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Datum
29.10.2026

Was kostet ein Studium in Deutschland?

Welche Kosten kommen auf Sie zu, wenn Ihr Kind studiert?

Mutter und Tochter sitzen auf dem Sofa und besprechen an einem Tablet die Kosten des Studiums.
(GettyImages/Westend61)

Das Wichtigste zu den Kosten eines Studiums in Deutschland auf einen Blick

  • Studiengebühren: Ein Erststudium an einer staatlichen Hochschule ist in Deutschland gebührenfrei. Zu zahlen ist lediglich der Semesterbeitrag, im Schnitt liegt dieser bei 36 € pro Monat.
  • Lebenshaltung: Die durchschnittlichen monatlichen Ausgaben Studierender liegen bei 842 €, davon allein 410 € für die Warmmiete.
  • Elternanteil: Der Unterhaltsbedarf eines Kindes, das für das Studium auszieht, beträgt in der Regel 990 € im Monat. Das Kindergeld von 259 € mindert diesen Betrag, sodass Eltern 731 € im Monat selbst aufbringen.
  • Beratung: MLP Beraterinnen und MLP Berater rechnen mit Ihnen durch, welcher Betrag auf Ihre Familie zukommt und wie Sie ihn frühzeitig ansparen, statt ihn später allein aus dem laufenden Einkommen zu zahlen.

Was kostet ein Studium in Deutschland im Durchschnitt?

Wenn das Abiturzeugnis auf dem Tisch liegt, wird die Studienfinanzierung für viele Familien zum ersten Mal konkret. Die gute Nachricht: Der größte Teil der Kosten entsteht nicht an der Hochschule. Was ein Studium im Durchschnitt kostet, entscheidet sich vor allem daran, wie und wo Ihr Kind wohnt.

Warum die oft genannten 36.500 € nicht die Studienkosten der Familie sind

Bei der Recherche begegnet Ihnen schnell eine Summe von 36.500 € für ein Bachelorstudium. Sie beschreibt allerdings etwas anderes als das Familienbudget – und deshalb räumen wir sie gleich zu Beginn aus dem Weg. Das Statistische Bundesamt weist damit für das Berichtsjahr 2022 die laufenden Ausgaben aus, die Bund und Länder den Hochschulen je Bachelorstudium zur Verfügung stellen, gerechnet über eine durchschnittliche Fachstudiendauer von 4,1 Jahren. Die Summe beziffert also die Investition der öffentlichen Hand in einen Studienplatz und sie hängt stark von der Hochschulart ab:

  • Universitäten: Für ein Bachelorstudium stehen durchschnittlich 47.700 € zur Verfügung.
  • Fachhochschulen: Hier sind es 18.700 €, also weniger als die Hälfte.
  • Kunsthochschulen: Mit 85.000 € je Bachelorstudium liegt der Aufwand am höchsten.
  • Masterstudium: Für ein Masterstudium stellen Bund und Länder über alle Hochschularten hinweg durchschnittlich 25.600 € bereit.

Diese Zahl gehört damit in die bildungspolitische Debatte, nicht in Ihre Haushaltsplanung. Für Ihr Budget zählt eine ganz andere Größe.

Womit Familien beim Studium im Monat rechnen

Studierende geben im Durchschnitt rund 842 € im Monat aus. Diesen Wert hat die 22. Sozialerhebung ermittelt, für die im Sommersemester 2021 knapp 188.000 Studierende befragt wurden. Darin steckt der gesamte Lebensunterhalt, von der Miete über die Ernährung bis zur Krankenversicherung, und ebenso der Semesterbeitrag. Da Energie, Lebensmittel und Mieten seither deutlich teurer geworden sind, planen Sie heute mit einem spürbaren Aufschlag.

Der größte Einzelposten darin ist die Wohnung. Welchen Anteil am Einkommen sie einnimmt, hat das Statistische Bundesamt für das Jahr 2025 auf Basis von EU-SILC beziffert, der EU-weiten Erhebung zu Einkommen und Lebensbedingungen:

  • Wohnkosten: Studierende mit eigenem Haushalt geben 54 % ihres verfügbaren Einkommens für das Wohnen aus.
  • Vergleich: In der Gesamtbevölkerung liegt dieser Anteil bei 24 %, also bei weniger als der Hälfte.
  • Einkommen: Das Medianeinkommen dieser Studierenden liegt bei unter 963 € im Monat.

Diese Ausgaben fallen laufend an, nicht als einmalige Rechnung. Sie verteilen sich auf zwei sehr unterschiedlich große Blöcke:

  • Das Studium selbst: Semesterbeitrag und Lernmittel summieren sich auf einen niedrigen zweistelligen Betrag im Monat.
  • Der eigene Haushalt: Alles, was ein zweiter Wohnsitz mit sich bringt, macht den weitaus größeren Teil aus.

Beide Blöcke betrachten wir nacheinander, denn nur einen davon können Sie wirklich beeinflussen.

Was kostet das Studium pro Semester?

In diesem Abschnitt geht es ausschließlich um die Kosten, die durch das Studium selbst entstehen, also um alles, was die Hochschule in Rechnung stellt. Allgemeine Studiengebühren gibt es im Erststudium an staatlichen Hochschulen nicht mehr, alle Bundesländer haben sie abgeschafft. Was bleibt, sind diese Positionen:

  • Semesterbeitrag: Der Beitrag, an einigen Hochschulen auch Studienbeitrag genannt, umfasst den Sozialbeitrag für das Studierendenwerk, die Kosten der studentischen Selbstverwaltung und meist ein Semesterticket. Studierende zahlen dafür im Schnitt 36 € pro Monat.
  • Lernmittel: Für Fachliteratur, Schreibwaren und Software fallen durchschnittlich 31 € monatlich an, wobei der Bedarf stark vom Studiengang abhängt.
  • Rückmeldung: Vor jedem Wintersemester und jedem Sommersemester ist eine Rückmeldung fällig, die an manchen Hochschulen mit einer gesonderten Verwaltungsgebühr verbunden ist.

Es gibt allerdings Situationen, in denen doch Gebühren anfallen:

  • Langzeitstudium: Überschreitet Ihr Kind die Regelstudienzeit deutlich, erheben einige Bundesländer Langzeitstudiengebühren.
  • Zweitstudium: Für ein weiteres Studium nach einem bereits erworbenen Abschluss verlangen mehrere Länder eigene Beiträge, in Baden-Württemberg sind es beispielsweise 650 € pro Semester.
  • Nicht-EU-Staaten: Baden-Württemberg verlangt 1.500 € pro Semester, in Bayern legen die Hochschulen die Gebühr selbst fest. Die übrigen Bundesländer erheben keine.

Maßgeblich ist jeweils die Gebührenordnung der konkreten Hochschule, denn die Regelungen unterscheiden sich von Land zu Land erheblich.

Private Hochschulen finanzieren sich dagegen überwiegend über Entgelte ihrer Studierenden. Fordern Sie die Gebührenordnung in diesem Fall früh an und rechnen Sie die Beträge über die gesamte Studiendauer hoch. Für Studierende, die Gebühren zahlen, liegt der Aufwand laut Sozialerhebung im Mittel bei 76 € pro Monat. In diesem Wert stecken sowohl kleine Verwaltungsgebühren als auch die deutlich höheren Entgelte privater Anbieter.

Was kostet ein Studium im Monat, wenn das Kind auszieht?

Sobald das Kind einen eigenen Haushalt führt, kommt der zweite und deutlich größere Kostenblock dazu. Dieser hat nichts mit den Studiengebühren der Hochschule zu tun, sondern mit Miete, Ernährung, Versicherung und laufenden Verträgen. Wie hoch er ausfällt, unterscheidet sich von Familie zu Familie erheblich: Ein Viertel der Studierenden kommt mit rund 500 € im Monat aus, ein weiteres Viertel gibt gut 1.200 € aus.

Der größte Teil der Lebenshaltungskosten einer Studentin oder eines Studenten entfällt auf das Wohnen. Wie eng es dadurch wird, zeigt eine einzelne Zahl: 65 % der Studierenden mit eigenem Haushalt geben mehr als 40 % ihres Einkommens für die Wohnung aus und gelten damit als überbelastet. Die durchschnittliche Warmmiete liegt bei 410 € im Monat. Wie weit die Miete davon abweicht, hängt vor allem vom Hochschulstandort ab:

  • Teuerste Standorte: Am meisten zahlen Studierende in den Großstädten. Führend sind hier München (495 €), Frankfurt am Main (459 €), Hamburg (456 €) und Berlin (452 €).
  • Günstigere Standorte: In Leipzig liegt die Miete bei 329 €, in Erfurt bei 330 € und in Dresden bei 336 €.
  • Spannweite: Zwischen den Bundesländern unterscheiden sich die Mietausgaben um knapp 140 € monatlich.

Über zehn Semester gerechnet macht die Wahl des Standorts damit einen Unterschied von rund 10.000 €. Es lohnt sich also, die Hochschulwahl auch unter diesem Gesichtspunkt zu besprechen, sofern das gewünschte Studienfach an mehreren Universitäten angeboten wird.

Mehr zum Thema finden Sie im MLP Studentenwohnreport.

Nach dem Wohnen folgen die alltäglichen Ausgaben, die Sie kaum steuern können. Laut Sozialerhebung verteilen sich diese im Monat wie folgt:

  • Ernährung: 198 € für Lebensmittel und Mensa
  • Mobilität: 89 € für Fahrtkosten, die über das Semesterticket hinausgehen
  • Freizeit, Kultur und Sport: 65 €
  • Kleidung: 46 €
  • Telefon und Internet: 31 €

Bis zum 25. Geburtstag ist Ihr Kind in der gesetzlichen Krankenversicherung in der Regel beitragsfrei über Sie familienversichert, solange es die Einkommens- und Arbeitszeitgrenzen einhält. Ab dem 25. Geburtstag greift die Krankenversicherung der Studierenden mit einem eigenen Beitrag. Er setzt sich aus mehreren Bausteinen zusammen:

  • Krankenversicherung: Der gesetzlich festgelegte Grundbeitrag beträgt 87,38 € im Monat.
  • Zusatzbeitrag: Er fällt je nach Krankenkasse unterschiedlich aus und kommt auf den Grundbeitrag hinzu.
  • Pflegeversicherung: Hier sind 30,78 € im Monat fällig, für Kinderlose ab 23 Jahren 35,91 €.

In der Summe kommen damit rund 140 € bis 150 € im Monat zusammen, die vorher nicht im Budget standen. Planen Sie den 25. Geburtstag Ihres Kindes im Studienverlauf mit ein, dann trifft Sie dieser Sprung nicht unvorbereitet.

Mit der eigenen Wohnung kommen schließlich die Verträge, die jeder Haushalt braucht. Der Rundfunkbeitrag beträgt 18,36 € im Monat und fällt pro Wohnung an, unabhängig von der Anzahl der Bewohnerinnen und Bewohner. Wie viel Ihr Kind zahlt, hängt dabei von der Wohnform ab:

  • Wohngemeinschaft: Eine WG zahlt den Beitrag nur einmal, die Mitbewohnenden teilen ihn untereinander auf.
  • Wohnheimzimmer: Ein Zimmer, das von einem allgemein zugänglichen Flur abgeht, gilt als eigene Wohnung und ist voll beitragspflichtig.
  • Befreiung: Bezieht Ihr Kind BAföG und wohnt nicht bei Ihnen, kann es einen Antrag auf Befreiung stellen.

Dazu kommen Strom, Internet, ein Girokonto und häufig eine erste eigene Absicherung des Hausrats. Einzeln sind diese Beträge überschaubar, in der Summe verändern sie das Budget aber merklich.

Wer bezahlt das Studium und welcher Anteil bleibt bei den Eltern?

Bis hierhin ging es darum, welche Kosten überhaupt entstehen. Nun folgt eine andere Frage: Wer schuldet davon rechtlich welchen Teil? Für Eltern ist das die entscheidende Größe, denn die Gesamtkosten und der eigene Zahlbetrag sind zwei verschiedene Dinge. In der Praxis stammen 29 % des Einkommens von Studierenden mit eigenem Haushalt aus privater Unterstützung, also überwiegend von den Eltern, weitere 45 % aus eigener Erwerbstätigkeit und 14 % aus BAföG oder Stipendien.

Der Unterhaltsanspruch des studierenden Kindes

Eltern schulden ihrem Kind eine angemessene Ausbildung. Der Unterhalt umfasst dabei den gesamten Lebensbedarf einschließlich der Kosten dieser Ausbildung, so steht es in § 1610 des Bürgerlichen Gesetzbuchs . Wie hoch dieser Bedarf konkret ist, legt das Gesetz nicht fest. In der Praxis richten sich Gerichte und Beratungsstellen nach der Düsseldorfer Tabelle.

Für ein studierendes Kind, das nicht bei seinen Eltern wohnt, beträgt der angemessene Unterhaltsbedarf in der Regel 990 € im Monat. Darin sind bis zu 440 € für Unterkunft einschließlich Nebenkosten und Heizung enthalten. Derselbe Satz gilt auch für ein Kind mit eigenem Haushalt. Bei einem erhöhten Bedarf oder mit Rücksicht auf die Lebensstellung der Eltern kann der Betrag nach oben abweichen.

Hinweis: Die Düsseldorfer Tabelle stellt in ihren Anmerkungen ausdrücklich klar, dass in den Bedarfsbeträgen keine Beiträge zur Kranken- und Pflegeversicherung und keine Studiengebühren enthalten sind. Für Ihre Planung bedeutet das konkret: Solange Ihr Kind familienversichert ist, deckt der Satz von 990 € den Bedarf. Sobald der eigene Krankenversicherungsbeitrag anfällt, kommen die genannten 140 € bis 150 € hinzu.

Wie das Kindergeld den Elternanteil mindert

Unterhaltsrechtlich zählt das Kindergeld als Einkommen des Kindes. Nach § 1612b des Bürgerlichen Gesetzbuchs mindert es bei einem volljährigen Kind den Bedarf in voller Höhe. Im Jahr 2026 beträgt das Kindergeld einheitlich 259 € je Kind und Monat.

Daraus ergibt sich, was Eltern tatsächlich selbst zahlen: 990 € Bedarf abzüglich 259 € Kindergeld ergeben 731 € im Monat. Der Anspruch auf Kindergeld besteht während einer Ausbildung bis zur Vollendung des 25. Lebensjahres. Unterstützen Sie Ihr Kind darüber hinaus, entfällt diese Entlastung. Die Zahlungen können Sie dann unter Umständen steuerlich geltend machen.

Wie lange besteht die Unterhaltspflicht?

Die Pflicht ist nicht unbegrenzt, sie endet aber auch nicht automatisch mit dem 18. Geburtstag. Als Orientierung gelten diese Grundsätze:

  • Erstausbildung: Eltern finanzieren die erste berufsqualifizierende Ausbildung, zu der ein Bachelorstudium gehört.
  • Konsekutiver Master: Ein direkt anschließendes Masterstudium zählt in der Regel noch zur Erstausbildung, wenn es sachlich und zeitlich an den Bachelor anknüpft.
  • Zielstrebigkeit: Das Kind muss sein Studium zielstrebig betreiben. Bei erheblichen selbstverschuldeten Verzögerungen kann die Pflicht entfallen.
  • Orientierungsphase: Eine übliche Wartezeit zwischen Schulabschluss und Studienbeginn ist hinzunehmen, etwa für ein freiwilliges Jahr.
  • Zweitstudium: Nach einer abgeschlossenen berufsqualifizierenden Ausbildung ist die Unterhaltspflicht deutlich eingeschränkt.

In Zweifelsfällen, etwa bei einem Fachwechsel nach mehreren Semestern, hängt die Beurteilung von den Umständen des Einzelfalls ab. Eine familienrechtliche Beratung schafft hier Klarheit.

Rechenbeispiel: Was zehn Semester eine Familie kosten

Aus den bisherigen Werten ergibt sich nun eine Gesamtsumme. Das folgende Beispiel geht von einem Bachelor- und einem Masterstudium in Regelstudienzeit aus, also von zehn Semestern oder 60 Monaten, und von einem Kind, das für das Studium auszieht.

  • Unterhaltsbedarf: Für ein studierendes Kind mit eigenem Haushalt gelten 990 € im Monat als angemessen.
  • Kindergeld: Davon geht das Kindergeld von 259 € im Monat ab.
  • Elternanteil: Es bleiben 731 € im Monat, die Eltern selbst aufbringen.
  • Über zehn Semester: Über 60 Monate summiert sich dieser Anteil auf 43.860 €.
  • Kranken- und Pflegeversicherung: Ab dem 25. Geburtstag kommen rund 145 € im Monat hinzu.

Auf eine Familie kommen damit rund 44.000 € zu, wenn das Kind für das Studium auszieht. Fällt der eigene Krankenversicherungsbeitrag in den letzten zwei Studienjahren an, erhöht sich die Summe um etwa 3.500 €.

Die Gegenrechnung zeigt, wie stark die Wohnform wirkt. Wohnt das Kind während des Studiums weiter zu Hause, richtet sich der Unterhalt nach der vierten Altersstufe der Düsseldorfer Tabelle und liegt in der untersten Einkommensgruppe bei 698 € im Monat. Nach Abzug des Kindergelds tragen Eltern davon 439 € im Monat, über 60 Monate also 26.340 €. Zwischen beiden Varianten liegen rund 17.500 €.

Was den Elternanteil senkt: BAföG, Nebenjob und Wohnform

Ob Sie am Ende wirklich 731 € im Monat aufbringen, hängt von vier Dingen ab: der staatlichen Förderung, einem Nebenjob Ihres Kindes, der Wohnform und einem möglichen Stipendium. Alle vier klären Sie am besten vor dem Studienbeginn.

Die staatliche Ausbildungsförderung richtet sich nach dem Einkommen der Eltern und deckt im Idealfall den größten Teil des Bedarfs. Der Höchstsatz für Studierende, die nicht bei ihren Eltern wohnen, liegt bei 992 € im Monat, darin enthalten sind 137 € als Zuschlag zur Kranken- und Pflegeversicherung.

Ob und wie viel das BAföG-Amt zahlt, entscheidet sich an den Freibeträgen auf Ihr Einkommen. Anrechnungsfrei bleiben zunächst feste Grundbeträge:

  • Zusammenlebende Eltern: Bei ihnen bleiben 2.540 € im Monat anrechnungsfrei.
  • Alleinstehender Elternteil: Hier liegt der Freibetrag bei 1.690 € im Monat.
  • Weitere Kinder: Für jedes Kind ohne eigene Förderung kommen 770 € hinzu.

Vom Einkommen oberhalb dieser Beträge zählt außerdem nur die Hälfte. Ein Antrag lohnt sich deshalb auch bei mittlerem Einkommen, besonders wenn mehrere Kinder gleichzeitig in Ausbildung sind.

Fast zwei Drittel der Studierenden arbeiten neben dem Studium. Ein Nebenjob senkt den Elternanteil unmittelbar, berührt aber drei Grenzen, die Sie zusammen mit Ihrem Kind im Blick behalten sollten:

  • Familienversicherung: Sie endet, wenn das Einkommen die Grenzen des § 10 SGB V überschreitet. Dann fällt der eigene Krankenversicherungsbeitrag früher an als geplant.
  • Kindergeld: In der Erstausbildung spielt der Umfang der Tätigkeit keine Rolle. Nach einer abgeschlossenen Ausbildung darf das Kind dagegen regelmäßig nicht mehr als 20 Stunden pro Woche arbeiten.
  • BAföG: Eigenes Einkommen bleibt nur bis zu einem Freibetrag unberücksichtigt, darüber sinkt die Förderung.

Weil die Miete der größte Einzelposten ist, wirkt die Wohnform am stärksten. Schon der Anteil am Einkommen zeigt den Unterschied: Alleinlebende Studierende geben 56 % für das Wohnen aus, in einer Wohngemeinschaft sind es 49 %. Ein Platz im Wohnheim eines Studierendenwerks ist in der Regel die günstigste Variante. Kümmern Sie sich früh darum, denn Wohnheimplätze haben in vielen Städten lange Wartelisten.

Reicht die staatliche Förderung nicht aus oder greift sie gar nicht, kommen zwei weitere Wege infrage:

  • Stipendien: Neben den Begabtenförderungswerken vergeben Stiftungen, Kommunen und Hochschulen eigene Stipendien. Sie sind häufig nicht allein an Spitzennoten gebunden, sondern auch an ein soziales Engagement oder an die familiäre Situation.
  • Studienkredit: Ein Studienkredit oder ein Bildungsdarlehen überbrückt einzelne Phasen, etwa ein Semester im Ausland oder die Abschlussarbeit. Ihr Kind zahlt den Betrag nach dem Studium aus dem eigenen Einkommen zurück und beginnt das Berufsleben mit einer laufenden Verpflichtung.

Studienkosten steuerlich geltend machen

Einen Teil der Belastung federn Sie über die Steuererklärung ab. Zwei Regelungen sind für Eltern relevant – und welche greift, hängt davon ab, ob noch ein Kindergeldanspruch besteht.

  • Ausbildungsfreibetrag: Solange Sie Kindergeld oder den Kinderfreibetrag erhalten, können Sie für ein volljähriges Kind in Berufsausbildung, das auswärtig untergebracht ist, einen Freibetrag von 1.200 € je Kalenderjahr vom Gesamtbetrag der Einkünfte abziehen.
  • Unterhaltsleistungen: Besteht kein Kindergeldanspruch mehr, etwa nach dem 25. Geburtstag, setzen Sie Unterhaltszahlungen als außergewöhnliche Belastung bis zur Höhe des Grundfreibetrags an. Geldzahlungen erkennt das Finanzamt allerdings nur an, wenn Sie den Betrag auf ein Konto Ihres Kindes überweisen. Bargeld wird nicht berücksichtigt.

Beide Wege setzen voraus, dass die Angaben zur Wohnsituation und zur Ausbildung nachvollziehbar belegt sind. Die steuerliche Behandlung hängt von Ihrer individuellen Situation ab und kann sich künftig ändern. Wir empfehlen, eine Steuerberatung hinzuzuziehen.

Früh vorsorgen: Wie Eltern die Studienkosten einplanen

Ein Studium gehört zu den wenigen großen Ausgaben, die sich lange vorher abzeichnen. Wann es losgeht, wissen Sie viele Jahre im Voraus. Je früher Sie Geld dafür zurücklegen, desto kleiner fällt die monatliche Rate aus, und desto weniger belastet die Studienzeit später Ihr laufendes Budget.

Für eine Summe von rund 44.000 € heißt das konkret: Ab der Geburt zurückgelegt, entfallen auf jeden der 216 Monate etwa 203 €. Diese Rechnung enthält bewusst keine Annahme über Zinsen oder Wertentwicklung. Legen Sie die Beträge an, kann ein Teil der Summe aus den Erträgen kommen, sodass Ihre eigene Sparrate niedriger ausfällt. Verlässlich planbar ist dieser Effekt jedoch nicht.

Welche Anlageform infrage kommt, richtet sich vor allem danach, wann Sie das Geld brauchen. Die MLP Banking AG bietet dafür drei Bausteine:

  • Kurzfristig verfügbarer Teil: Für Beträge, die Sie innerhalb der nächsten Jahre benötigen, kommt ein MLP Tagesgeldkonto in Betracht, weil das Guthaben täglich verfügbar bleibt.
  • Langfristiger Teil: Für den Zeitraum bis zum Studienbeginn legen viele Familien regelmäßig in Investmentfonds an. Dafür gibt es das MLP Vermögensdepot , in dem Sie Einmalanlagen und Sparraten kombinieren können.
  • Eigenes Konto des Kindes: Sobald das Kind seine Ausgaben selbst verwaltet, steht dafür das MLP4YOU Jugendkonto bereit.

Beachten Sie: Bei der Anlage in Investmentfonds schwankt der Wert der Anteile und der Kurs kann zum Studienbeginn niedriger stehen als bei der Einzahlung. Je nach Ausgestaltung der Anlage sind erhebliche Verluste bis hin zum vollständigen Verlust des eingesetzten Kapitals möglich. In der Regel ist ein Depot mit jährlichen Gebühren verbunden. Diese können beispielsweise prozentual auf den Depotbestand anfallen.

Wie viel Sie auf welchen der drei Bausteine verteilen, hängt von Ihrem Einkommen, Ihrem Zeithorizont und Ihrer Risikobereitschaft ab. Hinzu kommt, dass die Studienfinanzierung bei den meisten Familien in eine Phase fällt, in der ohnehin viel gleichzeitig ansteht: die Absicherung des Kindes, die eigene Altersvorsorge und häufig noch eine laufende Immobilienfinanzierung. MLP Beraterinnen und MLP Berater betrachten diese Themen zusammen, prüfen die Bedingungen der in Frage kommenden Anlagen und zeigen Ihnen, wann Sie welche Beträge benötigen. Die Entscheidung, wie Sie das Studium Ihres Kindes finanzieren, bleibt dabei immer bei Ihnen.

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Fazit: Was ein Studium in Deutschland kostet, entscheidet der zweite Haushalt

Ein Studium an einer staatlichen Hochschule kostet keine Studiengebühren. Was auf Familien zukommt, sind die Kosten für den eigenen Haushalt des Kindes. Für Ihre Planung heißt das zweierlei: Rechnen Sie mit einem monatlichen Betrag statt mit einer einmaligen Summe und fangen Sie früh damit an. Der Studienbeginn steht Jahre im Voraus fest. Diese Zeit können Sie für den Aufbau eines Kapitals nutzen. MLP Beraterinnen und MLP Berater gehen Ihren konkreten Fall gemeinsam mit Ihnen durch und binden die Studienfinanzierung in Ihre übrige Planung ein.

Häufige Fragen zum Thema „Was kostet ein Studium in Deutschland“?

Ihr Kind braucht deutlich weniger, weil mit der Warmmiete der größte Einzelposten entfällt. Übrig bleiben vor allem Ernährung, Mobilität, Lernmittel, Kleidung und Freizeit, nach den Werten der Sozialerhebung zusammen rund 430 € im Monat. Auch der Rundfunkbeitrag fällt nicht zusätzlich an, solange Sie ihn für die gemeinsame Wohnung bereits zahlen. Wie sich der Unterhaltsanspruch in diesem Fall berechnet, zeigt die Gegenrechnung im Rechenbeispiel.

Ja, allerdings nicht in Form von Studiengebühren. An staatlichen Hochschulen ist das Erststudium gebührenfrei, fällig wird nur der Semesterbeitrag mit dem Sozialbeitrag für das Studierendenwerk und meist einem Semesterticket. Die eigentlichen Ausgaben entstehen durch die Lebenshaltung, insbesondere durch Miete und Ernährung.

Das hängt vollständig von der jeweiligen Hochschule ab, denn private Anbieter finanzieren sich über die Entgelte ihrer Studierenden und legen diese selbst fest. Eine bundesweite amtliche Statistik dazu gibt es nicht. Verbindlich ist allein die Gebührenordnung der konkreten Hochschule, die Sie vor der Bewerbung anfordern und über die gesamte Studiendauer hochrechnen sollten.

Das hängt davon ab, wann der Wechsel erfolgt und wie es danach weitergeht:

  • Wechsel in den ersten Semestern: Er gilt in der Regel weiterhin als Erstausbildung, sodass Unterhaltspflicht und Kindergeldanspruch bestehen bleiben.
  • Später oder mehrfacher Wechsel: Je später Ihr Kind wechselt und je häufiger das vorkommt, desto eher entfallen beide Ansprüche.
  • Abbruch mit anschließender Ausbildung: Beginnt Ihr Kind nach dem Abbruch eine Berufsausbildung, zählt diese meist noch zur Erstausbildung.
  • Abbruch ohne Anschluss: Der Kindergeldanspruch endet, sobald Ihr Kind weder in Ausbildung noch als ausbildungssuchend gemeldet ist.

Eltern schulden Unterhalt nur, soweit sie dazu wirtschaftlich in der Lage sind. Reicht das Einkommen nicht aus, springt die staatliche Ausbildungsförderung ein und deckt den Bedarf bis zum BAföG-Höchstsatz. Ob und in welcher Höhe ein Anspruch besteht, prüft das BAföG-Amt anhand der Freibeträge auf Ihr Einkommen. In besonderen Fällen kommt zusätzlich eine elternunabhängige Förderung in Betracht, über die das zuständige Studierendenwerk informiert.

https://www.dzhw.eu/pdf/ab_20/Soz22_Hauptbericht.pdf

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