Digitaler Nachlass: So regeln Sie Ihr digitales Erbe
Wer erhält Zugriff auf Ihre Online-Konten, wenn Sie nicht mehr da sind?
Wer erhält Zugriff auf Ihre Online-Konten, wenn Sie nicht mehr da sind?
Der digitale Nachlass umfasst alles, was Sie nach Ihrem Todesfall digital hinterlassen: Ihre Online-Konten, die dort gespeicherten Inhalte und die Verträge, die dahinterstehen. Anders als ein Sparbuch oder ein Aktenordner liegt dieser Teil des Nachlasses nicht greifbar in einer Schublade, sondern verteilt auf Servern verschiedener Anbieter.
In der Praxis lassen sich zwei Situationen unterscheiden, die Sie sinnvoll gemeinsam regeln:
Nutzen Sie ein E-Mail-Konto, haben Sie einen digitalen Nachlass. Vorgesorgt hat dafür aber nur eine Minderheit. 2025 hatten 32 % der Internetnutzenden in Deutschland ihr digitales Erbe ganz oder teilweise geregelt: 16 % vollständig und 16 % in Teilen. Der Anteil ist rückläufig, denn 2021 lag der Wert noch bei 40 % und 2023 bei 37 %.
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„Ein sorgfältig geordnetes Testament sagt selten etwas darüber, wo die Online-Konten liegen. Für den Anfang genügt eine Seite Papier: eine Liste der wichtigsten Zugänge und eine Person, die im Ernstfall handeln darf. Welche Zugänge auf diese Liste gehören, klären MLP Beraterinnen und MLP Berater gemeinsam mit Ihnen und ordnen sie in Ihre Nachlassplanung ein.“ - MLP Finanzexperte |
Wie viel beim digitalen Nachlass zusammenkommt, zeigt sich erst beim Durchsehen Ihrer Konten. Neben den naheliegenden Profilen zählen auch Verträge dazu, die im Hintergrund weiterlaufen. Diese Bereiche sollten Sie erfassen:
Ein eigenes Gesetz zum digitalen Nachlass gibt es in Deutschland nicht. Es gilt der allgemeine Grundsatz des Erbrechts: Mit dem Tod geht das Vermögen als Ganzes auf die Erben über. Ob eine Information auf Papier oder auf einem Server liegt, macht dabei keinen Unterschied.
Für Benutzerkonten hat der Bundesgerichtshof in zwei Entscheidungen die Frage beantwortet, ob sich ein Online-Konto überhaupt vererben lässt:
Rechtlich ist die Position Ihrer Erben damit klar. Solange niemand weiß, welche Konten überhaupt existieren, können sie diesen Anspruch praktisch aber nur schwer durchsetzen. Genau hier setzt die eigene Vorsorge an.
Um Ihr digitales Erbe zu regeln, stehen Ihnen zwei Instrumente zur Verfügung, die unterschiedliche Aufgaben erfüllen. Die Vollmacht sorgt dafür, dass jemand schnell handlungsfähig ist. Das Testament legt hingegen verbindlich fest, wer was bekommt. Beides zusammen ergibt die vollständige Regelung.
Eine Vollmacht für den digitalen Nachlass benennt eine Vertrauensperson, die Ihre Konten verwalten, Verträge kündigen und Daten löschen darf. Entscheidend ist die Formulierung „über den Tod hinaus“, denn nur dann bleibt die Vollmacht im Erbfall wirksam. Ohne diesen Zusatz endet die Befugnis genau in dem Moment, in dem sie gebraucht wird.
Ihre Bevollmächtigten können damit sofort tätig werden, ohne zuvor einen Erbschein vorzulegen. Achten Sie darauf, den Umfang klar zu beschreiben und bei mehreren Personen eindeutig zu trennen, wer wofür zuständig ist.
Die Verbraucherzentrale stellt eine Muster-Vollmacht für den digitalen Nachlass kostenlos bereit. Wie eine solche Bevollmächtigung im größeren Zusammenhang funktioniert und welche Bereiche sie sonst noch abdecken sollte, erklärt der Überblick zur Vorsorgevollmacht .
Im Testament bestimmen Sie verbindlich, wer sich um Ihre Konten kümmern soll. Anders als eine Vollmacht lässt sich eine testamentarische Anordnung von den Erben nicht einfach übergehen.
Achten Sie dabei auf diese Formvorschrift, um Fehler im Testament zu vermeiden: Ein eigenhändiges Testament müssen Sie vollständig selbst schreiben und unterschreiben, ein am Computer getippter Text ist unwirksam. Ihre Passwörter gehören allerdings nicht in dieses Dokument. Dafür sprechen zwei Gründe:
Benennen Sie im Testament deshalb nur die zuständige Person und verweisen Sie auf eine separate Liste, die Sie jederzeit ohne Notartermin anpassen können. Wenn Sie möchten, können Sie diese Person auch ausdrücklich mit der digitalen Nachlassverwaltung betrauen, also mit der Abwicklung Ihrer Konten.
Die folgende Checkliste hilft Ihnen dabei, Ihr Erbe richtig zu planen . Einmal erstellt, lässt sie sich mit wenig Aufwand pflegen. So gehen Sie vor:
Die großen Anbieter haben eigene Funktionen eingebaut, mit denen Sie schon zu Lebzeiten festlegen, was später mit Ihrem Konto geschieht. Sie sind schnell eingerichtet und lohnen sich für alle, die die jeweiligen Dienste nutzen:
Diese Funktionen ersetzen die rechtliche Vorsorge aber nicht. Sie regeln nur, was der jeweilige Anbieter freiwillig anbietet, und decken jeweils bloß einen Dienst ab. Wie weit ihre Wirkung reicht, zeigte der Fall, über den der Bundesgerichtshof 2018 entschied: Facebook konnte den Erben den Zugang zum Konto nicht unter Verweis auf den Gedenkzustand verweigern. Eine Vollmacht und eine vollständige Kontenliste bleiben deshalb die Grundlage, die Einstellungen der Plattformen kommen ergänzend hinzu.
Ohne Vorsorge müssen Ihre Angehörigen zunächst herausfinden, wo Sie überall ein Konto hatten. Ein zentrales Verzeichnis aller Online-Konten gibt es nicht, und die Suche kostet in einer ohnehin belastenden Zeit Kraft. Folgende Schwierigkeiten können dabei auftreten:
Hinzu kommt: Eine Erbschaft lässt sich nur im Ganzen annehmen oder ausschlagen. Offene Forderungen aus laufenden Verträgen übernehmen Ihre Erben damit ebenso wie die Guthaben. Übersteigen die Verbindlichkeiten den Wert des Nachlasses, kann es sinnvoll sein, das Erbe auszuschlagen .
Welche Regelung zu Ihnen passt, hängt davon ab, wie umfangreich Ihre Online-Konten sind, wer als Vertrauensperson infrage kommt und wie Ihre übrige Vermögensnachfolge aufgebaut ist. MLP Beraterinnen und MLP Berater sehen sich Ihre Situation gemeinsam mit Ihnen an, ordnen die digitale Vorsorge in Ihre Nachlassplanung ein und stimmen sie mit Ihren Konten, Depots und Absicherungen ab. So entsteht eine Regelung, die zu Ihrer Lebenssituation passt und die Ihre Angehörigen im Ernstfall auch anwenden können.
Wie das mit den übrigen Bausteinen der Vermögensübergabe zusammenspielt, zeigt der Überblick zu Erben, Schenken und Testament .
Rechtlich ist die Lage klar: Ihre Online-Konten gehen auf Ihre Erben über. Die eigentliche Hürde liegt woanders. Ohne eine Übersicht der Konten und eine benannte Person läuft dieses Recht ins Leere, weil niemand weiß, wo anzusetzen ist. Der Aufwand, Ihren digitalen Nachlass zu regeln, ist überschaubar: Eine Vollmacht über den Tod hinaus, eine gepflegte Kontenliste an einem sicheren Ort und ein Testament, das die Zuständigkeit benennt, decken den Großteil ab. Damit ist Ihr digitales Erbe genauso geordnet wie Ihr übriges Vermögen.
MLP Beraterinnen und MLP Berater ordnen Ihre digitale Vorsorge in die gesamte Nachlassplanung ein, damit Vollmacht, Kontenliste und Testament zusammenpassen.
Rechtlich gehören Kryptowährungen wie jeder andere Vermögenswert zum Nachlass. Praktisch gilt jedoch eine Besonderheit: Bei einem selbst verwahrten Wallet gibt es keinen Anbieter, der den Zugang auf Vorlage eines Erbscheins wiederherstellen kann. Geht der private Schlüssel verloren, ist das Guthaben dauerhaft unerreichbar. Dokumentieren Sie den Aufbewahrungsort deshalb sorgfältig.
Ohne abweichende Regelung verwalten die Erben den Nachlass gemeinschaftlich. Das kann zu Verzögerungen führen, gerade bei persönlichen Inhalten wie Nachrichten oder Fotos. Mit einer Vollmacht über den Tod hinaus bestimmen Sie vorab eine einzelne Vertrauensperson und nehmen die Entscheidung damit aus der Gruppe heraus.
Gegenüber den Erben hilft nur eine Anordnung im Testament, etwa die Auflage, bestimmte Konten ungelesen zu löschen. Ihre Umsetzung kann eine Testamentsvollstreckung überwachen. Einfacher ist: Löschen Sie Inhalte zu Lebzeiten, die niemand sehen soll, und halten Sie in Ihrer Kontenliste ausdrücklich fest, welche Konten nach Ihrem Tod ungelesen geschlossen werden sollen.
Solche Dienste nutzt bislang kaum jemand: Von denjenigen, die vorgesorgt haben, greifen nur 1 % auf kommerzielle Plattformen zurück. Die Verbraucherzentrale Nordrhein-Westfalen empfiehlt einen einfacheren Weg und stellt dafür kostenlose Vorlagen bereit: eine Vollmacht für eine Vertrauensperson und eine Liste Ihrer Konten. Wenn Sie einen kommerziellen Dienst erwägen, prüfen Sie vorher, welche Zugangsdaten er verlangt und wie er sie sichert.
Nein, eine notarielle Beurkundung ist dafür nicht erforderlich. Die Muster-Vollmacht der Verbraucherzentrale kommt mit Ort, Datum und Ihrer Unterschrift aus. Entscheidend sind zwei andere Punkte: Die Vollmacht muss ausdrücklich über Ihren Tod hinaus gelten. Außerdem muss Ihre Vertrauensperson das Original besitzen und auf Verlangen vorlegen können.