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Häufige Fragen zur SRZ-Freigabe und Zahlungsaufträgen

Alle Kontoinhaberinnen und -inhaber, die mit der Bank eine Vereinbarung über die Teilnahme am beleglosen Datenaustausch unter Einschaltung von Service Rechenzentren (SRZ) per Datenfernübertragung (DFÜ) abgeschlossen haben.

Soll eine bevollmächtigte Person freigeschaltet werden, genügt eine kurze schriftliche Willenserklärung.

Nein. Für Ihren Steuerberater besteht kein Handlungsbedarf. Die Zahlungsaufträge werden weiterhin wie gewohnt über das jeweilige Service Rechenzentrum (z. B. DATEV) an die Bank übermittelt.

SRZ Dateien, beispielsweise für Lohn- und Gehaltszahlungen, finden Sie im Onlinebanking unter:

Banking & Verträge → Aufträge → Dateiverarbeitung

Dort können Sie:

  • eingereichte SRZ Dateien ansehen
  • eigene Dateien hochladen
  • SEPA Überweisungen per Datei in Auftrag geben

Anleitung SRZ-Freigabe

Freizugebende Aufträge finden Sie unter:

Banking & Verträge → Aufträge → Auftragsfreigabe → freizugebende Aufträge

Dort erscheinen alle Aufträge, für die Ihre Freigabe notwendig ist.

Ihre eingereichten, aber noch nicht vollständig freigegebenen Aufträge finden Sie hier:

Banking & Verträge → Aufträge → Auftragsfreigabe → eingetreichte Aufträge

Dort können Sie außerdem Ihre eigene Freigabe zurückziehen, falls Ihnen nachträglich ein Fehler auffällt.

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