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Ein Zahnarzt hat eine Berufsunfähigkeitsversicherung abgeschlossen.

Berufsunfähigkeitsversicherung für Zahnärztinnen und Zahnärzte

Warum Sie nicht auf den Versicherungsschutz einer BU verzichten sollten

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Auf den Punkt gebracht: Berufsunfähigkeitsversicherung für Zahnärzte

  • Einkommen absichern: Eine Berufsunfähigkeitsversicherung sichert Sie als Zahnärztin oder Zahnarzt ab, wenn Sie Ihrer Tätigkeit aufgrund einer Erkrankung,eines Unfalls und oft auch bei Berufsverbot aufgrund einer Infektion nicht mehr zu mindestens 50 % und voraussichtlich sechs Monate nachgehen können.
  • Berufliche Risiken abdecken: Langes Arbeiten am Behandlungsstuhl, Infektionsrisiken durch nahen Patientenkontakt, physische Belastungen und psychischer Druck erhöhen das Risiko, im Laufe des Arbeitslebens berufsunfähig zu werden.
  • Versorgungswerk-Lücken schließen: Das zahnärztliche Versorgungswerk leistet bei einer Berufsunfähigkeit erst bei 100 %. Gleichzeitig reicht die Höhe der ausgezahlten Rente häufig nicht aus, um den gewohnten Lebensstandard aufrechtzuerhalten.
  • Passende BU finden: Gute BU-Tarife für Zahnärztinnen und Zahnärzte sowie andere Ärztinnen und Ärzte enthalten klare Infektionsklauseln und angemessene Umorganisationsklauseln, verzichten auf eine abstrakte Verweisung, versichern Sie weltweit und bieten flexible Nachversicherungsmöglichkeiten. MLP unterstützt Sie bei der Wahl der richtigen Berufsunfähigkeitsversicherung.

Brauchen Zahnärzte eine Berufsunfähigkeitsversicherung?

Auch wenn Sie als Zahnärztin oder Zahnarzt grundsätzlich über Ihr Versorgungswerk abgesichert sind, ist der Abschluss einer privaten Berufsunfähigkeitsversicherung (BU) empfehlenswert. Die Tätigkeit in der Praxis ist körperlich und oft auch psychisch anspruchsvoll: Sie haben täglich Kontakt mit Patientinnen und Patienten, arbeiten viele Stunden stehend am Behandlungsstuhl und tragen insbesondere als Praxisinhaberin bzw. Praxisinhaber eine hohe Verantwortung für Ihr Team und Ihr Unternehmen.

  • Schon leichte gesundheitliche Einschränkungen können zu Verdienstausfällen führen – z. B. bei einem Sturz mit Bruch der Hand. Das kann Ihre Berufsfähigkeit vorübergehend oder dauerhaft einschränken.

Eine Zahnärztin hat ihr Einkommen mit einer Berufsunfähigkeitsversicherung abgesichert.

Aber nicht nur für Zahnärztinnen und Zahnärzte mit eigener Niederlassung, sondern auch in Anstellung ist der Versicherungsschutz einer BU sinnvoll. Viele Zahnärztinnen und Zahnärzte bzw. Zahnärzte gehen erstmal davon aus, dass das Versorgungswerk in einem solchen Fall für die finanziellen Einbußen aufkommt, schließlich sind Sie ja pflichtversichert.

  • Das Versorgungswerk leistet aber erst bei vollständiger Berufsunfähigkeit (100 %). Eine private BU zahlt hingegen, je nach Anbieter und Tarif, schon, wenn für mindestens sechs Monate eine Berufsunfähigkeit ab 50 % vorliegt und lässt sich flexibel an Ihre Lebenssituation anpassen.

Im Vergleich zum Versorgungswerk, dessen Zahlungen zudem oft nicht ausreichen, um den gewohnten Lebensstandard aufrechtzuerhalten, können Sie die Höhe einer privaten Berufsunfähigkeitsrente in der Regel selbst bestimmen und häufig auch nach Vertragsabschluss noch erhöhen. Angerechnet wird diese auf eine eventuelle Versorgungswerk-Rente übrigens nicht: Sie erhalten sie zusätzlich zu den Leistungen aus dem Versorgungswerk.

Als Zahnärztin oder Zahnarzt tragen Sie eine hohe Verantwortung – nicht nur für Ihre Patientinnen und Patienten, sondern auch für Ihre eigene finanzielle Sicherheit. Eine Berufsunfähigkeitsversicherung sollte dabei ein elementarer Bestandteil Ihres Absicherungskonzeptes sein. Der Tarif sollte allerdings genau zu Ihren Bedürfnissen und Ihrer Tätigkeit passen.

MLP Mediziner-Finanzexperte

Warum ist eine BU für Zahnärzte so wichtig?

Jede vierte Person in Deutschland wird im Laufe ihres Lebens einmal berufsunfähig. Auch Sie als Zahnärztin oder Zahnarzt sind davor nicht geschützt. Von einer Berufsunfähigkeit im Sinne der BU wird ausgegangen, wenn Sie aufgrund einer Erkrankung oder eines Unfalls voraussichtlich sechs Monate zu mindestens 50 % Ihrer zahnärztlichen Tätigkeiten nicht mehr ausüben können. Zu den häufigsten Gründen dafür gehören:

Auch wenn eine Berufsunfähigkeit nicht dauerhaft anhalten muss, wirkt sich bereits eine vorübergehende Aufgabe der beruflichen Tätigkeit auf die eigene finanzielle Sicherheit aus. Eine BU für Zahnärztinnen und Zahnärzte kann Sie in einem solchen Fall schützen. Um die Versorgungslücke so gering wie möglich zu halten, kann eine Absicherung von rund 80 % des Nettogehalts sinnvoll sein.

Eine frühe Absicherung kann sich finanziell lohnen, denn je jünger und gesünder Sie sind, desto niedriger sind Ihre Beiträge.

Die Grafik zeigt Erkrankungen, derentwegen eine BU für Zahnärztinnen und Zahnärzte greifen könnte.

Unser Tipp: Schließen Sie Ihre BU bereits im Studium ab

Bereits im Studium kann es sich auszahlen, eine Berufsunfähigkeitsversicherung für Zahnärztinnen und Zahnärzte abzuschließen:

  • Sie sichern sich vor einer Berufsunfähigkeit aufgrund von Krankheit, eines Unfalls oder von psychischer Belastung im Studium ab.
  • Sie profitieren von niedrigeren Prämien und von Tarifen, die speziell auf die Bedürfnisse von Studierenden zugeschnitten sind.
  • Sie sichern sich vereinfachte Abschlussbedingungen aufgrund weniger Vorerkrankungen und eines in der Regel guten Gesundheitszustandes.
  • Sie schließen die Versorgungslücke des Versorgungswerks, das eine Berufsunfähigkeit während des Zahnmedizinstudiums nicht absichert.

Welche Leistungen sollte eine Berufsunfähigkeitsversicherung für Zahnärzte umfassen?

Bei einer Berufsunfähigkeit von mindestens 50 % über einen Prognosezeitraum von sechs Monaten zahlt Ihnen die BU eine monatliche Rente aus. Damit die Auszahlung im Leistungsfall problemlos vonstatten geht, sollten Sie sich natürlich auf den Versicherer verlassen können. Beim Vergleich von Berufsunfähigkeitsversicherungen für Zahnärztinnen und Zahnärzte sind daher insbesondere folgende Punkte von Bedeutung:

Der Versicherer sollte ausdrücklich auf eine abstrakte Verweisung verzichten. Der Verzicht auf diese Klausel ist ausschlaggebend, damit Sie die Berufsunfähigkeitsrente auch dann erhalten, wenn Sie theoretisch noch andere Tätigkeiten beruflich ausüben können. In den Versicherungsbedingungen sollte aber nur die zuletzt ausgeübte zahnärztliche Tätigkeit berücksichtigt werden.

Eine Infektionsklausel sollte Ihre BU enthalten, damit Sie auch dann Leistungen erhalten, wenn Sie Ihre zahnärztliche Tätigkeit wegen einer Infektion nicht mehr ausüben dürfen. Wird Ihnen aus diesem Grund ein Berufsverbot erteilt, regelt die Infektionsklausel die Absicherung mit der BU-Rente, auch wenn Sie theoretisch rein körperlich in der Lage sind, zu arbeiten.

Achten Sie insbesondere als selbstständige Zahnärztin bzw. Zahnarzt darauf, dass die Versicherung keine umfassende Umorganisation der Praxis verlangt, bevor sie einen Leistungsfall anerkennt. Umorganisationsklauseln müssen angemessen sein und dürfen nur eine zumutbare Umstrukturierung des Praxisbetriebs festlegen. Darunter versteht man z. B., dass Sie Ihre Praxis so umgestalten sollen, dass Sie trotz gesundheitlicher Einschränkungen weiterarbeiten könnten – etwa durch die Einstellung zusätzlicher Mitarbeiterinnen bzw. Mitarbeiter oder durch die Verlagerung rein manueller Tätigkeiten auf angestelltes Personal. Die Maßnahmen dürfen nicht Ihre Gesundheit gefährden und müssen wirtschaftlich sinnvoll sein. Auch als angestellte Zahnärztin oder angestellter Zahnarzt sollten Sie sich, im Hinblick auf eine eventuelle Praxisgründung in der Zukunft, nicht auf weitreichende Umorganisationen einlassen.

Eine Berufsunfähigkeitsversicherung für Zahnärztinnen und Zahnärzte sollte in jedem Fall eine Nachversicherungsgarantie beinhalten. Diese gibt Ihnen die Möglichkeit, die Höhe Ihrer BU-Rente nachträglich zu erhöhen, ohne dass eine erneute Gesundheitsprüfung anfällt. In vielen Fällen ist die Erhöhung an Ereignisse geknüpft, die einen höheren Absicherungsbedarf mit sich ziehen – bspw. an Ihren Facharztabschluss, die Eröffnung der eigenen Praxis oder die Geburt des Nachwuchses.

Ein weltweiter Versicherungsschutz ist in den meisten Berufsunfähigkeitsversicherungen für Zahnärztinnen und Zahnärzte wie auch für Ärztinnen und Ärzte inkludiert, dennoch sollten Sie beim Vergleich der Versicherungsbedingungen darauf achten. Haben Sie Ihren Arbeitsplatz im Ausland oder bilden sich dort vorübergehend weiter, verlangen zwar viele Versicherer im Leistungsfall, dass Diagnosen oder Behandlungen in Deutschland erfolgen müssen. Die entstehenden Kosten sollten dann aber von der Versicherung übernommen werden.

Die Versicherungsdauer legen Sie als Versicherungsnehmerin bzw. Versicherungsnehmer selbst fest. Damit keine Lücke zwischen der Berufsunfähigkeitsrente, dem Versorgungswerk und Ihrer privaten Altersvorsorge bei Renteneintritt entsteht, kann eine längere Versicherungsdauer sinnvoll sein. Doch je länger die Laufzeit, desto mehr zahlen Sie auch ein.

Planen Sie in einem bestimmten Alter (etwa im Rahmen einer geplanten Nachfolge), Ihre Zahnarztpraxis zu verkaufen, kann es sich im Zuge der Praxisabgabe lohnen, die Versicherungsdauer entsprechend darauf abzustimmen. Abhängig von Ihrer individuellen Lebenssituation bei Abschluss der BU lässt sich aber nicht immer absehen, welche Option die bessere ist, denn der Zeitpunkt einer Praxisabgabe lässt sich nicht immer exakt planen und auch eine Berufsunfähigkeit kann jederzeit eintreten. Lassen Sie sich bei Unsicherheiten von unseren MLP Beraterinnen und Beratern unterstützen.

Die Gesundheitsprüfung ist ausschlaggebend für den Abschluss Ihrer BU als Zahnärztin oder Zahnarzt. Der Versicherer nutzt sie, um Ihr individuelles Risiko einzuschätzen und darauf aufbauend Beiträge und Vertragsbedingungen festzulegen.

Vorerkrankungen spielen dabei auch eine wichtige Rolle. Dazu zählen unter anderem psychische Erkrankungen wie Depressionen oder Angststörungen sowie chronische Rückenschmerzen, Bandscheibenvorfälle oder Erkrankungen des Bewegungsapparats wie Arthrose. Je nach Art, Verlauf und aktueller Ausprägung können diese Vorerkrankungen Einfluss auf die Annahmeentscheidung, den Beitrag oder die Ausgestaltung des Versicherungsschutzes haben. Ein bestehender gesundheitlicher Befund führt jedoch nicht zwangsläufig zum Ausschluss vom Versicherungsschutz. In vielen Fällen ist der Abschluss einer Berufsunfähigkeitsversicherung weiterhin möglich, etwa durch einen Beitragszuschlag oder eine vertraglich definierte Klausel für einzelne Erkrankungen.

Achten Sie daher darauf, alle Fragen zu Ihrem Gesundheitszustand vollständig und wahrheitsgetreu zu beantworten. Sind Sie gesetzlich krankenversichert, können Sie bei Ihrer Krankenkasse eine Patientenquittung anfordern, um zurückliegende Behandlungen nachzuvollziehen.

Unser Tipp: Mit MLP die passende Berufsunfähigkeitsversicherung finden

Eine Berufsunfähigkeitsversicherung sichert Ihren Lebensstandard und sollte daher zu Ihrer beruflichen Situation und Ihren finanziellen Verpflichtungen passen. Um die für Sie beste BU zu finden, vergleichen unsere MLP Beraterinnen und Berater unterschiedliche Tarife und ermitteln die richtige Rentenhöhe und die ideale Laufzeit – denn bei MLP haben wir den Anspruch, dass Sie nicht irgendeine, sondern die beste Berufsunfähigkeitsversicherung für Ihre Bedürfnisse erhalten. Vereinbaren Sie dafür jetzt Ihren persönlichen Beratungstermin.

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Ein junger Zahnarzt fragt sich, was eine Berufsunfähigkeitsversicherung kostet.

Mit welchen Kosten sollte man als Zahnarzt für eine BU rechnen?

Die Kosten einer Berufsunfähigkeitsversicherung für Zahnärztinnen und Zahnärzte sind von mehreren Faktoren abhängen, wie:

  • Alter bei Abschluss
  • Gesundheitszustand und eventuelle Vorerkrankungen
  • Höhe der Berufsunfähigkeitsrente
  • Vertragslaufzeit
  • Risiko aufgrund ausgeübter Hobbys/Sportarten
  • Versicherer

Ein früher Abschluss lohnt sich: Entscheiden Sie sich bereits im Zahnmedizinstudium als angehende Zahnärztin bzw. Zahnarzt für eine Berufsunfähigkeitsversicherung, können Sie oftmals von günstigeren Beiträgen im Monat profitieren.

So unterstützt Sie MLP bei der Wahl einer geeigneten Berufsunfähigkeitsversicherung

Eine Berufsunfähigkeitsversicherung sichert Sie finanziell ab, wenn es darauf ankommt. Damit Sie ein Versicherungsprodukt erhalten, das zu Ihren Bedürfnissen passt, vergleicht MLP für Sie die Tarife und analysiert gemeinsam mit Ihnen, welche Absicherungshöhe notwendig ist. So sichern Sie Ihren Lebensstandard, Ihre finanzielle Unabhängigkeit und Ihre Altersvorsorge – auch, wenn Sie einmal nicht mehr aktiv in Ihrem Beruf arbeiten können.

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