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Datum
04.06.2024

Eigentümergemeinschaft: Diese Regeln gelten für Besitzer von Eigentum in einer WEG

Viele Menschen erfüllen sich mit dem Kauf einer Eigentumswohnung den Wunsch vom Eigenheim. Mit dem Immobilienkauf werden Sie ein Teil der Wohnungseigentümerschaft (WEG). Erfahren Sie, was das bedeutet und welche Rechte und Pflichten Sie als Mitglied einer WEG haben.

Eigentümergemeinschaft
(GettyImages/querbeet)

Das Wichtigste in Kürze

  • Die Eigentümergemeinschaft besteht aus Personen mit gemeinsamem Wohneigentum wie beispielsweise einem Mehrfamilienhaus oder einer Wohnanlage.
  • Als Teil einer Wohnungseigentümergemeinschaft treffen Sie gemeinsam mit den anderen Eigentümern alle Entscheidungen über das Gemeinschaftseigentum.
  • Gemeinschaftseigentum bedeutet gemeinschaftlich genutzte Bereiche wie Treppenhaus, Aufzug, Garten, Garage oder auch Dach und Fassade des Objekts.
  • Alle Mitglieder der Eigentümergemeinschaft haben Rechte und Pflichten zu erfüllen, die sich speziell auf den Umgang mit dem Gemeinschaftseigentum beziehen.

Was ist mit Eigentümergemeinschaft gemeint?

Bei der Eigentümergemeinschaft, auch Wohnungseigentümergemeinschaft (WEG), handelt es sich laut rechtlicher Bezeichnung um die „Gesamtheit aller Wohnungseigentümer innerhalb einer Wohneigentumsanlage“. Oder einfacher: Eigentümergemeinschaften sind Besitzer von gemeinsamem Wohneigentum wie Mehrfamilienhäuser oder Wohnanlagen.

Mit dem Kauf einer Immobilie oder Wohnung in einem Mehrfamilienhaus bzw. einer Wohnanlage werden Sie als Eigentümerin und Eigentümer automatisch Teil der Gemeinschaft. Das bedeutet, dass Sie über bestimmte Dinge nicht allein entscheiden können.

Gut zu wissen: Eigentümergemeinschaften sind aus rechtlicher Sicht erforderlich, sei es wegen einer gerechten Kostenaufteilung, für die Instandsetzung und Pflege des Gemeinschaftseigentums oder um zusammen Beschlüsse über das gemeinschaftliche Eigentum zu fassen.

Was gehört zum Gemeinschaftseigentum?

Das Eigentum einer Wohnungseigentümergemeinschaft ist in Gemeinschafts-, Teil- und Sondereigentum unterteilt.

Mit Sondereigentum ist der individuelle Besitz einer Wohnung und/oder eines Raums innerhalb des Gebäudes gemeint. Also alles, was sich in Ihrer Wohnung befindet. Sämtliche Entscheidungen zum Sondereigentum treffen Sie als Eigentümer allein. Einzige Ausnahmen: Veränderungen der Außenansicht der Gemeinschaftsimmobilie oder Veränderungen, die Miteigentümer der WEG als störend empfinden.

Zum Gemeinschaftseigentum gehören sämtliche gemeinschaftliche Bereiche vom Gebäude und Grundstück. Dazu gehören beispielsweise Fassade, Grünflächen, Treppenhaus, Aufzug sowie das Dach. Entscheidungen über das Gemeinschaftseigentum trifft die Eigentümergemeinschaft zusammen.

Teileigentum sind Räume eines Eigentümers, die nicht als Wohneigentum genutzt werden wie etwa gewerbliche Flächen (z. B. Ladengeschäft) im Erdgeschoss des Objekts. Als Eigentümer einer Gewerbefläche haben Sie in der Regel die gleichen Rechte und Pflichten wie die Mitglieder der Wohneigentümergemeinschaft.

Wichtig zu wissen: Es besteht die Möglichkeit, sogenannte Sondernutzungsrechte für Gemeinschaftseigentum zu stellen. So können Sie nach Vereinbarung Gartenanteile allein nutzen, auch wenn diese weiterhin zum gemeinschaftlichen Eigentum gehören.

Welche Kosten trägt die Eigentümergemeinschaft?

Alle Kosten für das Gemeinschaftseigentum sind von der Eigentümergemeinschaft zu tragen. Bei einer Renovierung der Fassade oder Sanierung des Treppenhauses werden die Kosten mittels eines Kostenverteilungsschlüssels durch die Besitzerinnen und Besitzer aller Wohnungen geteilt.

Weiterhin fallen monatliche Kosten, sogenanntes Wohn- oder Hausgeld, für jeden Eigentümer der WEG an. Dieses ist unter anderem für:

  • Hausverwaltung
  • Müll- und Abfallentsorgung
  • gemeinsam genutzte Heizanlagen
  • Instandhaltung der Immobilie
  • Rücklagen für anfallende Renovierungsarbeiten der Gemeinschaftsbereiche

Welche Entscheidungen trifft die Eigentümergemeinschaft?

Die Eigentümergemeinschaft entscheidet über alles, was die Gemeinschaftsimmobilie betrifft. Darunter fallen die z. B. die Instandhaltung und Pflege des gemeinschaftlichen Eigentums sowie Veränderungen der Außenfassade oder Sanierungen des Dachs. Auch über die Höhe des monatlichen Hausgelds, der Rücklagen und des Jahresbudgets für Instandhaltung und Verwaltung wird gemeinschaftlich entschieden.

Tipp: Bevor Sie eine Wohnung in einer Eigentümergemeinschaft kaufen, werfen Sie einen Blick die in Protokolle der letzten Eigentümerversammlung. In den Protokollen sind unter anderem geplante Haussanierungen aufgelistet. Zudem können Sie sich ein besseres Bild über die anderen Eigentümerinnen und Eigentümer machen.

Welche Rechte und Pflichten haben Eigentümer?

Alle Besitzer von Eigentum in einer Wohnungseigentümergemeinschaft haben Rechte und Pflichten. Zu den Rechten gehören unter anderem:

  1. Freie Nutzung und Gestaltung der eigenen Wohnung
    (inkl. baulicher Veränderungen)
  2. Mitnutzung des gemeinschaftlichen Eigentums
    (z. B. Garten, Grünflächen oder Garage)
  3. Teilnahme an regelmäßigen Eigentümer-/Mieterversammlungen
    (u. a. Meinungsaustausch)
  4. Stimmrecht bei Entscheidungen der Eigentümerversammlung
    (mitanteilsmäßige Stimme)
  5. Auskunft und Einsicht in Unterlagen über das Gemeinschaftseigentum
    (bei der zuständigen Hausverwaltung)

Neben den Rechten als Eigentümer haben Sie als Teil der Wohneigentümergemeinschaft auch bestimmte Pflichten zu erfüllen wie etwa:

  1. Bildung einer angemessenen Rücklage
    für Instandhaltungen (Instandhaltungsrücklage)
  2. Verwaltung des Wohnungseigentums
    (in Selbstverwaltung oder über einen externen Dienstleister)
  3. Einhaltung von gemeinschaftlichen Beschlüssen
    (auch bei persönlicher Gegenstimme)
  4. Beteiligung an gemeinschaftlichen Kosten
    (z. B. Instandhaltung, Reparaturen und andere Dienstleistungen)
  5. Erstellung und Einhaltung der Hausordnung
    (z. B. Ruhezeiten, Umgang mit gemeinschaftlichen Bereichen)

Für ein besseres Zusammenleben mit den anderen Eigentümern der WEG sollten Sie bei Problemen immer das offene Gespräch suchen. Weiterhin ist es von Vorteil, wenn Sie an Versammlungen teilnehmen und trotz eigener Interessen andere Entscheidungen akzeptieren und bereit für Kompromisse sind.

Schaubild Rechte und Pflichten in einer Wohnungseigentümergemeinschaft

Fazit: Gut vorbereitet funktioniert das Zusammenleben als Eigentümer in einer Wohnungseigentümergemeinschaft

Für die Verwaltung und Instandhaltung von Mehrfamilienhäusern oder Wohnanlagen sind Eigentümergemeinschaften unverzichtbar. Entscheidungen über gemeinschaftlich genutzte Bereiche der Immobilie werden innerhalb der Wohnungseigentümergemeinschaft getroffen und Kosten, die die Gemeinschaftsimmobilie betreffen, mietanteilsmäßig unter allen Eigentümern geteilt. Spielen Sie mit den Gedanken, sich eine Eigentumswohnung zu kaufen, ist es ratsam, sich vorab mit dem Thema Eigentümergemeinschaft sowie Rechte und Pflichten der WEG auseinanderzusetzen.

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