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Eine mit einer Berufshaftpflicht abgesicherte Physiotherapeutin behandelt einen Patienten.

Berufshaftpflicht für Physiotherapeutinnen und Physiotherapeuten

So sichern Sie sich gegen Haftungsrisiken im Beruf ab

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In Kürze: Berufshaftpflichtversicherung für Physiotherapeuten

  • Definition: Eine Berufshaftpflicht schützt Sie bis zur vereinbarten Deckungssumme, wenn Dritte durch Ihre physiotherapeutische Behandlung Schaden erleiden. Ohne Versicherungsschutz haften Sie bei Forderungen aus Personen-, Sach- oder Vermögensschäden mit Ihrem Privatvermögen.
  • Unverzichtbarer Schutz: Für alle selbstständigen Physiotherapeutinnen und Physiotherapeuten mit Kassenzulassung ist der Abschluss einer Berufshaftpflicht in der Physiotherapie Pflicht. Der Versicherungsschutz sollte aber nicht nur Sie als Praxisinhaberin oder Praxisinhaber umfassen, sondern auch Ihre Angestellten.
  • Abgesicherte Risiken: Die Versicherung deckt berufliche Haftungsrisiken ab, wenn sich z. B. eine Patientin oder ein Patient bei einer manuellen Therapie verletzt oder wenn fremdes Eigentum bei einem Hausbesuch beschädigt wird.
  • Wichtige Tarifmerkmale: Achten Sie beim Abschluss auf eine ausreichende Deckungssumme, die Absicherung von Hausbesuchen und eine Mitversicherung Ihrer Angestellten. MLP hilft Ihnen, die optimale Berufshaftpflicht für Physiotherapeutinnen und Physiotherapeuten zu finden.

Ist eine Berufshaftpflicht in der Physiotherapie Pflicht?

Als Physiotherapeutin bzw. Physiotherapeut unterstützen Sie Menschen dabei, körperliche Funktionsstörungen und Schmerzen zu überwinden. Doch auch bei aller Sorgfaltspflicht lässt sich das Risiko von Behandlungsfehlern oder Unfällen in der Praxis leider nie ganz ausschließen. Verletzt sich eine Patientin oder ein Patient, können Schmerzensgeld- und Schadensersatzforderungen weitreichend sein und im schlimmsten Fall Ihre berufliche und private Existenz bedrohen. Aus diesem Grund gehört die Berufshaftpflicht zu den unverzichtbaren beruflichen Versicherungen.

Wichtig: Für alle freiberuflich selbstständigen Physiotherapeutinnen und Physiotherapeuten, die mit den gesetzlichen Krankenkassen abrechnen, ist der Abschluss einer Berufshaftpflichtversicherung gesetzlich vorgeschrieben.

Ein junger Physiotherapeut hat sich mit einer Berufshaftpflicht abgesichert.

Doch auch, wenn Sie diese Pflicht nicht trifft, sollten Sie auf den Versicherungsschutz nicht verzichten: Eine Berufshaftpflicht ist für angestellte Physiotherapeutinnen und Physiotherapeuten ohne eigene Praxis ebenfalls empfehlenswert. In der Regel sind Sie zwar über Ihren Arbeitgeber abgesichert, doch für einen lückenlosen Schutz kann eine eigene Berufshaftpflichtversicherung trotzdem sinnvoll sein. Das kann bspw. der Fall sein, wenn der Arbeitgeber nicht ausreichend versichert ist oder Sie persönlich haftbar gemacht werden, etwa bei grober Fahrlässigkeit oder der eigenständigen Ausübung von Behandlungen außerhalb des Arbeitsverhältnisses.

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Berufshaftpflicht- oder Betriebshaftpflichtversicherung: Welche Versicherung ist die richtige?

Die Berufshaftpflichtversicherung richtet sich primär an Angehörige der freien Berufe, zu denen auch selbstständige Physiotherapeutinnen bzw. Physiotherapeuten zählen. Eine Betriebshaftpflicht sichert Gewerbetreibende und Unternehmen ab. Die versicherten Schäden, Sach- und Personenschäden sowie daraus resultierende Vermögensschäden, unterscheiden sich aber nicht von denen der Berufshaftpflicht. Häufig werden die Begriffe daher synonym verwendet, auch wenn beim Versicherungsschutz von Physiotherapeutinnen und Physiotherapeuten die Berufshaftpflicht und nicht die Betriebshaftpflicht gemeint ist.

Hinweis: Auch in einer Berufshaftpflichtversicherung für Heilberufe ist das sogenannte Betriebsstättenrisiko enthalten. Schäden, die in den Praxisräumen oder durch die Nutzung der Betriebsstätte entstehen, können somit ebenfalls vom Versicherungsschutz umfasst sein.

Welche Schäden deckt die Berufshaftpflicht für Physiotherapeuten ab und welche nicht?

Die Berufshaftpflichtversicherung kommt für Schmerzensgeld- und Schadensersatzansprüche auf, die Dritte, z. B. Patientinnen und Patienten, aufgrund eines Personen-, Sach- oder Vermögensschadens gegen Sie stellen. Abgedeckt sind Schäden bis zur vereinbarten Deckungssumme.

  • Personenschäden können bspw. entstehen, wenn eine Patientin oder ein Patient durch Massage, Mobilisation, manuelle Therapie oder Elektrotherapie verletzt wird.
  • Sachschäden können auftreten, wenn das Eigentum einer Patientin oder eines Patienten bei der Behandlung beschädigt wird oder bei einem Hausbesuch etwas zu Bruch geht.
  • Vermögensschäden fallen oftmals an, wenn eine Patientin oder ein Patient z. B. aufgrund einer Fehlbehandlung einen Verdienstausfall erleidet. In der Berufshaftpflichtversicherung für Heilberufe sind in der Regel sowohl unechte als auch echte Vermögensschäden mitversichert. Echte Vermögensschäden entstehen dabei ohne vorausgehenden Personen- oder Sachschaden, während unechte Vermögensschäden eine Folge eines solchen Schadens sind. Welche Schäden im Einzelnen abgedeckt sind, richtet sich nach dem jeweiligen Tarif und den vereinbarten Leistungen.

Absicherung und Ausschlüsse im Überblick

Was die Berufshaftpflicht für Physiotherapeutinnen und Physiotherapeuten abdeckt und was nicht, sehen Sie in der folgenden Übersicht auf einen Blick:

Versichert sind:
  • sämtliche anerkannte Therapie- und Behandlungsarten
  • Tätigkeiten in Zweitpraxen
  • Dozententätigkeit, Schulungen und Seminare
  • Hausbesuche
  • erweiterter Strafrechtsschutz
Ausgeschlossen sind:
  • vorsätzliche Personen-, Sach- oder Vermögensschäden
  • Behandlungen ohne Qualifikation
  • Tätigkeiten außerhalb des Berufsbildes
  • Schäden an eigenen Sachen

Worauf sollte man beim Abschluss einer Berufshaftpflicht für Physiotherapeuten achten?

Damit die Berufshaftpflicht Sie als Physiotherapeutin bzw. Physiotherapeut im Ernstfall zuverlässig schützt, ist es wichtig, dass der Versicherungsschutz exakt auf Ihre Tätigkeit und Ihre Praxis abgestimmt ist. Achten Sie beim Vergleich einer Physiotherapie-Berufshaftpflicht daher, insbesondere auf folgende Punkte:

Ausreichend hohe Deckungssumme

Eine hohe Deckungssumme ist unverzichtbar, denn als Physiotherapeutin oder Physiotherapeut haften Sie ohne beruflichen Versicherungsschutz mit Ihrem Privatvermögen. Die Deckungssumme sollte so bemessen sein, dass sie auch bei schwerwiegenden Sach- oder Personenschäden sowie daraus entstehenden Vermögensfolgen greift. In der Praxis wird häufig eine Deckungssumme von mindestens 5 Mio. € vereinbart, um auch größere Schadenfälle abdecken zu können. Je nach beruflichem Risiko und individueller Situation kann es sinnvoll sein, mit dem Versicherer eine entsprechend höhere Summe zu vereinbaren.

Inkludierte physiotherapeutische Leistungen

Die Berufshaftpflicht sollte alle Behandlungen sowie den Einsatz von Geräten umfassen, die Ihrem Berufsbild entsprechen. Wichtig für den Versicherungsschutz ist, dass Sie für diese durch Ihre Ausbildung als Physiotherapeutin oder Physiotherapeut bzw. entsprechende Fortbildungen qualifiziert sind. Klassische physiotherapeutische Leistungen, die die Versicherung inkludieren sollte, sind z. B.:

  • manuelle Therapie
  • Lymphdrainage
  • Schmerztherapie
  • fasziale Techniken
  • Atemtherapie
  • Chirogymnastik

Bieten Sie in Ihrer Praxis oder als Physiotherapeutin bzw. Physiotherapeut auf Honorarbasis Leistungen außerhalb der regulären Physiotherapie an, müssen Sie den Versicherungsschutz gegebenenfalls erweitern, da diese nicht immer automatisch von der Berufshaftpflichtversicherung abdeckt sind.

Versicherungsschutz für Angestellte

Damit die Berufshaftpflichtversicherung nicht nur Sie als Praxisinhaberin bzw. Praxisinhaber, sondern Ihr gesamtes Praxisteam absichert, sollten der Tarif eine Mitversicherung Ihrer Angestellten beinhalten. Bei guten Haftpflicht-Tarifen für Physiotherapeutinnen und Physiotherapeuten fallen für den zusätzlichen Versicherungsschutz keine Mehrkosten an.

Versicherte Hausbesuche

Hausbesuche sind ein zentraler Bestandteil der physiotherapeutischen Tätigkeit, wenn Patientinnen oder Patienten aufgrund von Mobilitäteinschränkungen oder akuten Erkrankungen nicht in die Praxis kommen können. Nehmen Sie Hausbesuche vor, sollte die Berufshaftpflicht auch mobile Behandlungen abdecken, damit Sie Ihre Patientinnen und Patienten ohne persönliches Risiko zu Hause behandeln können.

Privathaftpflichtversicherung

Einige Versicherer bieten die Option, zusätzlich zu beruflichen auch persönliche Risiken abzusichern. Dadurch sichern Sie nicht nur Ansprüche aus Personen- und Sachschäden sowie Vermögensschäden ab, die während Ihrer Tätigkeit in der Praxis oder bei Hausbesuchen entstehen, sondern auch alltägliche Situationen im privaten Umfeld – etwa, wenn Sie versehentlich Eigentum Dritter beschädigen oder eine Person verletzen.

Es gibt Tarife, bei denen die Kombination aus beruflicher und privater Haftpflicht für Physiotherapeutinnen und Physiotherapeuten kostengünstig mit einem Vertrag abgeschlossen werden kann. Unsere MLP Beraterinnen und Berater unterstützen Sie bei der Suche einer passenden Police gern.

Als Physiotherapeutin oder Physiotherapeut können Fehler bei der Behandlung hohe Schadensersatzforderungen nach sich ziehen. Eine Berufshaftpflichtversicherung, die auf Ihre Praxis, Behandlungsmethoden und Hausbesuche zugeschnitten ist, sichert Sie zuverlässig ab. Bei MLP beraten wir Sie individuell und führen einen Vergleich der gewünschten Physiotherapie-Berufshaftpflicht mit anderen Tarifen durch, um den optimalen Schutz für Ihre Tätigkeit zu finden.

MLP Medizinerberater

Was kostet eine Berufshaftpflichtversicherung für Physiotherapeuten?

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Obwohl Sie sie Schmerzensgeld- und Schadensersatzansprüchen in Millionenhöhe absichert, kostet eine Physiotherapie-Berufshaftpflicht im Vergleich nur wenig: Basistarife sind bereits ab Beiträgen von unter 100 € im Jahr und rund 5 € im Monat erhältlich.

Die Höhe der Beiträge richtet sich nach verschiedenen Faktoren, wie z. B.:

  • Art der Tätigkeit (angestellt oder freiberuflich)
  • bei Selbstständigen: Anzahl der Praxisinhabenden und Mitarbeitenden
  • Jahresnettoumsatz
  • gewünschte Deckungssumme
  • Zusatzbausteine (z. B. optionale Geschäftsinhaltsversicherung, Familienhaftpflicht)

Die Kosten der Physiotherapie-Berufshaftpflicht können Sie entweder als Betriebsausgaben (für Selbstständige) oder als Werbungskosten (für Angestellte) in der Steuererklärung geltend machen.

Eine Physiotherapeutin hat ihre Arbeit über eine Berufshaftpflicht abgesichert.

Welche Versicherungen ergänzen den Versicherungsschutz?

Neben der Berufshaftpflichtversicherung gibt es weitere Versicherungen, die Ihren Versicherungsschutz sinnvoll ergänzen und Ihre Praxis wie auch Ihre berufliche Tätigkeit umfassend absichern.

Eine berufliche Inhaltsversicherung sichert das Inventar Ihrer Physiotherapiepraxis ab, wenn dieses durch Feuer, Leitungswasser, Einbruchdiebstahl oder andere versicherte Gefahren beschädigt oder zerstört wird.

Eine Rechtsschutzversicherung unterstützt Sie bei rechtlichen Auseinandersetzungen, z. B. mit Patientinnen und Patienten oder der Vermietung Ihrer Praxisimmobilie. Die Versicherung übernimmt nach erfolgter Deckungszusage die Kosten für die anwaltliche Vertretung, Gerichtsgebühren sowie Gutachten.

Eine Cyberversicherung ist die Absicherung Ihrer Praxis gegen digitale Risiken, wie z. B. Hackerangriffe, Datenverlust oder Schadsoftware. Sie übernimmt die Kosten für IT-Sicherheitsmaßnahmen nach einem Hack oder für die Wiederherstellung von Daten. Im Fall einer Datenschutzverletzung deckt eine Cyberversicherung auch eine rechtliche Beratung ab.

Auch auf eine Berufsunfähigkeitsversicherung (BU) sollten Sie als Physiotherapeutin bzw. Physiotherapeut nicht verzichten, denn sie springt ein, wenn Sie aufgrund einer Erkrankung oder eines Unfalls vorübergehend oder dauerhaft nicht mehr in Ihrem Beruf arbeiten können. Bei einer Berufsunfähigkeit von mindestens 50 % erhalten Sie von der Physiotherapeuten-BU eine monatliche Rente, die Ihren Lebensstandard sichert.

Unser Tipp: Mit MLP gut versichert

Unsere MLP Beraterinnen und Berater unterstützen Sie nicht nur bei der Wahl einer passenden Berufshaftpflichtversicherung für Physiotherapeutinnen und Physiotherapeuten, sondern entwickeln gemeinsam mit Ihnen ein ganzheitliches Versicherungskonzept, das Sie in allen relevanten Szenarien optimal schützt. Vereinbaren Sie dafür einfach einen persönlichen Beratungstermin.

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