Änderung ab 2024: Das Nebenkostenprivileg fällt weg
In Deutschland war es viele Jahre üblich, dass Vermieterinnen und Vermieter die Gebühren für Kabelfernsehen über die Nebenkosten abrechnen konnten – ganz gleich, ob Mieterinnen und Mieter den Kabelanschluss genutzt haben oder nicht. Mit dem Gesetz zur Abschaffung des Nebenkostenprivilegs gelten ab Juni 2024 Änderungen: Mieter haben die freie Wahl beim TV-Empfang.