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Frühstart-Rente / MLP / Junger Mann mit Sohn Huckepack

Frühstart-Rente: Staatliches Startkapital für die Altersvorsorge von Kindern

Was ist die Frühstart-Rente?

Die Frühstart-Rente ist ein geplantes, staatlich gefördertes Modell zur privaten Altersvorsorge für Kinder und Jugendliche. Es handelt sich dabei nicht um eine vorgezogene gesetzliche Rente, sondern um ein völlig neues Vorsorgeinstrument, das den Grundstein für die finanzielle Unabhängigkeit im Alter legen soll.

Der Staat zahlt für Kinder monatlich 10 Euro in ein individuelles, kapitalgedecktes Altersvorsorgedepot ein. Diese Förderung erfolgt vom sechsten bis zum vollendeten 18. Lebensjahr – insgesamt also 12 Jahre lang.

Das angesparte Kapital ist zweckgebunden für die Altersvorsorge und kann nicht vor dem Rentenbeginn genutzt werden. Die Frühstart-Rente ist damit klar auf eine langfristige, generationenübergreifende Altersvorsorge ausgerichtet.

Hinweis

Die dargestellten Informationen basieren auf dem derzeit bekannten Stand der geplanten Rentenreformen. Da sich einzelne Regelungen im Gesetzgebungsverfahren noch ändern können, sind Abweichungen möglich. Die Inhalte dienen der allgemeinen Information und ersetzen keine persönliche Beratung zur individuellen Altersvorsorge.

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Das Wichtigste in Kürze

Mit der Frühstart-Rente plant die Bundesregierung ein neues Modell zur Stärkung der privaten Altersvorsorge in Deutschland. Das Besondere: Die Förderung beginnt bereits im Kindesalter und soll jungen Menschen ein substanzielles Startkapital für ihr Rentenalter verschaffen.

Der geplante Start der Frühstart-Rente ist der 1. Januar 2027. Die Förderung soll für Kinder des Geburtsjahrgangs 2020 bereits ab dem 1. Januar 2026 rückwirkend gelten.

Welche Regelungen sind bei der Frühstart-Rente angedacht?

  • Monatliche Förderung:
    Der Staat zahlt für jedes berechtigte Kind 10 Euro pro Monat (120 Euro pro Jahr) in das Depot, und zwar in der Regel vom 6. bis zum 18. Geburtstag. Über zwölf Jahre kommen so 1.440 Euro reine staatliche Förderung zusammen, bevor Renditeeffekte berücksichtigt werden.
  • Private Einzahlungen:
    Eltern, Verwandte oder das Kind selbst dürfen zusätzlich einzahlen; es ist ein jährlicher Höchstbetrag für geförderte Einzahlungen vorgesehen.

  • Besteuerung:
    Die Erträge im Depot sollen bis zum Renteneintritt steuerfrei bleiben; Besteuerung soll erst bei der Auszahlung im Alter greifen.
  • Zugriffsschutz:
    Das angesparte Kapital ist vor staatlichem Zugriff geschützt und grundsätzlich zweckgebunden für die Altersvorsorge; Auszahlungen sind regulär erst ab Erreichen der gesetzlichen Regelaltersgrenze möglich.


Warum ist die Frühstart-Rente sinnvoll?

Die Frühstart-Rente verfolgt mehrere wichtige Ziele:

Angesichts der demografischen Entwicklung gewinnt die private Altersvorsorge neben der gesetzlichen und betrieblichen Rente zunehmend an Bedeutung. Die Frühstart-Rente kann helfen, die Rentenlücke zu verkleinern.

Durch die Anlagedauer von mindestens 12 Jahren wird die Chance einer positiven Kapitalmarkterfahrung deutlich erhöht. Historisch betrachtet haben langfristige Kapitalmarktanlagen attraktive Renditen erzielt.

Durch die Laufzeit von mindestens 12 Jahren während der Förderphase – und potenziell mehreren Jahrzehnten bis zum Renteneintritt – kann der Zinseszinseffekt seine volle Wirkung entfalten. Aus den 1.440 Euro Staatsförderung kann so über die Jahre ein beachtliches Vorsorgekapital entstehen.

Kinder und Jugendliche werden bereits früh an die Themen Altersvorsorge und Kapitalmarkt herangeführt. Sie lernen den Wert langfristiger Geldanlage zu verstehen und können erste praktische Erfahrungen sammeln.

Die Frühstart-Rente ist inklusiv gestaltet und soll allen Kindern unabhängig vom Einkommen der Eltern einen Startvorteil beim Aufbau privater Altersvorsorge verschaffen.

Reicht die Frühstart-Rente für eine ausreichende Altersvorsorge meines Kindes?

Die Frühstart-Rente bietet einen wichtigen Einstieg, ersetzt jedoch keine ganzheitliche Vorsorgeplanung. Schon heute gibt es gute Möglichkeiten, flexibel für Kinder zu sparen und frühzeitig den Zinses-Zins-Effekt zu nutzen.Zusätzlich stehen auch zur Risikoabsicherung der Jüngsten verschiedene Möglichkeiten zur Auswahl.

Finden Sie weitere Informationen, wie Sie schon heute frühzeitig für Ihr Kind vorsorgen können.

Welche Details werden aktuell noch geklärt?

Obwohl die Eckpunkte beschlossen wurden, sind einige wichtige Fragen noch offen. Diese Fragen sollen im Gesetzgebungsverfahren 2026 geklärt werden.

  • Freiwillige Aufstockung:
    Können Eltern, Großeltern oder andere Verwandte bereits vor dem 18. Geburtstag zusätzliche Beiträge einzahlen? Wenn ja, in welcher Höhe?
  • Produktauswahl:
    Welche konkreten Anlageprodukte sind zugelassen? Werden ETFs, Aktienfonds oder andere Produkte gefördert?

  • Anbieterstrukturen:
    Wie wird die Verwaltung organisiert? Welche Anbieter kommen infrage?
  • Nachholung für ältere Jahrgänge:
    Ab 2029 sollen mit Mitteln aus Dividenden eines Aktienpaketes des Bundes zusätzliche Jahrgänge nachträglich eine Förderung erhalten – wie genau wird dies umgesetzt?

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