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Datum
17.02.2020

Vertippt, verbucht – Geld weg?

Ein falscher Betrag wurde abgebucht, ein Tippfehler hat sich bei der IBAN eingeschlichen. So retten Bankkunden ihr Geld.

Vertippt, verbucht – Geld weg?
(GettyImages/PeopleImages)

Im Schnitt werden in Deutschland pro Sekunde mehr als 300 Lastschriften ausgeführt, verrät die Statistik des Bundesverbands deutscher Banken. Nicht immer läuft es dabei glatt. Mal wird zu viel Geld abgebucht, mal besteht gar keine Einzugsermächtigung. Wird der Online-Banking-Nutzer selbst aktiv, kommt es ebenfalls regelmäßig zu Fehlern. Vor allem die lange IBAN ist anfällig für Tippfehler. Wer nicht aufpasst, überweist das Geld im schlimmsten Fall einem völlig Fremden.

Doch es gibt gute Chancen, solche Fehler zu korrigieren. Wichtig ist dabei vor allem, die Kontobewegungen regelmäßig zu überprüfen – und schnell zu reagieren.

1. Fall: Zuviel Geld wurde abgebucht

Hier kommt es darauf an, ob der Kunde dem Abbuchenden ein Sepa-Lastschriftmandat grundsätzlich erteilt hatte oder nicht. Im ersten Fall lassen sich die falschen Summen binnen acht Wochen zurückholen. Die Frist beginnt ab dem Tag der Kontobelastung. Lag gar keine Einzugsermächtigung vor oder hatte der Verbraucher diese vor der Abbuchung wirksam widerrufen, hat er sogar 13 Monate Zeit.

Praktisch: MLP Kunden können diese „Lastschriftrückgabe“ direkt online erledigen. Bei Belastungen bis zu 3.000 Euro nutzen sie einfach im Online-Banking den Menüpunkt "Banking --> Lastschriftrückgabe". Bei höheren Beträgen ist ein „Freier Auftrag“ aus dem MLP Kundenportal erforderlich.

2. Fall: Beim Überweisen vertippt

Kam es zu einem Zahlendreher bei der IBAN, gilt es die Bank möglichst schnell zu kontaktieren. Womöglich kann sie den Vorgang noch stoppen. Das geht, solange der Betrag dem Empfängerkonto noch nicht gutgeschrieben wurde. Wenn doch, kann der Kunde seine Bank immer noch bitten, mit dem Institut des falschen Empfängers Kontakt aufzunehmen. Die wiederum informiert dann den Empfänger und fordert diesen auf, den fälschlicherweise erhaltenen Betrag zurückzuüberweisen. Stellt er auf stur, helfen leider nur noch rechtliche Schritte. Schließlich hat der falsche Empfänger das Geld zu Unrecht erhalten und muss es deshalb nach den Regeln des Bürgerlichen Gesetzbuches zurückgeben.

Hat der Bankkunde zwar die richtige IBAN, aber einen falschen Betrag eingetippt, kann er ebenfalls zunächst versuchen, die Überweisung noch zu stoppen. Ist es zu spät, sollte er sich am besten direkt an den Empfänger wenden und die Sache mit ihm klären.

3. Fall: Girocard ist weg

Die Kontoübersicht enthält Abbuchungen, die man selbst nicht getätigt hat. Erst jetzt fällt auf, dass man die Girocard verloren hat oder sie gestohlen wurde. Spätestens jetzt muss man sie sofort über den Sperr-Notruf 116 116 auf Eis legen. Zusätzlich muss man den Verlust der Polizei melden. Die Beamten melden dem Einzelhandel über das Sperrsystem „KUNO“, dass die Karte abhandengekommen ist. So ist sie nicht nur gesperrt, wenn das Kartengerät im Laden eine Geheimzahl fordert, sondern auch, wenn ein Kunde die Zahlung per Unterschrift freigeben muss.

Falls Unbefugte die Karte benutzen, haftet der Inhaber bis zum Sperrzeitpunkt mit maximal 50 Euro selbst. Danach übernimmt die Bank. Ausnahme: Er hat den Verlust grob fahrlässig mitverursacht. Das ist etwa der Fall, wenn er den Pin zusammen mit der Karte aufbewahrt hat.

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