Energieeffizientes Bauen wird noch attraktiver
Sowohl für Wohngebäude als auch für Nichtwohngebäude werden sich die Richtlinien der BEG zum 1. Juli 2021 ändern. Schrittweise sollen im Rahmen des „Klimaschutzprogramms 2030“ stärkere Anreize für privat Bauende geschaffen und auf erneuerbare Energien für die Gebäudeversorgung zurückgegriffen werden.