Der Wiedereinstieg nach der Elternzeit ist ein bedeutender Schritt – beruflich wie persönlich. In vielen Unternehmen hat sich während Ihrer Abwesenheit einiges verändert: Kolleginnen und Kollegen haben neue Aufgaben übernommen, Prozesse wurden angepasst oder Strukturen neu geordnet. Gleichzeitig haben sich Ihre eigenen Prioritäten verschoben.
Idealerweise haben Sie während der Elternzeit den Kontakt zum Team gepflegt – etwa durch gelegentliche Besuche im Büro oder die Teilnahme an Teamveranstaltungen. So kehren Sie nicht ohne Vorwissen in ein möglicherweise verändertes Arbeitsumfeld zurück.
Vor dem Wiedereinstieg empfiehlt sich ein klärendes Gespräch mit Ihren Vorgesetzten. Besprechen Sie dabei Ihre beruflichen Ziele, persönlichen Bedürfnisse sowie die geplante Arbeitszeitgestaltung. Bedenken Sie, dass die Kombination aus beruflichen Anforderungen und familiären Aufgaben – insbesondere, wenn Sie Ihr Kind erstmals in einer Betreuungseinrichtung betreuen lassen – zunächst belastend sein kann. Setzen Sie sich deshalb nicht unter Druck: Ein schrittweiser Wiedereinstieg ist in vielen Fällen möglich und sinnvoll.
Das Teilzeit- und Befristungsgesetz (TzBfG) sieht grundsätzlich vor, dass Sie Ihre Arbeitszeit nach der Elternzeit verkürzen können. Damit dieser Anspruch gilt, müssen bestimmte Voraussetzungen erfüllt sein.
Sind diese Bedingungen erfüllt, muss Ihr Arbeitgeber dem Antrag zustimmen – sofern keine betrieblichen Gründe dagegensprechen. In Unternehmen mit 15 oder weniger Beschäftigten besteht kein gesetzlicher Anspruch. Hier sind Sie auf die Kooperationsbereitschaft Ihres Arbeitgebers angewiesen.
Reichen Sie Ihren Teilzeitantrag rechtzeitig und schriftlich ein. Halten Sie darin fest, in welchem Umfang und zu welchen Zeiten Sie künftig arbeiten möchten. Je früher Sie das Gespräch mit Ihrem Arbeitgeber suchen, desto mehr Zeit bleibt für eine gemeinsame Lösung – und desto reibungsloser gestaltet sich Ihr Wiedereinstieg nach der Elternzeit.
Der Wiedereinstieg nach der Elternzeit berührt nicht nur Ihren Berufsalltag, sondern auch Ihre finanzielle Situation: Kürzere Arbeitszeiten können sich auf Altersvorsorge, Berufsunfähigkeitsabsicherung und weitere Versicherungsbausteine auswirken. Ihre MLP Beraterin oder Ihr MLP Berater unterstützt Sie dabei, Ihre persönliche Absicherung an die neue Lebenssituation anzupassen.
Grundsätzlich sind Arbeitgeber bestrebt, Sie nach der Elternzeit auf Ihrer bisherigen Stelle einzusetzen. Hat es während Ihrer Abwesenheit jedoch Umstrukturierungen gegeben, kann Ihr Arbeitgeber von seinem sogenannten Direktionsrecht Gebrauch machen und Ihnen eine gleichwertige Position zuweisen.
Diese muss Ihren Qualifikationen und Ihrem Arbeitsvertrag entsprechen sowie inhaltlich Ihrer früheren Tätigkeit ähneln. Die neue Stelle darf nicht mit einer Schlechterstellung verbunden sein, insbesondere nicht mit geringerem Gehalt. Ebenso dürfen Ihnen keine Aufgaben übertragen werden, mit denen Sie vor der Elternzeit keinerlei Berührungspunkte hatten.
Ob Teilzeitplanung, finanzielle Absicherung oder Neuausrichtung Ihrer Vorsorge: Der Wiedereinstieg nach der Elternzeit ist ein guter Zeitpunkt, Ihre persönliche Gesamtstrategie zu überprüfen. Vereinbaren Sie noch heute Ihren persönlichen Termin mit Ihrer MLP Beraterin oder Ihrem MLP Berater.
Der Wiedereinstieg nach der Elternzeit gelingt umso besser, je frühzeitiger Sie ihn planen. Halten Sie während der Elternzeit den Kontakt zu Ihrem Arbeitgeber, informieren Sie rechtzeitig über Ihre Rückkehr und sprechen Sie offen über Ihre Wünsche zur Arbeitszeitgestaltung.
Denken Sie daran, dass sich mit Beginn der Elternzeit nicht nur Ihr Berufsalltag, sondern auch Ihre finanzielle Situation verändert hat. Nutzen Sie die Rückkehr in den Job als Anlass, Ihre persönliche Absicherung und Vorsorge zu überprüfen – und holen Sie sich bei Bedarf professionelle Unterstützung.
Vor dem Wiedereinstieg empfiehlt sich ein frühzeitiges Gespräch mit den Vorgesetzten, in dem Sie Arbeitszeitwünsche und berufliche Ziele besprechen. Idealerweise haben Sie während der Elternzeit den Kontakt zum Team aufrechterhalten. Planen Sie genügend Zeit ein, um sich wieder einzufinden – beruflich wie persönlich.
Ja, unter bestimmten Voraussetzungen besteht nach dem TzBfG ein gesetzlicher Anspruch auf Teilzeit. Voraussetzung ist unter anderem, dass der Betrieb mehr als 15 Mitarbeitende beschäftigt, das Arbeitsverhältnis seit mindestens sechs Monaten besteht und Sie den Antrag mindestens drei Monate vor dem gewünschten Beginn stellen.
In der Regel ja. Arbeitgeber sind grundsätzlich verpflichtet, Sie auf Ihrer bisherigen oder einer gleichwertigen Position einzusetzen. Gab es Umstrukturierungen, darf die neue Stelle inhaltlich der früheren Tätigkeit ähneln – eine Gehaltsabsenkung ist dabei ausdrücklich nicht erlaubt.
Während der Elternzeit dürfen Sie bis zu 32 Wochenstunden in Teilzeit arbeiten – auch beim eigenen Arbeitgeber, sofern dieser zustimmt. Möchten Sie während der Elternzeit für einen anderen Arbeitgeber tätig sein, benötigen Sie ebenfalls die Zustimmung Ihres Hauptarbeitgebers.