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Datum
05.03.2026

Saisonkennzeichen: Vorteile, Kosten und alles Wissenswerte

Wann sich die Saisonzulassung für Motorrad, Wohnmobil oder Oldtimer wirklich lohnt – und wie Ruheversicherung und Sonderkündigungsrecht zusätzlich sparen helfen

Ein Motorradfahrer in einer Garage / MLP
(KI erzeugt)

Das Wichtigste zum Saisonkennzeichen im Überblick

  • Für wen: Das Saisonkennzeichen ist für Fahrzeuge gedacht, die nur einen Teil des Jahres genutzt werden – besonders für Motorräder, Wohnmobile und Cabrios.
  • Zeitraum: Der Gültigkeitszeitraum beträgt mindestens zwei und maximal elf Monate pro Jahr und ist dauerhaft auf dem Kennzeichen vermerkt.
  • Kostenersparnis: Kfz-Steuer und Versicherungsprämie fallen nur für die Saison an – die Ersparnis gegenüber einer Ganzjahreszulassung kann erheblich sein.
  • Ruheversicherung: Außerhalb der Saison gilt beitragsfreier Versicherungsschutz im Rahmen der Ruheversicherung, sofern das Fahrzeug ordnungsgemäß abgestellt ist.

Was ist ein Saisonkennzeichen?

Das Saisonkennzeichen ist eine Sonderform der Kfz-Zulassung für Fahrzeuge, die regelmäßig nur zu bestimmten Jahreszeiten genutzt werden. Anders als beim regulären Kennzeichen ist die Zulassung auf einen festgelegten Zeitraum beschränkt: Außerhalb dieser Saison darf das Fahrzeug weder im öffentlichen Straßenverkehr bewegt noch dort abgestellt werden.

Optisch unterscheidet sich das Saisonkennzeichen kaum vom gewöhnlichen Kennzeichen – einzig die zwei durch einen horizontalen Strich getrennten Zahlen am rechten Rand weisen auf den Saisonzeitraum hin: Die obere Zahl gibt den Startmonat an, die untere den letzten Monat der Saison.

Wie lange gilt ein Saisonkennzeichen?

Der Gültigkeitszeitraum eines Saisonkennzeichens beträgt mindestens zwei und maximal elf Monate pro Jahr. Ein typisches Beispiel für ein Motorrad wäre das Saisonkennzeichen 4/10 – gültig von April bis Oktober. Der Zeitraum wird einmalig bei der Zulassung festgelegt und anschließend jährlich automatisch von der zuständigen Fahrzeugstelle übertragen, sofern kein TÜV-Einwand besteht und der Halter keine Änderungen wünscht.

Wie ist der Gültigkeitszeitraum auf dem Kennzeichen ablesbar?

Die zwei Zahlen rechts auf dem Saisonkennzeichen – getrennt durch einen Strich – geben jeweils den Kalendermonat an. Steht dort „4“ oben und „10“ unten, bedeutet das: Das Fahrzeug darf vom 1. April bis zum 31. Oktober auf öffentlichen Straßen genutzt werden.

Kann der Saisonzeitraum nachträglich geändert werden?

Ja – allerdings kostet eine nachträgliche Änderung extra. Wer den Saisonzeitraum von vornherein gut durchdenkt, spart sich diesen zusätzlichen Behördengang. Eine Änderung ist bei der zuständigen Zulassungsbehörde zu beantragen.

Wann lohnt sich ein Saisonkennzeichen?

Das Saisonkennzeichen lohnt sich immer dann, wenn ein Fahrzeug regelmäßig nur für einen Teil des Jahres genutzt wird. Wer sein Fahrzeug ohnehin nur saisonal bewegt, muss sich im Grunde nicht umstellen – außer bei den Kosten. Und zwar zum Besseren.

Saisonkennzeichen für das Motorrad

Motorräder sind der klassische Anwendungsfall für das Saisonkennzeichen. Ein Saisonkennzeichen für das Motorrad – zum Beispiel von April bis Oktober – reduziert Kfz-Steuer und Versicherungsprämie erheblich. Mehr als ein Viertel der jährlichen Versicherungskosten kann sparen, wer sich auf acht Monate Saison beschränkt.

Tipp: Wer sein Motorrad ausschließlich oder überwiegend in den Sommermonaten fährt, fährt mit dem Saisonkennzeichen in aller Regel günstiger als mit dem Ganzjahreskennzeichen.

Saisonkennzeichen für Wohnmobil und Cabrio

Auch für Wohnmobile, Cabriolets und ähnliche Freizeitfahrzeuge ist das Saisonkennzeichen eine naheliegende Lösung – sofern diese Fahrzeuge im Winter ohnehin in der Garage stehen. Roller und Mopeds folgen denselben Regeln wie Motorräder.

Infografik zum Saisonkennzeichen / MLP

Was kostet ein Saisonkennzeichen?

Kfz-Steuer und Versicherungsprämie fallen beim Saisonkennzeichen nur für den festgelegten Saisonzeitraum an – proportional zur Gesamtlaufzeit. Wer sein Motorrad beispielsweise nur von April bis Oktober zulässt, zahlt Steuer und Versicherung nur für sieben Monate. Die einmalige Beantragung an der Fahrzeugstelle ist vergleichsweise günstig; die jährliche Erneuerung läuft weitgehend automatisiert ab.

Besteht außerhalb der Saison Versicherungsschutz?

Ja – außerhalb des Saisonzeitraums greift die sogenannte beitragsfreie Ruheversicherung, sofern diese für das Fahrzeug abgeschlossen wurde. Haftpflicht- und Teilkaskoversicherung decken das Fahrzeug auch in der Ruhephase ab – allerdings unter einer wichtigen Bedingung.

Ruheversicherung: Was ist abgedeckt?

Das Fahrzeug darf außerhalb der Saison nicht im öffentlichen Straßenverkehr bewegt oder geparkt werden. Ist es jedoch ordnungsgemäß abgestellt – in einer Garage oder auf einem durch Hecke, Zaun oder Mauer vom öffentlichen Raum getrennten Gelände – deckt die Versicherung weiterhin Schäden durch Unwetter, Diebstahl, Marder und ähnliche Ereignisse ab.

Sonderkündigungsrecht nutzen und zusätzlich sparen

Wer die Versicherung für sein Saisonfahrzeug wechseln möchte, kann das Sonderkündigungsrecht bis zu einem Monat vor Saisonbeginn nutzen. Wer ab dem 1. Juni fahren möchte, hat also bis zum 1. Mai Zeit für den Wechsel. Ihre MLP Beraterin oder Ihr MLP Berater hilft Ihnen dabei, den passenden Tarif zu finden.

Unser Tipp: Mit der richtigen Versicherung optimal abgesichert

Wechseln Sie Ihre Kfz-Versicherung und optimieren Sie Ihren Schutz. Ihren Tarif berechnen und vergleichen Sie bequem online. Für PKW und Motorräder erhalten Sie sofort einen Prämienvergleich und können direkt beantragen. Alle Infos finden Sie auf der Seite unseres MLP Kfz-Service.

Zum MLP Kfz-Service

Gibt es ein Saisonkennzeichen für Oldtimer?

Ja. Für anerkannte Oldtimer – also Fahrzeuge mit H-Zulassung – gibt es ein eigenes H-Saisonkennzeichen. Es kombiniert die Vorteile der Oldtimer-Zulassung mit denen des Saisonkennzeichens und ist in der Regel noch günstiger als die reguläre H-Zulassung.

Oldtimer genießen ohnehin besondere Konditionen: Für anerkannte Fahrzeuge gilt ein fixer Steuersatz (Stand 2026: 191,73 Euro pro Jahr). Zudem bieten Versicherungen vergünstigte Tarife, die meist daran gebunden sind, dass das Fahrzeug als fahrendes Kulturgut genutzt wird – häufig mit einer jährlichen Kilometerbegrenzung von 5.000 bis 9.000 km.

H-Kennzeichen als Saisonkennzeichen – ist das möglich?

Ja, das H-Kennzeichen kann als Saisonkennzeichen beantragt werden. Wer seinen Oldtimer ohnehin nur in der Schönwetterzeit bewegt und ihn den Rest des Jahres gepflegt in der Garage lässt, profitiert vom H-Saisonkennzeichen doppelt: noch niedrigere Steuer sowie möglicherweise günstigere Versicherungskonditionen.

Tipp: Prüfen Sie vor der Beantragung, ob Ihre Oldtimer-Versicherung das H-Saisonkennzeichen akzeptiert und ob sich der Tarif dadurch ändert.

Fazit: Saisonkennzeichen lohnt sich

Für alle, die ihr Fahrzeug regelmäßig nur saisonal nutzen, ist das Saisonkennzeichen eine klare Empfehlung. Die Kosten für Steuer und Versicherung sinken spürbar, die Beantragung ist unkompliziert und die jährliche Verlängerung läuft weitgehend automatisch. Außer den Kosten ändert sich für den Halter im Grunde nichts – und das zum Besseren.

Wer das Saisonkennzeichen mit dem richtigen Versicherungstarif kombiniert und gegebenenfalls das Sonderkündigungsrecht nutzt, kann zusätzlich sparen.

Häufige Fragen zum Saisonkennzeichen

Wer sein Motorrad ausschließlich oder überwiegend in den Sommermonaten nutzt, fährt mit dem Saisonkennzeichen günstiger. Steuer und Versicherung fallen nur für den Saisonzeitraum an, und die Ruheversicherung sichert das Fahrzeug in der Überwinterung ab. Ein Ganzjahreskennzeichen lohnt sich hingegen für alle, die das Motorrad das ganze Jahr über regelmäßig nutzen.

Das Saisonkennzeichen wird bei der zuständigen Zulassungsbehörde beantragt. Erforderlich sind in der Regel Fahrzeugschein und -brief, ein gültiger Personalausweis, der Nachweis eines Versicherungsschutzes sowie die Hauptuntersuchung (TÜV). Nach der einmaligen Beantragung wird der Saisonzeitraum jährlich automatisch übertragen.

Wer sein Fahrzeug außerhalb des genehmigten Saisonzeitraums im öffentlichen Straßenverkehr bewegt, begeht eine Ordnungswidrigkeit – und riskiert den Verlust des Versicherungsschutzes. Im Schadensfall kann die Versicherung die Leistung verweigern.

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