MLP
Inhalt

Gesundheitsreform 2026

Diese Änderungen kommen auf gesetzlich Krankenversicherte zu

Höhere Beiträge, mehr Zuzahlungen, weniger Leistungen – was das GKV-Beitragsstabilisierungsgesetz für gesetzlich Versicherte bedeutet.

Geldscheine und Münzen und Stethoskop / MLP
(GettyImages/the burtons)

Das Wichtigste zur Gesundheitsreform 2026

  • Gesetz beschlossen: Am 10. Juli 2026 wurde das Gesetz zur Stabilisierung der Beitragssätze in der gesetzlichen Krankenversicherung (BStabG) verabschiedet. Die meisten Regelungen greifen zum 1. Januar 2027.
  • Höhere Beiträge: Beitragsbemessungsgrenze und Jahresarbeitsentgeltgrenze steigen 2027 stärker als üblich – für Besserverdienende bedeutet das spürbar höhere Beiträge.
  • Mehr Zuzahlungen: Zuzahlungen für Medikamente, Krankenhaus und Heilmittel steigen erstmals seit 23 Jahren um 50 Prozent.
  • Weniger Leistungen: Der Festzuschuss für Zahnersatz sinkt, Kieferorthopädie wird eingeschränkt. Manche Leistungen ohne Wirksamkeitsnachweis werden künftig nicht mehr übernommen.
  • Ziel der Reform: Ohne die Reform wäre das Defizit der gesetzlichen Krankenversicherung bis 2030 auf 40,4 Milliarden Euro gestiegen – mit entsprechend höheren Zusatzbeiträgen.

Warum wurde die Gesundheitsreform 2026 beschlossen?

Die gesetzliche Krankenversicherung hat aktuell eine Finanzierungslücke mit stark steigender Tendenz. Ohne Reform läge das Defizit im Jahr 2027 bei voraussichtlich 18,8 Milliarden Euro, ansteigend auf 40,4 Milliarden Euro im Jahr 2030. Das entspräche einer notwendigen Erhöhung des Zusatzbeitrags von aktuell 2,9 Prozent auf 4,7 Prozent im Jahr 2030. Das GKV-Beitragsstabilisierungsgesetz soll diesen Anstieg verhindern und die Beitragshöhe stabilisieren.

Damit die Beiträge auch mittel- und langfristig stabil bleiben, ist zusätzlich eine länger wirkende Strukturreform geplant. Die entsprechenden Vorschläge einer eigens eingesetzten Gesundheitskommission werden Ende des Jahres erwartet. Ebenfalls in Planung, aber nicht Teil des aktuellen Gesetzes, ist eine Reform der Pflegeversicherung.

Welche Änderungen kommen 2027 auf gesetzlich Versicherte zu?

Die beschlossenen Maßnahmen betreffen mehrere Bereiche gleichzeitig – von der Beitragshöhe über Zuzahlungen bis zu einzelnen Leistungen. Die meisten Regelungen treten zum 1. Januar 2027 in Kraft, einzelne Punkte folgen erst 2028.

Beitragsbemessungsgrenze und Jahresarbeitsentgeltgrenze steigen deutlich

Die Beitragsbemessungsgrenze (BBG) und die Jahresarbeitsentgeltgrenze (JAVG) werden zum 1. Januar 2027 um jeweils 300 Euro pro Monat zusätzlich zur regulären Anpassung erhöht. Bewegt sich die reguläre Anpassung wie in den vergangenen Jahren ebenfalls bei rund 300 Euro, könnten die Grenzen auf 76.950 Euro (BBG) beziehungsweise 84.600 Euro (JAVG) steigen – ein Plus von rund 9,4 Prozent. Für Angestellte mit einem Einkommen über der bisherigen Grenze bedeutet das spürbar höhere Beiträge. Gleichzeitig steigt durch die höhere BBG auch der Arbeitgeberzuschuss um etwa 52 Euro monatlich – davon profitieren auch privat Versicherte.

Höhere Zuzahlungen bei Medikamenten, Krankenhaus und Heilmitteln

Erstmals seit 23 Jahren werden Zuzahlungen in mehreren Bereichen um 50 Prozent angehoben. Die Arzneimittelzuzahlung steigt von bisher 5 bis 10 Euro auf 7,50 bis 15 Euro. Der Eigenanteil bei Krankenhausaufenthalten erhöht sich von 10 auf 15 Euro pro Tag, der Eigenanteil bei Heilmitteln von 10 auf 15 Euro je Verordnung.

Einschränkungen bei Zahnersatz und Kieferorthopädie

Der Festzuschuss für Zahnersatz wird auf das Niveau von 2020 zurückgeführt: 50 Prozent der Regelleistung, mit Bonusheft 60 beziehungsweise 65 Prozent. Bei der Kieferorthopädie ist die Behandlung künftig nur noch durch Fachzahnärzte für Kieferorthopädie oder Zahnärzte mit entsprechender Zusatzqualifikation zulässig.

Neue Regeln bei der Familienversicherung

Ab dem 1. Januar 2028 zahlt das versicherte Mitglied für einen Ehegatten im erwerbsfähigen Alter ohne eigenes Einkommen künftig einen Beitragszuschlag von 2,5 Prozent. Der Zuschlag entfällt, wenn im Haushalt Kinder unter 12 Jahren oder pflegebedürftige Angehörige versorgt werden oder der Ehegatte selbst pflegebedürftig ist. Kinder bleiben unter den bisherigen Voraussetzungen weiterhin beitragsfrei familienversichert. Für Beschäftigte mit einem Einkommen über der Beitragsbemessungsgrenze kann diese Änderung zu Mehrbelastungen von über 2.500 Euro pro Jahr führen.

Teilkrankengeld bei längerer Arbeitsunfähigkeit

Ab dem 1. Januar 2028 wird die Teilarbeitsunfähigkeit mit Teilkrankengeld eingeführt: Eine abgestufte Rückkehr ins Arbeitsleben – zu 25, 50 oder 75 Prozent – wird bei längeren Erkrankungen möglich, sofern dies medizinisch vertretbar ist und der Arbeitgeber zustimmt.

Person von oben gesehen mit Smartphone und Kreditkarte / MLP

Unser Tipp: Lassen Sie Ihre Absicherung jetzt überprüfen

Steigende Zuzahlungen, ein niedrigerer Festzuschuss bei Zahnersatz und der Wegfall einzelner Leistungen erhöhen für viele gesetzlich Versicherte den Bedarf an einer ergänzenden privaten Absicherung. Ihre MLP Beraterin oder Ihr MLP Berater prüft gemeinsam mit Ihnen, welche Versorgungslücken die Reform in Ihrem konkreten Fall entstehen lässt und mit welchen Bausteinen sich diese sinnvoll schließen lassen.

Termin vereinbaren

Wird der Wechsel in die private Krankenversicherung schwieriger?

Durch die Anhebung der Jahresarbeitsentgeltgrenze zum 1. Januar 2027 wird der Wechsel in die private Krankenversicherung für viele gesetzlich Versicherte erschwert, da ein höheres Einkommen erforderlich ist, um die neue Grenze zu überschreiten. Wer den Wechsel noch zu den bisherigen Bedingungen vollziehen möchte, sollte die Fristen im Blick behalten: Die Kündigung der gesetzlichen Krankenversicherung muss spätestens zum 30. September 2026 erfolgen, der Wechsel in die private Krankenversicherung spätestens zum 1. Dezember 2026.

Bereits privat Versicherte sind von der Neuregelung der Jahresarbeitsentgeltgrenze zwar nicht betroffen. Dennoch lohnt sich ein Blick auf die eigene Absicherung: Durch die höhere Beitragsbemessungsgrenze steigt auch der maximale Arbeitgeberzuschuss zur privaten Krankenversicherung. Viele Versicherte können dadurch ab 2027 von einer höheren Beteiligung ihres Arbeitgebers profitieren.

★ Tipp Prüfen Sie frühzeitig, ob ein Wechsel in die private Krankenversicherung für Sie infrage kommt – nach dem 1. Dezember 2026 gelten deutlich strengere Voraussetzungen.

Was ändert sich für Ärzte und andere Leistungserbringer?

Auch auf Seiten der Leistungserbringer greift die Reform: Vergütungssteigerungen für Ärzte, Pflegekräfte und Therapeuten werden begrenzt, da sie künftig die Steigerung der Einnahmen der Krankenkassen (Grundlohnrate) nicht mehr übersteigen dürfen. Einzelne Sondervergütungen entfallen, etwa für die Befüllung der elektronischen Patientenakte oder für das Angebot offener Sprechstunden.

Für definierte Operationen wird ein Zweitmeinungsverfahren verpflichtend – die freie Wahl zur Operation bleibt dabei bei Ihnen als Patient erhalten. Arzneimittelhersteller müssen der gesetzlichen Krankenversicherung künftig höhere Abschläge von 15,5 Prozent gewähren. Leistungen ohne ausreichenden Wirksamkeitsnachweis, etwa Homöopathie oder Hautkrebsscreening ohne erhöhtes Risiko, werden nicht mehr erstattet.

Die Begrenzung der Vergütungssteigerungen birgt aus Sicht von Beobachtern das Risiko einer Verknappung oder Veränderung des Leistungsangebots. Insbesondere bei einigen Facharztgruppen könnten sich dadurch längere Wartezeiten ergeben.

Fazit: Was Sie jetzt tun sollten

Die Gesundheitsreform 2026 verfolgt ein klares Ziel: die Beiträge zur gesetzlichen Krankenversicherung mittelfristig zu stabilisieren. Für Versicherte bedeutet das im Gegenzug höhere Beiträge bei höherem Einkommen, spürbar steigende Zuzahlungen und an mehreren Stellen ein reduziertes Leistungsniveau.

Sinnvoll ist daher, die eigene Absicherung frühzeitig zu überprüfen – insbesondere bei Zahnersatz, Krankenhausaufenthalten und Leistungen, die künftig nicht mehr oder nur noch eingeschränkt übernommen werden. Wer über einen Wechsel in die private Krankenversicherung nachdenkt, sollte die Fristen bis zum 30. September beziehungsweise 1. Dezember 2026 im Blick behalten. Ihre MLP Beraterin oder Ihr MLP Berater unterstützt Sie dabei, die für Sie passende Lösung zu finden.

Häufige Fragen zur Gesundheitsreform 2026

Das GKV-Beitragsstabilisierungsgesetz (BStabG) ist ein am 10. Juli 2026 verabschiedetes Gesetz, das die stark steigenden Beitragssätze der gesetzlichen Krankenversicherung begrenzen soll. Es umfasst unter anderem höhere Beitragsbemessungsgrenzen, gestiegene Zuzahlungen sowie Anpassungen bei Leistungen und Vergütungen.

Für Versicherte mit einem Einkommen über der Beitragsbemessungsgrenze steigt der Beitrag durch deren zusätzliche Anhebung zum 1. Januar 2027 um schätzungsweise 9,4 Prozent. Ohne die Reform hätte der Zusatzbeitrag insgesamt bis 2030 von aktuell 2,9 auf bis zu 4,7 Prozent steigen können.

Erhöht werden unter anderem die Zuzahlung bei Arzneimitteln (von 5–10 auf 7,50–15 Euro), der Eigenanteil bei Krankenhausaufenthalten (von 10 auf 15 Euro pro Tag) sowie der Eigenanteil bei Heilmitteln (von 10 auf 15 Euro je Verordnung).

Leistungen ohne ausreichenden Wirksamkeitsnachweis werden nicht mehr von der gesetzlichen Krankenversicherung übernommen, etwa Homöopathie oder Hautkrebsscreening für Personen ohne erhöhtes Risiko. Zusätzlich sinkt der Festzuschuss für Zahnersatz, und die Kieferorthopädie wird auf Fachzahnärzte beziehungsweise entsprechend qualifizierte Zahnärzte beschränkt.

Termin Seminare Kontakt Newsletter