MLP
Inhalt
Datum
17.04.2026

Steuererklärung Tipps: 8 Irrtümer, die Sie bares Geld kosten

Die Steuererklärung gilt als lästige Pflicht – und gerade deshalb schleichen sich immer wieder dieselben Missverständnisse ein. Das Problem: Manche davon kosten echtes Geld. Wir räumen mit den hartnäckigsten Irrtümern auf.

Mann sitzt am Schreibtisch und prüft Unterlagen für seine Steuererklärung – Tipps zur Steuererklärung für Arbeitnehmer / MLP
(KI erzeugt)

Irrtum 1: Die Abgabefrist ist immer der 31. Juli

Ja, der 31. Juli ist die gesetzliche Grundfrist. Doch sie gilt längst nicht für alle. Wer einen Steuerberater oder Lohnsteuerhilfeverein einschaltet, erhält automatisch eine Verlängerung. Für das Steuerjahr 2024 gilt die verlängerte Frist bis zum 30. April 2026, ab Steuerjahr 2025 wieder der reguläre Termin: Ende Februar des übernächsten Jahres.

Wer muss überhaupt eine Steuererklärung abgeben?

Arbeitnehmer, die ausschließlich Gehalt beziehen, keine Nebeneinkünfte haben und keine Freibeträge auf der Lohnsteuerkarte (Elstam) eingetragen haben, sind nicht zur Abgabe verpflichtet. Selbstständige, Vermieter und Personen mit mehreren Einkunftsarten hingegen schon.

Freiwillige Steuererklärung: Wie lange ist sie möglich?

Wer nicht zur Abgabe verpflichtet ist, kann die Steuererklärung bis zu vier Jahre rückwirkend einreichen. Das lohnt sich besonders bei hohen Werbungskosten, Umzugskosten oder außergewöhnlichen Belastungen. Für das Steuerjahr 2024 ist die freiwillige Abgabe noch bis Ende 2028 möglich.

Tipp: Auch wenn Sie in einem Jahr wenig verdient oder hohe Ausgaben hatten: Eine freiwillige Steuererklärung kann sich rückwirkend bis zu vier Jahre lohnen. Ihre MLP Beraterin oder Ihr MLP Berater hilft bei der Einschätzung.

Irrtum 2: Werbungskosten absetzen heißt, den Betrag direkt zurückbekommen

Einer der meist verbreiteten Irrtümer überhaupt. Fahrtkosten, Bewerbungsfotos, Seminargebühren – wer diese Ausgaben geltend macht, erwartet oft eine 1:1-Rückvergütung. Tatsächlich mindern Werbungskosten nur die Bemessungsgrundlage, also das zu versteuernde Einkommen. Das bedeutet: Sie zahlen weniger Steuern auf Ihr Gehalt – aber Sie bekommen nicht den vollen Betrag zurück.

Wie hoch ist die Werbungskostenpauschale?

Das Finanzamt berücksichtigt automatisch 1.230 Euro Werbungskostenpauschale pro Jahr – ganz ohne Belege. Eine detaillierte Aufstellung in der Steuererklärung lohnt sich erst, wenn Ihre tatsächlichen Werbungskosten diesen Betrag übersteigen.

Irrtum 3: Riester- und Rürup-Beiträge muss ich nicht mehr eintragen

Verständlicher Irrtum: Versicherungsunternehmen übermitteln die Beiträge auf Wunsch automatisch ans Finanzamt. Trotzdem gilt: Die Jahresbeiträge müssen zusätzlich in den Steuerformularen eingetragen werden. Wer das weglässt, verliert den Steuerabzug – und das Finanzamt weist nicht automatisch darauf hin.

Irrtum 4: Bei der Berufsunfähigkeitsversicherung ist die Zeile egal

Ist sie nicht. Wo der Beitrag zur Berufsunfähigkeitsversicherung (BU) eingetragen wird, hängt davon ab, ob die Police mit einer Basis-Rente gekoppelt ist oder nicht:

  • Gekoppelt an eine Basis-Rente: Gesamtbeitrag in Zeile 8 der Anlage Vorsorgeaufwand.
  • Selbständige BU-Police ohne Basis-Rente: Zeile 45 derselben Anlage.

Eine falsche Zuordnung kann eine Steuererstattung kosten – das Finanzamt weist nicht automatisch darauf hin.

Tipp: Wenn Sie sich bei der Eintragung Ihrer BU-Versicherung unsicher sind, lässt sich das gemeinsam mit Ihrer MLP Beraterin oder Ihrem MLP Berater schnell klären.

Steuererklärung Tipps: 8 Irrtümer, die Sie bares Geld kosten / MLP / Infografik

Irrtum 5: Die Entfernungspauschale gilt für Hin- und Rückfahrt

Schön wär’s. Der Fiskus erkennt nur die einfache Wegstrecke an: 30 Cent pro Kilometer für die ersten 20 Kilometer, ab dem 21. Kilometer 38 Cent. Wer 15 Kilometer vom Büro entfernt wohnt, setzt also 15 × 30 Cent pro Arbeitstag ab – unabhängig davon, wie viele Kilometer tatsächlich gefahren wurden.

Irrtum 6: Ehepaare müssen bei der Veranlagungsart bleiben

Keineswegs. Verheiratete können jedes Jahr neu entscheiden, ob sie gemeinsam oder getrennt veranlagt werden möchten. Sie wählen einfach die Option, die im jeweiligen Steuerjahr zu einer höheren Erstattung oder niedrigeren Steuerlast führt – und setzen das entsprechende Kreuzchen im Formular.

Irrtum 7: Handwerkerkosten absetzen geht auch bei Barzahlung

Das stimmt leider nicht. Wer Handwerker in bar bezahlt, verschenkt eine mögliche Steuererstattung . 20 Prozent der Lohnkosten – nicht des Gesamtbetrags, sondern nur des Arbeitsanteils – lassen sich als Sonderausgabe abziehen, maximal 1.200 Euro pro Jahr. Die Bedingung ist eindeutig: Zahlung per Überweisung, Kontoauszug als Nachweis. Materialkosten zählen nicht.

Irrtum 8: In digitalen Zeiten brauche ich keine Belege mehr

Belege müssen heute in den meisten Fällen nicht mehr aktiv eingereicht werden. Aufbewahren sollten Sie sie trotzdem: Das Finanzamt kann jederzeit Nachweise anfordern, wenn es eine Angabe näher prüfen möchte. Wer dann keine Belege mehr findet, riskiert, dass Abzüge nachträglich gestrichen werden.

Unser Tipp: Individuelle Finanzberatung mit MLP

Steuererklärung Tipps sind das eine – Ihre individuelle Situation das andere. Wer Riester-Vertäge und Basisrenten-Verträge , eine Berufsunfähigkeitsversicherung oder Einkünfte aus mehreren Quellen hat, sollte die steuerlichen Abzugsmöglichkeiten gezielt prüfen lassen. Ihre MLP Beraterin oder Ihr MLP Berater geht Ihre Situation durch und zeigt auf, wo sich dauerhaft optimieren lässt.

Termin vereinbaren

Häufige Fragen zur Steuererklärung

Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer können unter anderem Fahrtkosten (Entfernungspauschale), Arbeitsmittel, Bewerbungskosten, Fortbildungskosten und Beiträge zu Riester- und Rürup-Verträgen geltend machen. Auch Handwerkerleistungen im Haushalt sind absetzbar – sofern die Zahlung per Überweisung erfolgt ist.

Die Werbungskostenpauschale beträgt 1.230 Euro pro Jahr und wird vom Finanzamt automatisch angesetzt – ohne Nachweise. Erst wenn die tatsächlichen Werbungskosten diesen Betrag überschreiten, lohnt eine detaillierte Auflistung in der Steuererklärung.

Ja – aber die Eintragung muss stimmen. Ist die BU mit einer Basis-Rente gekoppelt, gehört der Gesamtbeitrag in Zeile 8 der Anlage Vorsorgeaufwand. Eine selbständige BU-Police ohne Basis-Rente wird in Zeile 49 eingetragen. Eine falsche Zuordnung kann die Erstattung kosten.

Wer nicht zur Abgabe verpflichtet ist, hat vier Jahre Zeit für die freiwillige Steuererklärung. Für das Steuerjahr 2024 läuft die Frist also bis Ende 2028.

Termin Seminare Kontakt