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Datum
04.11.2015

Das bringt 2016

Zum 1. Januar treten wieder zahlreiche neue Bestimmungen in Kraft – auch mit Auswirkungen auf die Finanzen. Teil 1: Was sich bei Kranken- und Sachversicherungen ändert.

Das bringt 2016
(Marco2811 / fotolia, Composing USC)

Alle Jahre wieder: Hat der November erst einmal begonnen, geht es in den Jahresendspurt. Dabei lohnt es sich, auch schon einen Blick darauf zu werfen, was sich im neuen Jahr ändert – und worauf in Finanzfragen jetzt noch zu achten ist. Ein Überblick:

Krankenversicherung:

Beitragsbemessungsgrenze und PKV-Versicherungspflichtgrenze steigen

Der maximale Bruttolohnbeitrag, der bei der Erhebung der Beiträge zur gesetzlichen Krankenversicherung (GKV) berücksichtigt wird, steigt von derzeit 49.500 Euro auf 50.850 Euro. Wer in die private Krankenversicherung (PKV) mit umfassenderem Schutz wechseln möchte, sollte wissen: Gesetzlich Versicherte können nur dann in die PKV, wenn sie ein bestimmtes Jahreseinkommen überschreiten. Aktuell sind dies 54.900 Euro. Ab 1. Januar steigt diese Versicherungspflichtgrenze auf 56.250 Euro.

Tarifwechsel für privat Krankenversicherte soll einfacher werden

Wer bereits privat versichert ist und seinen Versicherungsschutz zum Beispiel aufgrund von veränderter Lebenssituation oder bisheriger Beitragsentwicklung weiter optimieren möchte, sollten folgenden Hinweis beachten: Ab 1. Januar verpflichten sich die Versicherer, Wechsel-Anfragen von Kunden innerhalb einer festgelegten Frist zu beantworten und ihnen möglichst viele Tarifmöglichkeiten zur Auswahl zu stellen. „Doch bei der Tarifwahl beziehungsweise beim Wechsel in den passenden Tarif ist angesichts der komplexen Versicherungsbedingungen Expertenunterstützung ratsam“, sagt Clemens Keller, Leiter Krankenversicherung bei MLP. So können MLP Kunden im Rahmen der Betreuung durch ihren Berater ihren Vertrag regelmäßig kostenfrei überprüfen und bei Bedarf optimieren lassen. MLP bietet inzwischen auch Privatversicherten, die kein Kunde bei MLP sind an, ihren Vertrag beim bestehenden Versicherer prüfen zu lassen. Dafür fällt ein pauschales erfolgsabhängiges Servicehonorar von 420 Euro (zzgl. MwSt.) an.

Beitragssatz zur GKV steigt

Laut Schätzerkreis des Bundesversicherungsamtes steigt der durchschnittliche Beitragssatz zur gesetzlichen Krankenversicherung voraussichtlich um 0,2 Prozentpunkte auf 15,7 Prozent. Dabei wurde erst zu Beginn des Jahres der Beitragssatz auf 14,6 Prozent gesenkt und ein variabler Zusatzbeitrag von 0,9 Prozent festgelegt. Dieser kann nun je nach Kasse auf 1,1 Prozent steigen. Der Beitrag darf von jeder Kasse individuell erhoben werden, sofern es deren Finanzlage erfordert. Hintergrund: Die Einführung des Zusatzbeitrages sollte den Wettbewerb unter den einzelnen Kassen fördern. Steigende Gesundheitskosten wie Ausgaben für Arzneien, Ärzte und Kliniken belasten die Finanzlage der gesetzlichen Krankenkassen.

Sachversicherung:

Nachrüstpflicht für Rauchmelder

Ende des Jahres läuft die Nachrüstfrist für Rauchmelder in Bremen, Niedersachsen und Sachsen-Anhalt ab. Eigentümer von Bestandsimmobilien müssen bis dahin die Geräte installiert haben. Für Neubauten gilt diese Pflicht bereits seit einigen Jahren in fast allen Bundesländern. Zur Rauchmelderinstallation verpflichtet sind in der Regel die Eigentümer (beziehungsweise die Vermieter) von Häusern oder Wohnungen. Hinweis: Wer der Nachrüstpflicht dauerhaft nicht nachkommt, begeht nicht nur eine Ordnungswidrigkeit, sondern verletzt unter Umständen die sogenannte Obliegenheitspflicht seiner Hausratversicherung oder Wohngebäudeversicherung . Der Versicherer kann seine Entschädigung im Schadenfall dann kürzen.

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