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Datum
02.03.2021

Energieeffizientes Bauen wird noch attraktiver

Sowohl für Wohngebäude als auch für Nichtwohngebäude werden sich die Richtlinien der BEG zum 1. Juli 2021 ändern. Schrittweise sollen im Rahmen des „Klimaschutzprogramms 2030“ stärkere Anreize für privat Bauende geschaffen und auf erneuerbare Energien für die Gebäudeversorgung zurückgegriffen werden.

Energieeffizientes Bauen wird noch attraktiver
(GettyImages/Andrey Popov)

Änderungen für Förderkredite und Prämien ab 1. Juli 2021

Wer effizient und energiesparend bauen will, kann durch Kredite und Förderungen der KfW oder des Bundesamts für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle (BAFA) profitieren. Diese Zuschussoptionen erfahren ab dem 1. Juli 2021 bestimmte Änderungen. Ab dann greift die neue Bundesförderung für effiziente Gebäude (BEG). Das betrifft sowohl Wohngebäude (BEG WG) als auch Nichtwohngebäude (BEG NWG) wie zum Beispiel Krankenhäuser oder Firmengebäude. Ebenso werden durch diese Zuschüsse weiterhin Einzelmaßnahmen (BEG EM) gefördert.

Vorteile im Überblick

  1. Weniger Aufwand: Nur ein Antrag reicht künftig für verschiedene Förderangebote aus. Der bürokratische Aufwand hinter den Formularen wird so auf ein Minimum reduziert.
  2. Höhere Prämienchancen: Erneuerbare Energien, die im Zuge einer Komplettsanierung eingesetzt werden oder gleich bei einem Neubau im Mittelpunkt stehen, bieten die Chance auf stärkere Prämien und Förderungen. Auch besonders ambitionierte Projekte im Baubereich werden höher prämiert. Außerdem werden erstmals Nachhaltigkeitszertifizierungen berücksichtigt.
  3. Mehr Flexibilität: Es gibt sowohl die Option auf Kreditförderungen als auch auf Zuschüsse. Dadurch können individuell passende Förderungen ausgewählt werden.

Online-Anträge bei BAFA und KfW möglich

Anträge für die BEG EM werden seit dem 2. Januar 2021 beim BAFA online gestellt. Ab 1. Juli 2021 wird die Antragstellung darüber hinaus auch bei der KfW möglich sein. Die BEG WG und BEG NWG können ebenfalls ab diesem Zeitpunkt über die KfW beantragt werden.

Die neue BEG ersetzt gleich vier Förderprogramme:

  • Energieeffizient Bauen und Sanieren (EBS)
  • Heizen mit erneuerbaren Energien (MAP)
  • Energieeffizienz (APEE)
  • Heizungsoptimierungsprogramm (HZO)

Dadurch wird für Antragsstellende eine leichtere Übersicht geschaffen. Die Änderungen der BEG sind ein Teil des Klimaschutzprogramms 2030 und sollen noch stärkere Anreize für einen energieeffizienten Bau oder Umbau bilden.

Bisherige Förderkredite: Anträge bis 30. Juni 2021

Wer sich für Programmlinien wie das „Energieeffiziente Bauen und Sanieren“ interessiert, darf den entsprechende Antrag noch bis zum 30. Juni 2021 stellen. Diese Übergangsfrist gibt es, damit keine Förderlücken entstehen.

Einige Programmlinien bleiben aber auch nach der Änderung bestehen. Alternativ zu den Angeboten der neuen BEG kann zum Beispiel der „Zuschuss Brennstoffstelle“ nach wie vor unabhängig davon beantragt werden.

Fazit: Aussicht auf Bau- und Sanierungsprämien noch höher

Durch den einfacheren bürokratischen Prozess und die Chance auf hohe Förderungen soll effizientes Bauen noch attraktiver werden. In Zukunft sind Kredite und Zuschüsse dank der neuen BEG bei dem BAFA und der KfW bequemer und einfacher zu beantragen. Die BEG-Änderung ist ein Teil der Planungen rund um den Klima- und Umweltschutz.

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