Der Höchstbetrag der Basisrente gibt an, bis zu welcher Summe Sie Ihre Beiträge steuerlich als Sonderausgaben ansetzen können. 2026 liegt er bei 30.826 € für Alleinstehende und bei 61.652 € für zusammen veranlagte Ehe- und eingetragene Lebenspartner. Bis zu diesen Grenzen wirken die Beiträge in voller Höhe.
Wichtig ist der Unterschied zwischen Angestellten und Selbstständigen: Bei Angestellten kürzt das Finanzamt den absetzbaren Betrag um die Beiträge zur gesetzlichen Rentenversicherung. Selbstständige und Freiberuflerinnen und Freiberufler ohne solche Beiträge können den Höchstbetrag dagegen voll ausschöpfen. Das ist einer der Gründe, warum die Basisrente für diese Gruppen besonders interessant sein kann.