Was ist der Entlastungsbetrag?
Der Entlastungsbetrag beträgt 131 Euro pro Monat, also 1.572 Euro pro Jahr, und soll Sie bei der häuslichen Betreuung pflegebedürftiger Angehöriger unterstützen. Es handelt sich um eine Kostenrückerstattung, die Sie durch die Einreichung von Rechnungsbelegen erhalten. Voraussetzung sind ein Pflegegrad von 1 bis 5 sowie die häusliche Betreuung. Den Entlastungsbetrag können Sie für verschiedene Leistungsangebote nutzen.
Für welche Leistungen kann der Entlastungsbetrag genutzt werden?
Es gibt verschiedene Leistungen und Unterstützungsangebote im Alltag, die Sie mit dem Entlastungsbetrag finanzieren können. Wichtig ist, dass die Angebote nach Landesrecht zugelassen oder anerkannt sind. Dazu zählen:
- Angebote zur Unterstützung im Alltag
- Pflege- oder Betreuungsdienste nach § 36 SGB XI (nicht für Selbstversorgungsleistungen in den Pflegegraden 2 bis 5)
- Tages- oder Nachtpflege
-
Kurzzeitpflege
Was sind Angebote zur Unterstützung im Alltag?
Unterstützungsangebote im Alltag, auch „niederschwellige Betreuungsangebote“ genannt, sollen Sie als pflegende Angehörige entlasten und Pflegebedürftigen mehr Selbstständigkeit im Alltag ermöglichen. Ziel ist es, dass die betreuten Personen so lange wie möglich in ihrer vertrauten Umgebung bleiben und ihre sozialen Kontakte pflegen können.
Eine Haushaltshilfe für den Einkauf, eine Begleitung zu Arztterminen oder eine Betreuungsperson, die mehrmals wöchentlich für gemeinsame Spaziergänge, Spielenachmittage oder zum Vorlesen vorbeikommt, fördert die Selbstständigkeit Pflegebedürftiger.
Zu den Angeboten zählen unter anderem Betreuungsangebote von ehrenamtlichen Personen unter Anleitung von Pflegefachkräften – zuhause oder in Gruppen –, Entlastungs- und Beratungsangebote für pflegende Angehörige sowie Alltagsentlastungsangebote für haushaltsnahe Dienste oder individuelle Hilfeleistungen. Eine Finanzierung dieser Angebote mit dem Entlastungsbetrag ist nur möglich, wenn sie nach dem jeweiligen Landesrecht zugelassen und von der zuständigen Behörde anerkannt sind – etwa Betreuungsangebote für Menschen mit Demenz, stundenweise Unterstützung pflegender Angehöriger, Tagesbetreuung durch anerkannte Hilfskräfte, Vermittlungsagenturen für Betreuungsangebote sowie Dienste zur Entlastung der Angehörigen wie Alltags- und Pflegebegleiter.
Entlastungsbetrag für ambulante Pflegeleistungen
Unter bestimmten Voraussetzungen können Sie den Entlastungsbetrag auch für ambulante Pflegeleistungen nutzen, sofern es sich um Haushaltshilfe oder Alltagsbetreuung handelt. So können Pflegebedürftige mit Pflegegrad 1 die erforderlichen Leistungen von Pflegediensten über den Entlastungsbetrag finanzieren. Körperbezogene Pflegeleistungen wie die Körperhygiene sind in den Pflegegraden 2 bis 5 davon ausgenommen – ihre Finanzierung erfolgt über die regulären Pflegeleistungen.
Wer hat Anspruch auf den Entlastungsbetrag?
Die Entlastungsleistung von monatlich 131 Euro steht Ihnen zu, wenn Sie:
- einen Pflegegrad von 1 bis 5 haben
- Pflegeleistungen von der Pflegeversicherung beziehen
- zuhause wohnen (häusliche Pflege)
Pflegebedürftige mit Pflegegrad 2 bis 5 können zudem nicht genutzte ambulante Pflegesachleistungen nach § 36 SGB XI zu bis zu 40 Prozent in den Entlastungsbetrag umwandeln lassen (§ 45a Abs. 4 SGB XI), um zusätzliche Mittel für Unterstützungsangebote im Alltag zur Verfügung zu haben. Für Pflegegrad 1 besteht dieser Umwandlungsanspruch nicht, da hier kein Pflegesachleistungsbudget vorgesehen ist. Ein gesonderter Antrag ist dafür nicht nötig – reichen Sie einfach die Rechnungsbelege bei Ihrer Pflegekasse ein, die Umwandlung wird dabei automatisch mitgeprüft.
Wie wird der Entlastungsbetrag beantragt?
Einen gesonderten Antrag auf den Entlastungsbetrag benötigen Sie nicht, da es sich um eine Kostenerstattung handelt. Eine automatische Überweisung des Betrags auf Ihr Konto erfolgt nicht – stattdessen werden entstandene Kosten gegen Nachweis erstattet.
Das bedeutet: Sie treten zunächst in Vorkasse und reichen die Rechnungsbelege anschließend bei Ihrer Pflegeversicherung ein. Ist das genutzte Unterstützungsangebot anerkannt, erfolgt die Erstattung der Kosten.
Wichtig:Ohne Rechnungsbelege wird kein Entlastungsbetrag ausgezahlt. Bewahren Sie Zahlungsnachweise daher sorgfältig auf.
Fazit: Entlastungsbetrag als Unterstützung für pflegende Angehörige
Wenn Sie einen Angehörigen zuhause pflegen, sind Sie meist auf Unterstützung im Alltag angewiesen. Der Entlastungsbetrag von 131 Euro pro Monat steht allen Pflegebedürftigen mit Pflegegrad 1 bis 5 bei häuslicher Betreuung zu und soll Sie als pflegende Angehörige entlasten.
Gleichzeitig trägt die Leistung dazu bei, dass Pflegebedürftige möglichst lange zuhause wohnen bleiben und ihre sozialen Kontakte aufrechterhalten können – indem sie anerkannte Unterstützungsangebote im Alltag wahrnehmen.