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Datum
02.01.2026

Krankenkassenbeiträge 2026: Steigende Zusatzbeiträge und Wechseloptionen

Das Jahr 2026 bringt für Millionen gesetzlich Krankenversicherte in Deutschland erneut finanzielle Mehrbelastungen: Zahlreiche Krankenkassen haben angekündigt, ihre Zusatzbeiträge zum Jahreswechsel zu erhöhen. Die angespannte Finanzlage der gesetzlichen Krankenversicherung macht Beitragserhöhungen bei vielen Kassen unausweichlich.

MLP / Versichertenkarten und Medikamente
(GettyImages/pattilabelle)

Das Wichtigste in Kürze

  • Der durchschnittliche Zusatzbeitrag steigt 2026 von bisher 2,5 Prozent auf 2,9 Prozent – ein Anstieg um 0,4 Prozentpunkte gegenüber 2025.
  • Dutzende Krankenkassen erhöhen ihren Zusatzbeitrag zum Jahreswechsel, einige halten sie stabil.
  • Bei einer Erhöhung des Zusatzbeitrags haben Versicherte ein Sonderkündigungsrecht – unabhängig von der gesetzlichen Bindungsfrist.
  • Ein Kassenwechsel ist unkompliziert: Einfach bei der neuen Kasse anmelden – diese kündigt die alte Mitgliedschaft automatisch.
  • Keine Krankenkasse darf einen Antrag ablehnen – unabhängig von Alter oder Vorerkrankungen.

Was auf Versicherte 2026 zukommt

Der durchschnittliche Zusatzbeitrag zur gesetzlichen Krankenversicherung wurde vom Bundesgesundheitsministerium für 2026 auf 2,9 Prozent festgelegt – ein deutlicher Anstieg gegenüber den 2,5 Prozent im Jahr 2025. Gemeinsam mit dem allgemeinen Beitragssatz von 14,6 Prozent ergibt sich damit ein durchschnittlicher Gesamtbeitrag von 17,5 Prozent des Bruttoeinkommens, den sich Arbeitnehmer und Arbeitgeber hälftig teilen.

Konkret bedeutet das: Bei einem Bruttoeinkommen von 3.000 Euro entstehen durch eine Erhöhung des Zusatzbeitrags um 0,4 Prozentpunkte monatliche Mehrkosten von rund 6 Euro für Arbeitnehmer – aufs Jahr gerechnet sind das etwa 72 Euro zusätzlich.

Die tatsächlichen Zusatzbeiträge variieren jedoch erheblich zwischen den einzelnen Krankenkassen. Die Spanne reicht aktuell von unter 2,2 Prozent bei den günstigsten bis über 4,3 Prozent bei den teuersten Anbietern. Dutzende Kassen haben bereits Erhöhungen zum 1. Januar 2026 angekündigt, während einige ihre Beiträge stabil halten oder in Einzelfällen sogar leicht senken können.

Die Gründe für die steigenden Beiträge sind vielfältig: Wachsende Ausgaben für medizinische Leistungen, Digitalisierungsprojekte im Gesundheitswesen und die Notwendigkeit, gesetzlich vorgeschriebene Reserven aufzufüllen, belasten die Haushalte der Krankenkassen spürbar. Das von der Bundesregierung beschlossene Sparpaket für die Krankenkassen reicht nach Einschätzung vieler Experten nicht aus, um weitere Beitragserhöhungen zu verhindern.

Krankenkasse wechseln: Einfacher als gedacht

Angesichts der teils erheblichen Unterschiede bei den Zusatzbeiträgen kann sich ein Wechsel der Krankenkasse finanziell durchaus lohnen. Die gute Nachricht: Seit 2021 ist der Kassenwechsel deutlich unkomplizierter geworden. Sie müssen Ihre bisherige Krankenkasse nicht mehr selbst kündigen – das übernimmt die neue Kasse für Sie.

Wichtig zu wissen: Keine Krankenkasse darf Ihren Aufnahmeantrag ablehnen – unabhängig von Alter, Geschlecht, Vorerkrankungen oder laufenden Behandlungen. Eine Versicherungslücke ist bei einem Wechsel innerhalb der gesetzlichen Krankenversicherung ausgeschlossen.

So funktioniert der Wechsel in vier Schritten

  1. Neue Krankenkasse auswählen
    Vergleichen Sie verschiedene Kassen nach Zusatzbeitrag und Leistungen. Neben dem Beitrag sollten Sie auch Zusatzleistungen wie Zuschüsse zur professionellen Zahnreinigung oder Gesundheitskurse berücksichtigen. Sprechen Sie Ihren MLP Berater bzw. Ihre MLP Beraterin auf den gewünschten Kassenwechsel an – Er bzw. sie hilft Ihnen dabei, die passende Krankenkasse auszuwählen.
  2. Mitgliedsantrag bei der neuen Kasse stellen
    Haben Sie gemeinsam die neue passende Krankenkasse gefunden, unterstützt Sie Ihr MLP Berater bzw. Ihre MLP Beraterin beim Erstellen des Mitgliedsantrags. Die neue Kasse übernimmt automatisch die Kündigung bei Ihrer bisherigen Versicherung.
  3. Arbeitgeber informieren
    Teilen Sie Ihrem Arbeitgeber formlos den Krankenkassenwechsel mit. Die neue Krankenkasse übermittelt die Mitgliedsbescheinigung elektronisch an Ihren Arbeitgeber.
  4. Wechsel abschließen
    Ihre bisherige Krankenkasse bestätigt Ihnen innerhalb von zwei Wochen das Ende Ihrer Mitgliedschaft. Ab dem Wechseldatum sind Sie bei der neuen Kasse versichert.

Fristen und Sonderkündigungsrecht

Die reguläre Kündigungsfrist beträgt zwei Monate zum Monatsende. Wenn Sie also im Januar einen Antrag bei der neuen Krankenkasse stellen, beginnt Ihre Mitgliedschaft dort zum 1. April. Zusätzlich gilt eine Bindungsfrist von zwölf Monaten – Sie müssen also mindestens ein Jahr bei Ihrer aktuellen Kasse versichert sein, bevor Sie regulär wechseln können.

Das Sonderkündigungsrecht: Erhöht Ihre Krankenkasse den Zusatzbeitrag, haben Sie ein Sonderkündigungsrecht – unabhängig davon, wie lange Sie bereits Mitglied sind. Sie können dann bis zum Ende des Monats kündigen, in dem der neue Beitrag erstmals gilt.

Ein Beispiel: Erhöht Ihre Krankenkasse den Zusatzbeitrag zum 1. Januar 2026, haben Sie bis zum 31. Januar 2026 Zeit, den Wechsel zu einer neuen Kasse einzuleiten. Die neue Mitgliedschaft beginnt dann zum 1. April 2026. Bis dahin müssen Sie den erhöhten Beitrag allerdings noch bei der alten Kasse zahlen.

Ihre bisherige Krankenkasse ist verpflichtet, Sie spätestens einen Monat vor der Beitragserhöhung über das Sonderkündigungsrecht zu informieren. Übersteigt der neue Zusatzbeitrag den Durchschnittswert von 2,9 Prozent, muss die Kasse Sie zusätzlich darauf hinweisen, dass ein Wechsel zu einer günstigeren Krankenkasse möglich ist.

Darauf sollten Sie achten

Checkliste für den Krankenkassenwechsel

✓ Vergleichen Sie nicht nur die Beiträge, sondern auch die Zusatzleistungen

✓ Prüfen Sie, ob die gewünschte Kasse bundesweit oder nur regional geöffnet ist

✓ Beachten Sie laufende Behandlungen: Die neue Kasse muss bewilligte Leistungen weitergewähren

✓ Informieren Sie Ihren Arbeitgeber zeitnah über den Wechsel

✓ Nutzen Sie das Sonderkündigungsrecht bei Beitragserhöhungen

Achtung bei Wahltarifen

Haben Sie bei Ihrer Krankenkasse einen Wahltarif abgeschlossen, etwa für zusätzliche Leistungen oder Beitragsrückerstattungen, kann eine längere Bindefrist von bis zu drei Jahren gelten. Das Sonderkündigungsrecht bei Beitragserhöhungen gilt zwar auch hier – mit einer wichtigen Ausnahme: Beim Wahltarif Krankengeld, den vor allem Selbstständige nutzen, ist ein vorzeitiger Wechsel nicht möglich.

Fazit: Vergleichen lohnt sich

Da rund 95 Prozent der Kassenleistungen gesetzlich festgelegt sind, ist das Risiko beim Wechsel gering. Gleichzeitig können die finanziellen Unterschiede erheblich sein: Je nach Einkommen lassen sich durch einen Wechsel zu einer günstigeren Kasse mehrere Hundert Euro pro Jahr sparen. Nutzen Sie die angekündigten Beitragserhöhungen als Anlass, Ihre aktuelle Krankenkasse kritisch zu prüfen und gegebenenfalls zu wechseln – der Aufwand ist gering, der potenzielle Nutzen hingegen beachtlich.

Ihre MLP Beraterin bzw. Ihr MLP Berater steht Ihnen bei Fragen zum Kassenwechsel gerne weiter. Vereinbaren Sie einfach einen unverbindlichen Termin.

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