Wenn Sie für Ihr Kind bei der Zahngesundheit mehr absichern möchten als die GKV leistet, kann eine Zahnzusatzversicherung geeignet sein. Gerade bei Kieferorthopädie und Prophylaxe entstehen mitunter Kosten, die Eltern selbst tragen müssen. Besonders relevant wird das in folgenden Fällen:
- Kieferorthopädie: Die GKV übernimmt die Kosten für eine Zahnspange in der Regel nur bei einer ausgeprägten Fehlstellung. Reicht der Grad der Fehlstellung nicht aus, müssen Eltern die Behandlung oft selbst bezahlen. Eine Zahnzusatzversicherung kann in solchen Fällen einen Teil der Kosten übernehmen.
- Zusatzleistungen bei Zahnspangen: Auch wenn die GKV für eine kieferorthopädische Behandlung aufkommt, sind nicht automatisch alle Leistungen abgedeckt. Zusätzliche Kosten können zum Beispiel für besondere Materialien oder weitergehende Behandlungsoptionen entstehen, die über die Regelversorgung hinausgehen.
- Prophylaxe: Regelmäßige Prophylaxe kann helfen, Zähne langfristig gesund zu halten. Professionelle Zahnreinigungen oder zusätzliche Vorsorgeleistungen werden von der GKV jedoch oft nicht oder nur teilweise übernommen. Je nach Tarif kann eine Zahnzusatzversicherung hier Zuschüsse leisten.
- Weitere Zahnbehandlungen: Auch bei Füllungen, Zahnersatz oder anderen zahnärztlichen Leistungen können je nach Tarif zusätzliche Leistungen versichert sein. Das kann sinnvoll sein, wenn Eltern für ihr Kind über viele Jahre eine erweiterte Versorgung absichern möchten.