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Ein Arzt informiert sich über mögliche Versicherungen für seine Praxis.

Praxisversicherungen für Ärztinnen und Ärzte

Welche Versicherungen sind für Ihre Arztpraxis sinnvoll?

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Auf den Punkt gebracht: Praxisversicherungen

  • Pflichtversicherung: Die Berufshaftpflicht für Ärztinnen und Ärzte ist in Deutschland gesetzlich vorgeschrieben und schützt bei Schadenersatzforderungen aus Behandlungsfehlern oder Diagnoseirrtümern.
  • Weitere Praxisversicherungen: Praxisinhalts- und Praxisausfallversicherung, Elektronikversicherung, Rechtsschutz- und Cyberschutzversicherung sichern den Praxisbetrieb bei Sachschäden, Einnahmeausfällen, finanziellen Folgen rechtlicher Streitigkeiten und digitalen Risiken ab.
  • Praxisversicherung als Paket: Einige Versicherer bieten unter dem Begriff „Praxisversicherung" kombinierte Tarife an, die mehrere Bausteine in einem Vertrag bündeln. Welche Kombinationen sinnvoll sind, hängt von Fachrichtung und Praxisform ab.
  • MLP Beratung für Ärztinnen und Ärzte: MLP analysiert den individuellen Versicherungsbedarf und begleitet Ärztinnen und Ärzte vom Berufseinstieg über die Praxisgründung bis zur Ruhestandsplanung.

Was umfassen Praxisversicherungen?

Praxisversicherungen bezeichnen alle Versicherungen, die den Betrieb einer Arztpraxis absichern. Dazu gehören die gesetzlich vorgeschriebene Berufshaftpflicht sowie Praxisinhaltsversicherung, Praxisausfallversicherung, Elektronikversicherung, Rechtsschutz und Cyberschutzversicherung.

Einige Versicherer bieten kombinierte Tarife an, die mehrere dieser Bausteine unter dem Begriff „Praxisversicherung" in einem Vertrag bündeln. Ob ein solches Paket sinnvoll ist oder einzelne Versicherungen individuell zusammengestellt werden sollten, hängt von Fachrichtung, Praxisform und individuellem Risikoprofil ab.

Berufshaftpflicht für Ärzte

Die Berufshaftpflichtversicherung für Ärztinnen und Ärzte ist durch die Muster-Berufsordnung (MBO-Ä) und die Bundesärzteordnung (BÄO) verbindlich vorgeschrieben. Wenn Sie ohne entsprechenden Schutz praktizieren, setzen Sie Ihre finanzielle und berufliche Existenz einem erheblichen Risiko aus: Schadenersatzforderungen durch Behandlungsfehler können weit über das private Vermögen einer Einzelperson hinausgehen. Abgedeckt sind:

  • Personenschäden: Körperliche Verletzungen oder gesundheitliche Beeinträchtigungen durch Behandlungsfehler oder Diagnoseirrtümer
  • Sachschäden: Beschädigungen von Patienteneigentum im Rahmen der ärztlichen Behandlung
  • Vermögensschäden: Finanzielle Einbußen aus fehlerhafter Behandlung, Diagnose oder Beratung
  • Rechtsverteidigung: Kosten für die Abwehr unberechtigter Ansprüche – die Versicherung prüft und verteidigt auf eigene Kosten

Welche Deckungssumme für die eigene Fachrichtung ausreichend ist, hängt von Tätigkeitsprofil, Spezialisierung und Praxisform ab. Die MLP Beraterinnen und Berater sind auf den Versicherungsbedarf von Ärztinnen und Ärzten spezialisiert und helfen, die passende Absicherung zu finden.

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Praxisinventarversicherung

Die Praxisinventarversicherung (auch Praxisinhaltsversicherung genannt) sichert Inventar und medizinische Geräte bei Sachschäden durch Feuer, Leitungswasser, Sturm, Einbruchdiebstahl und Vandalismus ab. Medizintechnik ist kostspielig: Diagnostische Geräte und IT-Infrastruktur verursachen im Schadensfall schnell erhebliche Wiederbeschaffungskosten. Mit jeder Neuanschaffung sollte die Versicherungssumme angepasst werden, um den Schutz des Praxisinventars lückenlos zu halten.

Praxisausfallversicherung

Die Praxisausfallversicherung sichert die laufenden Fixkosten ab, wenn v durch Krankheit der Inhaberin oder des Inhabers der Praxisbetrieb lahmgelegt wird. Für Einzelpraxen ist dieser Versicherungsschutz besonders relevant: Bei Praxisschließung laufen Personalkosten, Miete und Leasing weiter und die Praxisausfallversicherung gleicht die laufenden Kosten während des Ausfalls aus.

Elektronikversicherung für medizinische Geräte

Die Elektronikversicherung ergänzt die Praxisinventarversicherung um eine wichtige Schutzlücke: Während die Praxisinventarversicherung Schäden durch externe Ereignisse wie Feuer, Einbruch oder Leitungswasser abdeckt, greift die Elektronikversicherung bei technischen Ursachen. Sie übernimmt Schäden durch Bedienungsfehler, Kurzschluss oder Gerätedefekte an elektronischen Geräten und medizinischer Ausstattung. Für diagnostikintensive Praxen mit umfangreichem Gerätebestand schließt sie eine Lücke im Versicherungsschutz.

Rechtsschutzversicherung für Arztpraxen

Rechtliche Auseinandersetzungen mit Patientinnen und Patienten, Mitarbeitenden oder Lieferanten können erhebliche Kosten verursachen. Die Rechtsschutzversicherung für Ärztinnen und Ärzte übernimmt Anwalts- und Gerichtskosten bei juristischen Konflikten im Praxisalltag. Als Inhaberin oder Inhaber einer Praxis bietet sie Schutz vor finanziellen Belastungen durch unerwartete Rechtsstreitigkeiten.

Cyberschutzversicherung für Arztpraxen

Digitale Patientenakten und vernetzte Medizingeräte schaffen neue Risiken. Cyberangriffe auf Gesundheitseinrichtungen nehmen zu; unbefugter Zugriff auf sensible Patientendaten kann zu erheblichen Schäden führen. Die Cyberschutzversicherung für Arztpraxen deckt Kosten für IT-Wiederherstellung und Schadenersatzforderungen bei Datenschutzverletzungen .

Unser Tipp für Ärzte: Finanzplanung frühzeitig angehen

Unser Tipp: MLP Beratung zur Praxisversicherung für Ärzte

MLP berät Ärztinnen und Ärzte in allen Phasen ihrer beruflichen Entwicklung: vom Berufseinstieg über die Praxisgründung bis zur Ruhestandsplanung. Das Beratungsangebot umfasst die vollständige Analyse des Versicherungsbedarfs, die Absicherung der persönlichen Arbeitskraft sowie die individuelle Planung der Altersvorsorge.

Die MLP Beraterinnen und MLP Berater kennen die besonderen Rahmenbedingungen im Medizinbereich: Anforderungen der Berufsordnung, Besonderheiten des ärztlichen Versorgungswerks und die spezifischen Herausforderungen bei Praxisgründung und Praxisübernahme. Die Beratung erfolgt unabhängig von einzelnen Anbietern – der individuelle Bedarf steht im Mittelpunkt.

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Fazit: Praxisversicherung für Ärzte: Vollständig und individuell absichern

Eine vollständige Absicherung der Arztpraxis entsteht nicht durch eine einzige Versicherung, sondern durch ein aufeinander abgestimmtes Konzept aus mehreren Bausteinen. Neben der gesetzlich vorgeschriebenen Berufshaftpflicht gehören je nach Praxis weitere Versicherungen dazu: Inventar- und Ausfallschutz, Elektronik- und Rechtsschutz sowie Cyberschutzversicherung schützen den Praxisbetrieb bei Sachschäden, Betriebsunterbrechung und digitalen Risiken. Welche Kombination mit welcher Deckungshöhe sinnvoll ist, hängt von Fachrichtung, Praxisform und individuellem Risikoprofil ab und sollte regelmäßig überprüft werden, damit der Schutz mit dem Wachstum der Praxis Schritt hält.

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