Schlechte Internetgeschwindigkeit: Preisminderungs- und Sonderkündigungsrecht
Langsames Internet nervt bei der Arbeit und im Alltag. Verbraucherinnen und Verbraucher können jetzt aber mit einem Tool der Bundesnetzagentur prüfen, wie hoch die Geschwindigkeit ihres Anschlusses im Durchschnitt liegt. Bei starken Unterschieden zum Vertrag sind Kürzungen des Monatsbetrags und sogar die außerordentliche Kündigung möglich. Die Diskrepanzen zum Vertrag müssen Sie jedoch durch den Test der Internetgeschwindigkeit feststellen und nachweisen.