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Datum
05.02.2019

Versicherungsschutz für E-Bikes erneuern

E-Bike-Fahrer aufgepasst – spätestens am 1. März muss der neue Versicherungsvertrag da sein. Und wie steht es um den Versicherungsschutz für Pedelecs und andere Räder?

Versicherungsschutz für E-Bikes erneuern
(Getty Images/Daniel Ingold)

Zig Deutsche düsen inzwischen mit dem E-Bike über die Straßen. Und es werden immer mehr. Nach vorläufigen Schätzungen des Zweirad-Industrie-Verbands hat der Absatz im vergangenen Jahr nochmals zugelegt und kratzt voraussichtlich sogar an der 900.000-Grenze.

Wer bereits mit einem motorbetriebenen Rad unterwegs ist, sollte den 1. März dick im Kalender eingetragen haben. Dann startet das neue Versicherungsjahr für E-Bikes, Elektromofas und ähnliche Zweiradvarianten und bestehende Verträge müssen bis dahin erneuert werden. Das heißt konkret: Ein Folgevertrag bis März 2020 und das neue Kennzeichen müssen her. Letzteres bekommen die Radler beim Versicherer.

Tipp: Wer sein Rad erst später aus der Garage holen und nutzen möchte, kann sich mit dem Kauf des Kennzeichens bis dahin Zeit lassen. Er muss dann auch entsprechend weniger Versicherungsprämie zahlen. Berechnet wird nur der Zeitraum vom Kauf bis zum Erlöschen der Versicherung am 28. Februar 2020.

4 wichtige Fakten zum Versicherungsschutz:

1. E-Bike und S-Pedelec sind versicherungspflichtig

Ob der Fahrer eine separate Haftpflichtversicherung braucht, hängt von der Motorisierung ab. Schnelle Pedelecs (S-Pedelecs) bringen eine Motorleistung von 500 Watt auf die Straße, und die Tretunterstützung hört erst bei einer Geschwindigkeit von 45 km/h auf. E-Bikes können sogar komplett motorbetrieben fahren. Hier ist die Police Pflicht. Sie springt bei Schäden ein, die der Fahrer Dritten zufügt – und schützt den Versicherungsnehmer damit vor hohen Schadenersatzansprüchen. Bei Auswahl und Abschluss hilft das MLP Kfz-Servicecenter .

2. Für Pedelec-Fahrer ist die Police keine Pflicht, aber sinnvoll

Keine gesetzliche Versicherungspflicht besteht für normale Pedelecs, bei denen der Motor zur Trethilfe maximal 250 Watt hat und sich abschaltet, wenn 25 km/h erreicht sind. Diese Variante ist per Gesetz einem normalen Rad gleichgestellt. Trotzdem sollten die Fahrer auf Nummer sicher gehen und sich selbst über eine private Haftpflichtversicherung vor möglichen Schadenersatzansprüchen schützen. Tipp: Am besten einmal beim Anbieter nachfragen, ob Unfälle mit einem Pedelec mit abgedeckt sind.

3. Diebstahlschutz ist eine Sache der Hausratpolice

Fahrräder oder Pedelecs bis max. 25 km/h können über die Hausratversicherung mit abgedeckt werden. Diese ersetzt bei Einbruch und Diebstahl eines abgeschlossenen Rades den Schaden. Bei versicherungspflichtigen E-Bikes ist ratsam, direkt eine Teilkaskoversicherung zu integrieren. Sie kommt beispielsweise für Unfallschäden am E-Bike selbst auf und greift auch, wenn es gestohlen wird.

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