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Datum
03.06.2022

Maklerkosten beim Hausverkauf

Wie viel kosten Makler? Und wer muss für die Maklerkosten überhaupt aufkommen? Erfahren Sie, mit welchen potenziellen Kosten Sie bei einem Hausverkauf rechnen müssen und wer diese tragen muss.

Maklerkosten beim Hausverkauf
(GettyImages/Westend61)

Das Wichtigste in Kürze

  • Wird die Immobilie vermietet, dürfen die Maklerkosten für Mieter maximal der Höhe von zwei Nettokaltmieten zuzüglich Mehrwertsteuer entsprechen.
  • Die Gesamthöhe der Provision beim Hausverkauf liegt je nach Bundesland zwischen 4,76 und 7,14 Prozent des Kaufpreises der Immobilie.
  • Seit dem 23. Dezember 2020 gilt, dass der Hausverkäufer mindestens 50 Prozent der Maklergebühren übernehmen muss. Dadurch wurde das vorherige Bestellerprinzip überholt.
  • Makler kümmern sich um den gesamten Vermittlungsprozess. Dazu gehören unter anderem Vorgespräche, Preisverhandlungen und Besichtigungen.

Die Höhe der Maklerkosten beim Hausverkauf

Während es bei der Vermietung die klare Vorgabe gibt, dass die Maklerkosten für Mieter maximal zwei Monatskaltmieten plus Mehrwertsteuer betragen dürfen, können die Kosten beim Hausverkauf variabel festgesetzt werden. Seit dem 23.12.2020 gibt es ein neues Gesetz zur Aufteilung der Maklergebühren beim Hausverkauf. Dies besagt, dass die Maklerkosten in der Regel zu jeweils 50 Prozent zwischen Verkäufern und Käufern aufgeteilt werden. Eine Vereinbarung, dass Maklerkosten ausschließlich vom Käufer getragen werden, ist nicht mehr möglich.

Die Maklerkosten für Käufer liegen meist anteilig bei 3,75 Prozent des finalen Verkaufspreises, je nach Bundesland gibt es aber erhebliche Abweichungen. Die Gesamthöhe der Maklerprovision, auch Courtage genannt, liegt in den Bundesländern zwischen 4,76 Prozent und 7,14 Prozent, wobei regionale Schwankungen möglich sind. Makler sind zudem nicht an diese bundeslandspezifischen Durchschnitte gebunden, sondern können ihre Dienstleistungen günstiger zur Verfügung stellen. Verhandlungsspielraum ist deshalb immer gegeben, daher lohnt sich ein Vergleich verschiedener Angebote. Sind Sie unsicher, ob die vom Makler angegebenen Kosten zulässig sind, sollten Sie sich professionell beraten lassen.

Die Verteilung der Maklerkosten gilt nur für private Käufer und Verkäufer, zudem findet sie nur bei Eigentumswohnungen und Einfamilienhäusern Anwendung. Werden Grundstücke, gewerblich genutzte Gebäude, Mischimmobilien oder Mehrfamilienhäuser veräußert, können die Maklerkosten nach wie vor frei verhandelt werden.

Mögliche Leistungen des Maklers

Ein Makler bietet ein vielfältiges Leistungsportfolio an, aus dem Kundinnen und Kunden den für sie passenden Service auswählen können. Seine Expertise macht es möglich, zum Beispiel den Wert der zu veräußernden Immobilie zu ermitteln. Er erstellt ein auf das Objekt zugeschnittenes Exposé und beginnt anschließend mit der zielgruppenorientierten Vermarktung. Er führt Vorgespräche, sondiert Kaufinteressierte, verhandelt über Preise und führt eigenständig Besichtigungen durch.

Die Auftragserteilung selbst ist nicht mit Maklergebühren verbunden. Gezahlt wird erst dann, wenn die Maklertätigkeitenerfolgreich waren und die Immobilie veräußert wurde. Das ist im Bürgerlichen Gesetzbuch unter § 652 geregelt. Nur in Ausnahmefällen fallen auch bei nicht erfolgreicher Tätigkeit Kosten an, die jedoch zuvor zwischen Makler und Auftraggeber vereinbart worden sind.

Maklerkosten von der Steuer absetzen

Entstandene Maklerkosten nach einem erfolgreichen Verkauf oder Kauf können im privaten Bereich nicht steuerlich abgesetzt werden. Wird die Immobilie hingegen als Kapitalanlage gehandelt, gibt es die Option zum Absetzen durch den Käufer. Die Maklergebühren für eine erworbene Immobilie werden in diesem Fall als Teil der Anschaffungskosten verstanden.

Hausbesitzer, die ihr Objekt vermieten, haben die Möglichkeit, die Kosten für einen Makler in der Steuererklärung als Werbungskosten aufzuführen. Übernimmt der Mieter selbst einen Teil der Maklerkosten, kann er diese nur geltend machen, wenn die Immobilie gewerblich genutzt wird.

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