digitalen Nachlass verlangen Passwörter besondere Sorgfalt. Bewahren Sie die Liste in einem Tresor oder Bankschließfach auf, oder nutzen Sie einen Passwortmanager mit Notfallzugang. Ihre Vertrauensperson muss den Aufbewahrungsort kennen, nicht den Inhalt.
  4. Regelmäßig aktualisieren: Nehmen Sie sich einmal im Jahr Zeit für einen Abgleich. Denken Sie dabei auch an die Gerätesperren und an Apps für die Zwei-Faktor-Anmeldung, weil ein Konto sonst trotz bekanntem Passwort verschlossen bleibt.

Digitaler Nachlass bei Google, Facebook und Apple

Die großen Anbieter haben eigene Funktionen eingebaut, mit denen Sie schon zu Lebzeiten festlegen, was später mit Ihrem Konto geschieht. Sie sind schnell eingerichtet und lohnen sich für alle, die die jeweiligen Dienste nutzen:

  • Google: Über den Kontoinaktivität-Manager legen Sie fest, nach welcher Zeit ohne Anmeldung bis zu zehn Vertrauenspersonen benachrichtigt werden und welche Daten sie zum Download erhalten. Alternativ lässt sich das Konto automatisch löschen.
  • Facebook: Ein Profil kann in den Gedenkzustand versetzt werden und bleibt dann mit dem Zusatz „In Erinnerung an“ bestehen. Der benannte Nachlasskontakt darf das Profil begrenzt betreuen, aber weder private Nachrichten lesen noch alte Beiträge bearbeiten.
  • Apple: Der Nachlasskontakt erhält Zugriff auf Fotos, Nachrichten, Notizen und Gerätesicherungen, sobald er einen Zugriffsschlüssel und eine Sterbeurkunde vorlegt. Gekaufte Inhalte und die im Schlüsselbund gespeicherten Passwörter bleiben ausgenommen.

Diese Funktionen ersetzen die rechtliche Vorsorge aber nicht. Sie regeln nur, was der jeweilige Anbieter freiwillig anbietet, und decken jeweils bloß einen Dienst ab. Wie weit ihre Wirkung reicht, zeigte der Fall, über den der Bundesgerichtshof 2018 entschied: Facebook konnte den Erben den Zugang zum Konto nicht unter Verweis auf den Gedenkzustand verweigern. Eine Vollmacht und eine vollständige Kontenliste bleiben deshalb die Grundlage, die Einstellungen der Plattformen kommen ergänzend hinzu.

Was passiert, wenn der digitale Nachlass nicht geregelt ist?

Ohne Vorsorge müssen Ihre Angehörigen zunächst herausfinden, wo Sie überall ein Konto hatten. Ein zentrales Verzeichnis aller Online-Konten gibt es nicht, und die Suche kostet in einer ohnehin belastenden Zeit Kraft. Folgende Schwierigkeiten können dabei auftreten:

  • Verträge laufen weiter: Abonnements und Speicherdienste enden nicht automatisch mit dem Tod. Sie werden weiter abgebucht, bis jemand kündigt.
  • Nachweise werden verlangt: Fehlt eine Vollmacht, müssen Ihre Erben ihre Berechtigung erst belegen, etwa mit einem Erbschein.
  • Daten verschwinden: Manche Dienste löschen Konten nach längerer Inaktivität. Erinnerungsstücke wie Fotos können damit endgültig verloren gehen.
  • Die zweite Sicherheitsstufe blockiert: Selbst mit dem richtigen Passwort bleibt ein Benutzerkonto gesperrt, wenn der Bestätigungscode auf ein Smartphone geht, das niemand entsperren kann.
  • Es entstehen Konflikte: Den Nachlass verwalten die Erben gemeinschaftlich. Bei persönlichen Inhalten wie Nachrichten oder Fotos kann das zu langen Abstimmungen führen.

Hinzu kommt: Eine Erbschaft lässt sich nur im Ganzen annehmen oder ausschlagen. Offene Forderungen aus laufenden Verträgen übernehmen Ihre Erben damit ebenso wie die Guthaben. Übersteigen die Verbindlichkeiten den Wert des Nachlasses, kann es sinnvoll sein, das Erbe auszuschlagen .

Unser Tipp: MLP Beratung zum digitalen Nachlass

Welche Regelung zu Ihnen passt, hängt davon ab, wie umfangreich Ihre Online-Konten sind, wer als Vertrauensperson infrage kommt und wie Ihre übrige Vermögensnachfolge aufgebaut ist. MLP Beraterinnen und MLP Berater sehen sich Ihre Situation gemeinsam mit Ihnen an, ordnen die digitale Vorsorge in Ihre Nachlassplanung ein und stimmen sie mit Ihren Konten, Depots und Absicherungen ab. So entsteht eine Regelung, die zu Ihrer Lebenssituation passt und die Ihre Angehörigen im Ernstfall auch anwenden können.

Wie das mit den übrigen Bausteinen der Vermögensübergabe zusammenspielt, zeigt der Überblick zu Erben, Schenken und Testament .

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Fazit: Ihr digitaler Nachlass ist geregelt, sobald jemand ihn übernehmen kann

Rechtlich ist die Lage klar: Ihre Online-Konten gehen auf Ihre Erben über. Die eigentliche Hürde liegt woanders. Ohne eine Übersicht der Konten und eine benannte Person läuft dieses Recht ins Leere, weil niemand weiß, wo anzusetzen ist. Der Aufwand, Ihren digitalen Nachlass zu regeln, ist überschaubar: Eine Vollmacht über den Tod hinaus, eine gepflegte Kontenliste an einem sicheren Ort und ein Testament, das die Zuständigkeit benennt, decken den Großteil ab. Damit ist Ihr digitales Erbe genauso geordnet wie Ihr übriges Vermögen.

MLP Beraterinnen und MLP Berater ordnen Ihre digitale Vorsorge in die gesamte Nachlassplanung ein, damit Vollmacht, Kontenliste und Testament zusammenpassen.

Häufige Fragen zum Thema digitaler Nachlass

Rechtlich gehören Kryptowährungen wie jeder andere Vermögenswert zum Nachlass. Praktisch gilt jedoch eine Besonderheit: Bei einem selbst verwahrten Wallet gibt es keinen Anbieter, der den Zugang auf Vorlage eines Erbscheins wiederherstellen kann. Geht der private Schlüssel verloren, ist das Guthaben dauerhaft unerreichbar. Dokumentieren Sie den Aufbewahrungsort deshalb sorgfältig.

Ohne abweichende Regelung verwalten die Erben den Nachlass gemeinschaftlich. Das kann zu Verzögerungen führen, gerade bei persönlichen Inhalten wie Nachrichten oder Fotos. Mit einer Vollmacht über den Tod hinaus bestimmen Sie vorab eine einzelne Vertrauensperson und nehmen die Entscheidung damit aus der Gruppe heraus.

Gegenüber den Erben hilft nur eine Anordnung im Testament, etwa die Auflage, bestimmte Konten ungelesen zu löschen. Ihre Umsetzung kann eine Testamentsvollstreckung überwachen. Einfacher ist: Löschen Sie Inhalte zu Lebzeiten, die niemand sehen soll, und halten Sie in Ihrer Kontenliste ausdrücklich fest, welche Konten nach Ihrem Tod ungelesen geschlossen werden sollen.

Solche Dienste nutzt bislang kaum jemand: Von denjenigen, die vorgesorgt haben, greifen nur 1 % auf kommerzielle Plattformen zurück. Die Verbraucherzentrale Nordrhein-Westfalen empfiehlt einen einfacheren Weg und stellt dafür kostenlose Vorlagen bereit: eine Vollmacht für eine Vertrauensperson und eine Liste Ihrer Konten. Wenn Sie einen kommerziellen Dienst erwägen, prüfen Sie vorher, welche Zugangsdaten er verlangt und wie er sie sichert.

Nein, eine notarielle Beurkundung ist dafür nicht erforderlich. Die Muster-Vollmacht der Verbraucherzentrale kommt mit Ort, Datum und Ihrer Unterschrift aus. Entscheidend sind zwei andere Punkte: Die Vollmacht muss ausdrücklich über Ihren Tod hinaus gelten. Außerdem muss Ihre Vertrauensperson das Original besitzen und auf Verlangen vorlegen können.

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