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Eine Ärztin im Ruhestand freut sich über ihren neuen Lebensabschnitt.

Arzt im Ruhestand: So gelingt der Übergang in die neue Lebensphase

Was Ärztinnen und Ärzte bei Ruhestand und Praxisabgabe beachten sollten

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Das Wichtigste in Kürze für Ärzte im Ruhestand

  • Rechtzeitig starten: Beginnen Sie mit der Ruhestandsplanung mindestens fünf Jahre im Voraus. Das sichert Ihre Versorgung, erhöht die Chancen auf eine geeignete Nachfolge und erleichtert auch emotional die Übergabe Ihres Lebenswerks. Eine frühzeitige Praxisanalyse hilft zudem, den Praxiswert zu bestimmen und gezielt Maßnahmen zur Wertsteigerung zu planen.
  • Praxisabgabe: Klären Sie frühzeitig, wie Sie Ihre Praxis übergeben möchten, und planen Sie ausreichend Zeit für die Nachfolgesuche ein. Eine strukturierte Vorbereitung erhöht die Wahrscheinlichkeit, eine passende Nachfolge zu finden und Ihr Lebenswerk erfolgreich weiterzugeben. .
  • Absicherung: Neben privater Altersvorsorge, Vermögenswerten und den Bezügen aus dem Versorgungswerk ist der Erlös aus dem Praxisverkauf eine wichtige finanzielle Basis für Ruheständlerinnen und Ruheständler.
  • Anschließende Tätigkeiten: Überlegen Sie sich, ob und wenn ja, in welchem Umfang Sie weiterhin ärztlich tätig sein möchten. Infrage kommen z. B. Praxisvertretungen, Beratung und Mentoring oder eine Lehre an medizinischen Fakultäten.

Was sollte man beachten, wenn man als Arzt in den Ruhestand geht?

Der Schritt in den Ruhestand bedeutet für Sie als Ärztin oder Arzt oft weit mehr als nur das Ende der eigenen ärztlichen Tätigkeit. Es stellen sich Fragen wie:

  • „Welche finanziellen und persönlichen Ziele habe ich?“
  • „Welchen Lebensstandard strebe ich an?“
  • „Wie hoch müssen meine Einnahmen sein, um meinen Lebensunterhalt zu finanzieren?“
  • „Welche Zahlungen sind aus dem Versorgungswerk und der privaten Altersvorsorge zu erwarten?“
  • „Welche Vermögenswerte habe ich über die Rente hinaus aufgebaut?“
  • „Möchte ich im Rentenalter aufhören oder weiter arbeiten?“.

Es ist wichtig, Klarheit in Bezug auf diese Fragen zu schaffen, denn der Renteneintritt wirkt sich auf mehrere Lebensbereiche gleichzeitig aus – beruflich, finanziell, rechtlich und privat.

Zu den wichtigsten Themen im Rahmen der Ruhestandsplanung gehören:

  • Praxisabgabe und Übergabe an eine Nachfolgerin oder einen Nachfolger
  • Finanzieller Überblick über Rentenansprüche, Kapitalanlagen und private Rücklagen
  • Versicherungsschutz, insbesondere im Hinblick auf Berufshaftpflichtversicherung und Krankenversicherung
  • Steuerliche Fragen rund um den Verkauf der Praxis
  • Ggf. zukünftige medizinische oder andere berufliche Tätigkeiten

Auch wenn Sie keine eigene Praxis führen, sondern angestellt in einer Praxis, einem Krankenhaus oder einem medizinischen Versorgungszentrum (MVZ) arbeiten, lohnt sich die frühzeitige Planung Ihres Ruhestands.

Ihre medizinische Laufbahn als Ärztin oder Arzt endet oft nicht mit dem Rentenalter, sondern sie verändert sich. MLP hilft Ihnen nicht nur dabei, Ihre finanzielle Situation im Übergang in die neue Lebensphase richtig einzuordnen, sondern unterstützt Sie bei der ganzheitlichen Planung Ihrer Zukunft. Unabhängig davon, ob Sie in Ihre wohlverdiente Rente gehen oder weiterhin im medizinischen Bereich tätig sein möchten – im gemeinsamen Gespräch finden wir eine genau auf Sie passende Lösung.

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Wann sollte man mit der Ruhestandsplanung beginnen?

Idealerweise beginnen Sie als niedergelassene Ärztin oder Zahnärztin bzw. niedergelassener Arzt oder Zahnarzt mit Ihrer Ruhestandsplanung etwa fünf Jahre vor dem geplanten Renteneintritt. Eine ausreichend lange Vorlaufzeit ist entscheidend, um eine geeignete Nachfolge zu finden, den Verkauf der Praxis an eine Investorin bzw. einen Investor (z. B. an ein MVZ) zu planen oder sich mit der Praxisaufgabe auseinanderzusetzen.

In den vergangenen Jahren ist die Nachfolgesuche laut Ärzteblatt für viele Ärztinnen und Ärzte deutlich schwieriger geworden. Wie das Ärzteblatt berichtet, empfanden 78 % der Ärzte in Deutschland die Suche nach einer geeigneten Nachfolge als Herausforderung. Zugleich stellt der Verkauf der Praxis einen zentralen Baustein für die Altersvorsorge dar. Um den Übergang so reibungslos wie möglich zu gestalten, sollte die eigene Ruhestandsplanung daher durchdacht und Schritt für Schritt angegangen werden.

Hier ein Beispiel für eine mögliche zeitliche Orientierung:

  • Fünf Jahre vorher: Ermitteln Sie den Praxiswert , beginnen Sie mit der Suche nach einer Nachfolge und führen Sie erste Gespräche. Eine professionelle Begleitung oder ein strukturiertes Coaching kann Sie dabei unterstützen, die nächsten Schritte individuell festzulegen und gezielt umzusetzen.
  • Drei Jahre vorher: Holen Sie sich steuerliche und rechtliche Beratung durch eine Kanzlei, eine Steuerberatung oder eine spezielle Finanzberatung für Ärztinnen und Ärzte wie MLP ein. Verschaffen Sie sich einen Überblick über bestehende Verträge und prüfen Sie deren Konditionen und Laufzeiten.
  • Ein Jahr vorher: Haben Sie eine Nachfolge gefunden, sollten Sie die Rahmenbedingungen für die Übergabe vertraglich regeln und Ihre Versicherungen für die Zeit als Ruheständlerin bzw. Ruheständler anpassen.
  • Sechs Monate vorher: Informieren Sie Ihr Praxisteam sowie Patientinnen und Patienten über die anstehenden Veränderungen.

Unser Tipp: So unterstützt Sie MLP bei der Praxiswertschätzung

Bei MLP bieten wir Ihnen eine ganzheitliche Wertschätzung Ihrer Praxis an, um eine solide Grundlage für Gespräche mit potenziellen Käuferinnen und Käufern zu schaffen. Vereinbaren Sie dafür einfach einen persönlichen Beratungstermin mit unseren MLP Beraterinnen und Beratern.

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Praxisabgabe oder -aufgabe richtig regeln: Darauf kommt es an

Die Abgabe der Praxis ist einer der zentralen Punkte beim Übergang in das Rentenalter. In der Regel steht dabei der Verkauf oder die Übergabe an eine Nachfolgerin oder einen Nachfolger im Fokus. In Einzelfällen kann auch eine Beendigung der Praxistätigkeit eine Rolle spielen, sollte jedoch erst als letzte Option in Betracht gezogen werden. Die wichtigsten Aspekte schauen wir uns nun im Einzelnen an:

Ein älterer Arzt denkt im Hinblick auf seinen Ruhestand über die Abgabe seiner Praxis nach.

Verkauf und Praxisabgabe

Bei der Praxisabgabe spielen neben der rechtlichen und steuerlichen Gestaltung des Praxisverkaufs organisatorische und menschliche Faktoren eine große Rolle.

Beachten Sie vor allem folgende Punkte:

  • Beginnen Sie frühzeitig vor dem gewünschten Renteneintritt mit der Nachfolgesuche.
  • Prüfen Sie bestehende Miet- und Arbeitsverhältnisse und weitere Verträge.
  • Lassen Sie den Wert Ihrer Praxis bestimmen. Eine Praxiswertschätzung sowie die Begleitung durch erfahrene MLP Beraterinnen und MLP Berater im Rahmen eines Abgabecoachings unterstützen Sie dabei, den Verkaufsprozess gut vorbereitet anzugehen.
  • Informieren Sie Patientinnen und Patienten transparent und rechtzeitig über die Übergabe.
  • Beachten Sie mit einer vertragsärztlichen Praxis auch die Anforderungen der Kassenärztlichen Vereinigung.

Da immer weniger junge Medizinerinnen und Mediziner bereit sind, die finanziellen Risiken einer eigenen Praxis zu tragen oder den gewünschten Kaufpreis zu zahlen, kann die Nachfolgesuche viel Zeit in Anspruch nehmen. Das gilt mittlerweile leider nicht mehr nur für ländliche Gebiete, sondern zunehmend auch für städtische Regionen. Allein aus diesem Grund ist es ratsam, frühzeitig und durchdacht mit der Planung Ihres Ruhestands als Ärztin oder Arzt zu beginnen.

Praxisaufgabe

Nicht immer ist es trotz sorgfältiger Planung möglich, eine Nachfolge zu finden. Die Aufgabe der medizinischen Praxis sollte jedoch immer nur als letzter Schritt in Betracht gezogen werden. Bevor Sie diesen Weg gehen, lohnt sich der Blick auf mögliche Alternativen – etwa mit Unterstützung durch spezialisierte MLP MED Beraterinnen und MLP MED Berater, die gemeinsam mit Ihnen individuelle Optionen prüfen.

Lässt sich keine andere Lösung realisieren, ist eine strukturierte Planung sinnvoll, um rechtliche und organisatorische Anforderungen zu erfüllen. Dazu zählen insbesondere:

  1. Strategische Planung: Legen Sie den Zeitpunkt der Praxisaufgabe fest und prüfen Sie im Vorfeld alle Alternativen zur Weitergabe Ihrer Praxis.
  2. Nachfolgesuche und Alternativen: Bleibt die Nachfolgesuche erfolglos, kommt die Praxisaufgabe als letzter Schritt infrage. Prüfen Sie vorab gemeinsam mit MLP Beraterinnen und MLP Beratern mögliche Alternativen, um Ihr Lebenswerk fortzuführen.
  3. Vertragsarztsitz und Bedarfsplanung: Bei vertragsärztlicher Tätigkeit erfolgt die Regelung über die Kassenärztliche Vereinigung unter Berücksichtigung der Bedarfsplanung.
  4. Verträge und Verpflichtungen: Klären Sie frühzeitig Mietverträge, Arbeitsverhältnisse und weitere Verpflichtungen.
  5. Anzeige der Schließung: Informieren Sie die zuständige Landesärztekammer sowie – bei vertragsärztlicher Tätigkeit – zusätzlich die Kassenärztliche Vereinigung.
  6. Mitgliedschaft in der Ärztekammer: Mit der Praxisaufgabe endet in der Regel die Beitragspflicht. Eine freiwillige Mitgliedschaft in der Ärztekammer zu ermäßigten Konditionen ist weiterhin möglich.
  7. Aufbewahrungspflichten: Gehen Sie als Ärztin oder Arzt in den Ruhestand und schließen die Praxis, sind Sie verpflichtet, medizinische Unterlagen für die nächsten zehn Jahre aufzubewahren.

Der Übergang in den Ruhestand bedeutet für viele Ärztinnen und Ärzte nicht den Ausstieg aus dem Beruf, sondern eine Neuorientierung – fachlich wie finanziell. Wir begleiten sie dabei mit einem klaren Blick auf ihre Ziele, Möglichkeiten und den richtigen Zeitpunkt.

MLP Medizinerexperte

Welche Einkünfte stehen für den Ruhestand zur Verfügung?

Im Ruhestand stehen Ihnen als Ärztin oder Arzt verschiedene Einkommensquellen zur Verfügung:

Für viele Ärztinnen und Ärzte, die in den Ruhestand gehen, sind die Bezüge und Renten aus dem Versorgungswerk die wichtigste finanzielle Grundlage. Ihre Höhe ist abhängig von den geleisteten Beträgen und der Dauer der Mitgliedschaft.

Der Verkaufserlös der Praxis kann ebenfalls einen erheblichen Anteil Ihrer Altersvorsorge als Ruheständlerin bzw. Ruheständler ausmachen. Für den bestmöglichen Verkaufspreis sollten Sie neben einer realistischen Praxisbewertung auch die sorgfältige Planung und Vorbereitung einkalkulieren. Lässt sich die Praxis nicht verkaufen, sondern muss geschlossen werden, sollte die Lücke durch andere Einkommensquellen abgedeckt werden.

Individuelle Vorsorgeprodukte wie eine private Rentenversicherung, Immobilien, Fonds und ETFs ergänzen die gesetzlichen Versorgungsleistungen und helfen, den gewohnten Lebensstandard als Ärztin oder Arzt im Ruhestand aufrechtzuerhalten. Um die private Altersvorsorge optimal zu gestalten, ist eine regelmäßige Überprüfung der eigenen Anlagestruktur sinnvoll.

Auch im Ruhestand dürfen Sie als Ärztin oder Arzt weiterhin praktizieren, wenn Sie das möchten. Die frühere Altersbegrenzung, nach der eine medizinische Tätigkeit mit 68 Jahren enden musste, gibt es heute nicht mehr. Sie können sich bspw. mit der Erstellung von Gutachten, in der Lehre oder mit gelegentlichen Praxisvertretungen neue Einkommensquellen erschließen.

Unser Tipp: Planen Sie jetzt Ihre finanzielle Zukunft mit MLP

Mit einer durchdachten Anlagestrategie sorgen Sie als Ruheständlerin bzw. Ruheständler dafür, dass Ihre Altersvorsorge optimal zu Ihren Zielen passt. Unsere MLP Beraterinnen und Berater unterstützen Sie bei der Überprüfung und Anpassung, sodass Ihre finanzielle Sicherheit im Rentenalter gesichert ist. Vereinbaren Sie dazu gern einen persönlichen Beratungstermin.

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Was darf ein Arzt im Ruhestand?

Eine Ärztin oder ein Arzt darf auch im Ruhestand weiterhin medizinisch tätig sein – allerdings mit gewissen Einschränkungen. Entscheidend ist zunächst, dass Sie Ihre Approbation behalten und korrekt versichert sind.

Möchten Sie nach der Abgabe Ihrer Praxis nicht einfach aufhören, kommen verschiedene Möglichkeiten in Betracht. Indem Sie sich frühzeitig mit diesen beschäftigen, gelingt es Ihnen nicht nur als Ärztin oder Arzt im Ruhestand finanziell gut aufgestellt zu sein, sondern diese neue Lebensphase auch aktiv und selbstwirksam zu gestalten.

Eine Ärztin denkt über mögliche Tätigkeiten im Ruhestand nach.

Sie können im Ruhestand weiterhin als Praxisvertretung tätig sein – etwa bei Krankheit, Fortbildung oder Urlaub von Kolleginnen und Kollegen. Für die vertragsärztliche Versorgung gilt die Einschränkung, dass die Vertretung im gleichen Fachgebiet erfolgen muss und gemäß § 32 Ärzte-ZV auf eine Woche begrenzt ist. Längere Vertretungszeiten müssen der KV gemeldet werden. Sind Sie privatärztlich tätig, greifen die Einschränkungen für Fachgebiet und Dauer nicht.

Mit mehr Flexibilität und weniger Verantwortung als bei einer Praxisvertretung können im Ruhestand auch folgende berufliche Tätigkeiten infrage kommen:

  • Betriebsärztliche Anstellung: medizinische Beratung in Unternehmen mit planbaren Arbeitszeiten
  • Pflegeeinrichtungen: gelegentliche ärztliche Begleitung in Senioren- und Pflegeheimen
  • Telemedizin: ortsunabhängige ärztliche Beratung per Video oder Telefon

Gut zu wissen: Auch im Ruhestand dürfen Sie als Ärztin oder Arzt in Deutschland Privatrezepte zum Eigengebrauch ausstellen – allerdings mit Ihrer Privatanschrift und nicht mit dem Briefkopf der ehemaligen Praxis.

Möchten Sie Ihr Fachwissen jenseits der direkten medizinischen Patientenversorgung einsetzen, finden Sie im Gesundheitswesen zahlreiche Optionen, ohne den Zeitdruck des Praxisalltags.

  • Klinikorganisation: Unterstützung bei der Organisation medizinischer Abläufe, im Qualitätsmanagement von Arztpraxen und Krankenhäusern
  • Beratung in der Gesundheitspolitik: Mitarbeit an Konzepten und Richtlinien, z. B. für Verbände, Ministerien oder Krankenkassen
  • Patientenbegleitung: Begleitung bei Entscheidungen über Behandlungen oder in der Kommunikation mit Kostenträgern (z. B. für Seniorinnen und Senioren)

Auch im Ruhestand können Sie als Ärztin oder Arzt medizinische Gutachten erstellen, z. B. für Versicherungen, Gerichte oder Berufsgenossenschaften. Neben finanziellen Einkünften hält Sie eine solche Tätigkeit fachlich auf dem Laufenden.

Viele Ärztinnen und Ärzte möchten ihr Wissen auch nach dem Renteneintritt weitergeben. Ob in der Lehre, im Mentoring oder in der Beratung – die Möglichkeiten sind vielfältig:

  • Dozentin oder Dozent an medizinischen Fakultäten
  • Durchführung von Fachseminaren in der Pflegeausbildung
  • Beratung von Gesundheitseinrichtungen und Unternehmen
  • Mentoring junger Kolleginnen und Kollegen

Wie ist man als Arzt im Ruhestand versichert?

Gehen Sie als Ärztin oder Arzt in Rente, sollten Sie Ihren Versicherungsschutz sorgfältig prüfen. Je nachdem, ob Sie weiterhin beruflich tätig sein möchten, bleiben einige Versicherungen relevant:

  • Berufshaftpflichtversicherung für Ärzte: Da auch nach Praxisende weitere Haftungsrisiken bestehen bleiben können, insbesondere, wenn Sie nicht aufhören zu arbeiten, ist Versicherungsschutz in der Berufshaftpflichtversicherung weiterhin sinnvoll.
  • Krankenversicherung für Ärzte: Im Ruhestand bleiben Sie gesetzlich oder privat krankenversichert. In der GKV greift bei erfüllten Vorversicherungszeiten die Krankenversicherung der Rentnerinnen und Rentner (KVdR). In der PKV läuft der Vertrag weiter, der gesetzliche Zuschlag entfällt ab dem 60. Lebensjahr.
  • Pflegeversicherung: Auch die Pflegeversicherung bleibt weiterhin Pflicht, unabhängig vom Erwerbsstatus.
  • Berufsunfähigkeitsversicherung für Ärzte: Bei der BU ist es sinnvoll zu prüfen, ob sich mit Eintritt in den Ruhestand eine Kündigung oder Anpassung lohnt.
  • Rentenversicherung und Versorgungswerk: Möchten Sie Rentenansprüche aus dem Versorgungswerk in Anspruch nehmen, sollten Sie vorab Punkte wie Rentenbeginn, Höhe und Anpassung überprüfen.

Passen Sie Ihren Versicherungsschutz an, wenn Sie planen, auch im Ruhestand gelegentlich als Ärztin oder Arzt tätig zu sein. MLP unterstützt Sie dabei.

Unser Tipp: Gut beraten in den neuen Lebensabschnitt

Mit dem Übergang in den Ruhestand beginnt für Sie eine neue Lebensphase und mit ihr die Chance, Ihre berufliche Erfahrung, finanzielle Stabilität und persönliche Freiheit in Einklang zu bringen. Mit unseren speziell auf Ärztinnen und Ärzte zugeschnittenen Beratungskonzepten begleiten wir Sie auf diesem Weg und helfen Ihnen, den Übergang reibungslos zu gestalten.

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