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Altersvorsorgedepot

Neue Wege für die private Altersvorsorge: Was sich ab 2027 grundlegend ändert

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Was ist das Altersvorsorgedepot?

Das Altersvorsorgedepot ist die neue staatlich geförderte private Altersvorsorge in Deutschland. Mit dem Altersvorsorgereformgesetz, das der Bundesrat am 8. Mai 2026 verabschiedet hat, wird die Riester-Rente ab dem 1. Januar 2027 durch flexiblere und renditestärkere Produkte ersetzt.

Im Mittelpunkt steht ein staatlich gefördertes Wertpapierdepot, das Investitionen in Fonds und ETFs ohne verpflichtende Beitragsgarantie ermöglicht und damit deutlich höhere Renditechancen bietet als klassische Riester-Produkte. Wer mehr Sicherheit bevorzugt, kann alternativ ein Garantieprodukt mit 80 % oder 100 % Beitragsgarantie wählen.

Die staatliche Förderung erfolgt beitragsproportional und beträgt bis zu 540 Euro Grundzulage jährlich. Kapitalerträge bleiben in der Ansparphase steuerfrei, die Auszahlungen im Ruhestand unterliegen der nachgelagerten Besteuerung. Neu ist zudem: Auch Selbständige sind künftig förderberechtigt.

Gerne besprechen wir mit Ihnen, wie Sie das Altersvorsorgedepot optimal in Ihre persönliche Altersvorsorge einbinden können.

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Das Wichtigste in Kürze

Das Altersvorsorgedepot ist beschlossene Sache: Der Bundesrat hat dem Altersvorsorgereformgesetz am 8. Mai 2026 zugestimmt. Ab dem 1. Januar 2027 löst es die bisherige Riester-Förderung ab und ermöglicht flexibles, staatlich gefördertes Sparen – in Fonds, ETFs und Rentenversicherungen, wahlweise mit oder ohne Beitragsgarantie.

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Kostenloses Webinar: Mittwoch, 24. Juni 2026, 18:30 Uhr

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Was bedeutet die Reform für Ihre Altersvorsorge?

Das Altersvorsorgereformgesetz ist beschlossen – jetzt ist der richtige Zeitpunkt, gemeinsam mit Ihrer MLP Beraterin oder Ihrem MLP Berater zu prüfen, welche Chancen das neue Altersvorsorgedepot für Ihre persönliche Vorsorgesituation bietet. Ob Wechsel eines bestehenden Riester-Vertrags, Neuabschluss oder Ergänzung Ihrer bisherigen Strategie: Wir unterstützen Sie dabei, die passende Entscheidung fundiert und individuell zu treffen.

Sie müssen nicht auf 2027 warten, sondern können auch heute schon flexibel, kapitalmarktnah und staatlich gefördert für das Alter sparen. Beginnen Sie jetzt mit Ihrem Vermögensaufbau. Jedes Jahr zählt für den Zinseszinseffekt und Ihre MLP Beraterin oder Ihr MLP Berater unterstützen Sie gerne bei der Wahl der geeigneten Anlage.

Ihre bisherige staatliche Förderung ist ein echter Vorteil und bleibt Basis Ihrer Altersvorsorge. Sichern Sie sich auch für 2026 Ihre staatlichen Zulagen und Steuervorteile – darüber hinaus besteht zum jetzigen Zeitpunkt für Sie kein Handlungsbedarf.

Gleichzeitig lohnt es sich, genauer hinzuschauen: Welche Möglichkeiten bietet das neue Altersvorsorgedepot ab 2027 für Sie und wo sollte im nächsten Jahr nachjustiert werden? Die Antwort darauf ist nicht in jedem Fall dieselbe. Genau hier setzen wir in unserer Beratung an.

Das Altersvorsorgedepot ergänzt die bestehenden Vorsorgeformen, also die gesetzliche Rente, Basisrente und betriebliche Altersvorsorge. Durch die demografische Entwicklung und den Renteneintritt geburtenstarker Jahrgänge, wird es immer wichtiger selbstbestimmt für den Ruhestand vorzusorgen.

Wir erklären Ihnen, was die Änderungen konkret für Ihre Altersvorsorge bedeuten.

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Die staatliche Förderung im Detail

Grundförderung

Zulagenstruktur ab 2027:

  • 50 Cent pro eingezahltem Euro bis zu einem Eigenbeitrag von 360 Euro pro Jahr (=max. 180 Euro)
  • 25 Cent pro eingezahltem Euro für Beiträge von 361 Euro bis max. 1.800 EUR pro Jahr (=max. 360 Euro)
  • Maximale Grundförderung: 540 Euro pro Jahr
  • Geförderte Höchstgrenze: 1.800 Euro Eigenbeitrag pro Jahr

Zusätzliche Förderungen

  • Kinderzulage: 1 Euro pro eingezahltem Euro bis 25 EUR Monatsbeitrag (max. 300 Euro pro Kind und Jahr)
  • Berufseinsteiger-Bonus: 200 Euro einmalig für unter 25-Jährige
  • Steuerliche Absetzbarkeit: Beiträge können als Sonderausgaben geltend gemacht werden. Das Finanzamt prüft automatisch, ob die Zulagen oder der Steuervorteil günstiger sind (Günstigerprüfung).
  • Zuzahlungsmöglichkeit: Zusätzlich zur Grundförderung können jährlich bis zu 5.040 EUR freiwillig ungefördert zugezahlt werden. Diese Beiträge werden genauso investiert wie der restliche Anlagebetrag und steigern somit die zu erwartenden Auszahlungen.

Lassen Sie uns gemeinsam prüfen, wie Sie das Altersvorsorgedepot optimal für Ihre persönliche Vorsorgesituation nutzen können.

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Produktvarianten und Anlageoptionen

Drei Kategorien von Altersvorsorge-Verträgen

Die folgenden Varianten des Altersvorsorgedepots können sowohl von Banken als auch von Versicherungen angeboten werden:

  1. Altersvorsorgedepot (renditeorientiert):
    Bei dieser Variante investieren Sie in zulässige Vermögenswerte wie Aktien- und Anleihenfonds. Es gibt keine Kapitalgarantie, dafür profitieren Sie von höheren Renditechancen. Aktienquoten von bis zu 100 Prozent sind möglich.
  2. Garantieprodukt mit 80 Prozent Beitragsgarantie:
    Hier stehen Ihnen zu Beginn der Auszahlungsphase garantiert 80 Prozent Ihrer Altersvorsorgebeiträge inklusive der geleisteten Zulagen zur Verfügung. Diese Variante bietet eine höhere Sicherheit als das renditeorientierte Altersvorsorgedepot und ermöglicht zugleich begrenzte Investitionen in renditestärkere Anlagen.
  3. Garantieprodukt mit 100 Prozent Beitragsgarantie:
    Bei dieser Variante werden 100 Prozent Ihrer eingezahlten Beiträge samt Zulagen garantiert. Diese Option bietet maximale Sicherheit, jedoch nur geringe Renditechancen, da das Kapital nur in risikoärmere Anlagen investiert werden kann.

Daneben soll es ein von einem öffentlichen Träger angebotenes Standarddepot geben, das in der Ausgestaltung dem Standarddepot der privaten Anbieter gleicht. Damit sollen vorrangig Sparer angesprochen werden, die bisher nicht am Kapitalmarkt aktiv sind

Flexibilität in der Auszahlphase

Die Reform bringt deutlich mehr Flexibilität bei der Auszahlung. Der Beginn der Auszahlungsphase ist in der Regel ab dem 65. Geburtstag möglich. Wenn bereits vorher eine gesetzliche Rente bezogen wird, kann die Auszahlung auch früher starten. Spätestens muss die Auszahlungsphase vor dem 70. Geburtstag beginnen. Sie haben folgende Optionen:

  • Zeitlich begrenzter Auszahlplan:
    Das Kapital wird über einen festen Zeitraum (mindestens bis zum 85. Geburtstag) ausgezahlt. Das noch investierte Geld kann weiter am Kapitalmarkt partizipieren.
  • Lebenslange Rente:
    Bei einer Rentenversicherung kann auch eine lebenslange Rente gewählt werden, bei der im Gegensatz zum Auszahlplan eine monatliche Rente bis zum Lebensende gezahlt wird.
  • Kombination:
    Sie können zu Rentenbeginn bis zu 30 Prozent als Einmalzahlung entnehmen und den Rest als Rente oder Auszahlplan nutzen.

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