Skifahren in Italien: Privathaftpflicht notwendig
Wer seit dem 1. Januar 2022 in Italien auf die Skipiste möchte, muss belegen, dass er über eine Privathaftpflichtversicherung verfügt. Sonst kann es teuer werden.
Wer seit dem 1. Januar 2022 in Italien auf die Skipiste möchte, muss belegen, dass er über eine Privathaftpflichtversicherung verfügt. Sonst kann es teuer werden.
Allein in den Skigebieten der Alpenländer sind jedes Jahr mehr als 20 Millionen Wintersportler aktiv – die damit verbundene Verletzungsgefahr ist entsprechend hoch. Italien hat deshalb, als bisher einziges europäisches Land, reagiert: Skifahrer und Snowboarder müssen fortan einen Nachweis über eine gültige Haftpflichtversicherung vorlegen, die Sach- und Personenschäden umfasst.
Wer trotz fehlendem Versicherungsnachweis auf der Piste unterwegs ist, muss mit einem Bußgeld in Höhe von 100 bis 150 Euro rechnen. Möglich ist auch der Entzug des Skipasses. Fehlt der Nachweis, kann vor Ort gemeinsam mit dem Skipass eine entsprechende Tages-Police abgeschlossen werden. Derzeit ist diese für 2,50 Euro pro Tag verfügbar.
Wintersportler, die ihren Skiurlaub planen, sollten deshalb frühzeitig beim Versicherer eine Bestätigung ihres Haftpflichtschutzes anfordern. Hierbei ist zu beachten, dass alle Personen mit Geburtsdatum genannt werden, die einen Nachweis benötigen und dementsprechend namentlich in der Bestätigung erfasst werden müssen.
Die Anforderung einer solchen Bestätigung kann bei den Versicherern per E-Mail erfolgen, die derzeitige Bearbeitungszeit beträgt etwa zwei bis drei Werktage. Und falls es doch mal schneller gehen muss: Dringende Bestätigungen können telefonisch unverzüglich angefordert werden. Die Zusendung erfolgt dann per Mail., Nach den aktuell vorliegenden Informationen ist eine deutschsprachige Bestätigung ausreichend; alternativ ist auch eine Versicherungspolice als Nachweis nutzbar.