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Datum
05.12.2017

Altersvorsorge: Jetzt noch volle Förderung sichern

Wer sich noch bis Jahresende für eine Zusatzrente entscheidet oder einen bestehenden Vertrag aufstockt, kann sich über staatliche Unterstützung für das ganze Jahr 2017 freuen – zwei Beispiele.

Altersvorsorge
(iStock/Nomad)

Nikolaus, Weihnachten, Silvester – stehen diese Ereignisse vor der Tür, ist das Jahr beinahe wieder vorbei. Höchste Zeit für viele Verbraucher, sich auch noch einmal mit der Altersvorsorge zu beschäftigen. Nach einer Umfrage hat dies mehr als die Hälfte der Bürger vor (siehe Grafik).

Altersvorsorge

Aktueller Vorteil: Bei den staatlich geförderten Riester - und Basis-Renten kann nicht nur bei bestehenden Versicherungen rückwirkende Unterstützung genutzt werden – auch bei Neuabschluss lässt sich noch maximal profitieren. So sichern Sie sich jetzt noch den vollen Förderumfang:

Riester-Rente: Volle Zulage, volle Förderung

Versicherungsnehmer erhalten aktuell pro Jahr 154 Euro Grundzulage und 300 Euro pro Kind – oder 185 Euro, wenn der Nachwuchs vor 2008 geboren wurde. Übrigens: Ab nächstem Jahr steigt die Grundzulage auf 175 Euro. Wichtig zu wissen: Beiträge zur Riester-Rente sind bis zu einer Höhe von maximal 2.100 Euro jährlich von der Steuer absetzbar. Das Finanzamt checkt im Rahmen der so genannten Günstigerprüfung automatisch, ob die Steuervorteile höher sind als die möglichen Zulagen. Dies ist generell bei höheren Einkommen der Fall. Die volle Förderung bekommt aber nur, wer vier Prozent des rentenversicherungspflichtigen Bruttoeinkommens aus dem Vorjahr anspart – Zulagen inklusive. Wie viel das genau ist, können Arbeitnehmer ganz einfach anhand ihrer Lohnsteuerbescheinigung überblicken – das Prinzip: Vier Prozent des Jahresbruttogehalts minus der Förderung.

Tipp: Wer in diesem Jahr den Förderrahmen noch voll nutzen möchte, hat noch bis zum 31. Dezember Zeit, etwa mit einmaliger Beitragssonderzahlung. Bei der Gelegenheit lässt sich zugleich prüfen, ob die Beiträge für 2018 angepasst werden müssen. Vielleicht steht ja eine Gehaltserhöhung oder Nachwuchs in der Familie an.

Ebenfalls wichtig: Sparer müssen ihre Zulagen bei ihrem Anbieter beantragen. Das muss grundsätzlich Jahr für Jahr aufs Neue geschehen – oder man entscheidet sich einfach einmalig für einen Dauerzulagenantrag. Diesen können die Sparer noch bis Ende des Jahres stellen.

Basis-Rente: Gesamten Förderrahmen ausschöpfen

Ihre Beiträge zu einer Basis-Rente können Sparer zusammen mit denen zur gesetzlichen Rentenversicherung als Sonderausgaben vom zu versteuernden Einkommen abziehen. Maximal erkennt der Staat 23.362/46.724 Euro (Singles/Verheiratete) an, wobei sich in diesem Jahr nur 84 Prozent davon ansetzen lassen. Ab dem Jahr 2025 können die Einzahlungen dann komplett steuerlich geltend gemacht werden. Das bedeutet für 2017: Wer Beiträge in Höhe der maximal möglichen Förderung einzahlt (23.362 Euro), darf 19.624 Euro geltend machen (39.248 Euro für Verheiratete bei Beiträgen in Höhe von 46.724 Euro). Und wer den für dieses Jahr ansetzbaren Maximalbeitrag noch nicht gezahlt hat, kann dies bis Jahresende nachholen – und die damit verbundenen Steuervorteile nutzen.

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