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Datum
30.07.2018

Private Krankenversicherung – Schluss mit Vorurteilen!

Gesetzlich oder privat? Diese Frage treibt viele um. Die Entscheidung ist auch deshalb schwer, weil viel Halbwissen über die private Krankenversicherung (PKV) herumgeistert. Vier Vorurteile im Faktencheck.

GKV vs. PKV
(Martin Barraud / GettyImages)

  1. Der Umfang der medizinischen Leistung ist bei Privat- und Kassenpatienten gleich
    Nicht ganz. In der gesetzlichen Krankenversicherung (GKV) legt ein Bundesausschuss aus Ärzten und Krankenkassen den genauen Leistungskatalog fest, den der Gesetzgeber dann beschließt. Ob neue Verfahren oder Medikamente aufgenommen werden, hängt dabei aber nicht nur von der medizinischen Wirksamkeit ab, sondern auch von der Finanzierbarkeit. Hier spielt zudem der demografische Wandel eine große Rolle – wir werden immer älter, was die Kosten unseres Gesundheitssystems grundsätzlich in die Höhe treibt.

    Bei der privaten Krankenversicherung gibt es quasi keine Grenzen. Entscheidet ein Arzt, dass ein zugelassenes Medikament das Beste für den Patienten ist, erhält er es – unabhängig von einem Leistungskatalog. Voraussetzung ist lediglich, dass eine medizinische Notwendigkeit besteht. Über verschiedene Wahlleistungen können Privatversicherte darüber hinaus in den Genuss zusätzlicher Extras kommen, wie Behandlung durch Privatärzte oder in Privatkliniken. Auch die Absicherung im Ausland ist umfangreicher. Zum Vergleich: Die GKV finanziert in Europa immer nur Behandlungen auf dem Niveau des jeweiligen Ziellandes. Außerhalb Europas springt sie gar nicht ein. Unabhängig davon empfiehlt sich aber generell die Ergänzung durch eine Auslandsreisekrankenversicherung, die besonders bei Urlaubsreisen günstig ist.
  2. Auch Privatversicherte bekommen immer weniger Leistungen
    Das ist so nicht richtig. Denn für welche medizinischen Leistungen die private Versicherung aufkommt, hängt einzig und allein vom zugrundeliegenden Vertrag ab. Alles, was hier festgeschrieben ist, kann die Versicherung nicht einseitig kürzen. Im Gegenteil: Ob Leistungen wegfallen oder ergänzt werden, ist allein Entscheidung des Versicherten.

    Anders sieht das im System der GKV aus. Hier sind die Leistungen ganz genau im Sozialgesetzbuch (SGB) definiert. Mit anderen Worten: Der Gesetzgeber gibt vor, welche Leistungen die Kassen gewähren und kann diese auch einseitig erweitern oder kürzen. Der Versicherte hängt sozusagen von seinem Wohlwollen ab. Zwar liegt die letzte größere Leistungskürzung bereits über zehn Jahre zurück – aber es kann jederzeit eine neue beschlossen werden.
  3. Über die Leistungen richtig mitbestimmen können aber auch Privatpatienten nicht
    Eben doch. Bei Abschluss der Police kann der Versicherte zwischen unterschiedlichen Leistungspaketen wählen. Er kann die Bestandteile also nach seinem individuellen Bedarf zusammenstellen. „Die MLP Berater helfen mit ihrer Erfahrung, den richtigen Mix zu finden“, sagt Miriam Michelsen, Leiterin Altersvorsorge und Krankenversicherung bei MLP.

    Die ausgewählten Leistungen sind über die gesamte Vertragslaufzeit garantiert. Ändert sich jedoch etwas an der Lebenssituation, kann der Versicherte selbst jederzeit entscheiden, ob er die Leistungen kürzt oder – gegen Mehrbetrag und in der Regel nach einer erneuten Gesundheitsprüfung – erweitert.

    Bei den gesetzlichen Krankenkassen hingegen sind die Leistungen festgeschrieben und in jeder Kasse nahezu gleich. Zwar sind kassenindividuelle Mehrleistungen möglich und einige Kassen bieten Bonusprogramme an, diese können aber jederzeit wieder von der Kasse gestrichen werden.
  4. Die PKV kann man sich im Alter kaum mehr leisten
    Das kann man so pauschal nicht sagen. In der Tat steigen die Beiträge aufgrund sogenannter Beitragsanpassungen an. Allerdings gibt es zugleich gute Möglichkeiten, diese Kosten abzufangen. Da ist zum einen der sogenannte gesetzliche Zuschlag. Versicherungen sind verpflichtet, von den Versicherten bis zu einem Alter von 60 Jahren zehn Prozent mehr Beitrag einzuziehen, um die Beitragserhöhungen im Alter abzufedern. Darüber hinaus kann jeder Versicherte über einen Beitragsentlastungstarif zusätzlich vorsorgen. Auch dieser freiwillige Prämienaufschlag sorgt dafür, dass sich die Beiträge im Alter um einen vorher festgelegten Betrag reduzieren. Schließlich gibt es die Wahl, innerhalb der PKV im Alter in einen günstigeren Tarif zu wechseln und dabei bewusst auf Leistungen zu verzichten. Auch gibt es sogenannte Sozialtarife, die Leistungen auf GKV-Niveau absichern. Diese Möglichkeit wird bislang aber nach Erhebungen des Statistischen Bundesamtes nur sehr selten wahrgenommen. „Das lässt darauf schließen, dass die Bezahlbarkeit der PKV-Beiträge im Alter – entgegen aller Behauptungen – gegeben ist“, sagt Michelsen.

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