Elektronische Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung: Pflicht ab 2023
Ab 2023 müssen Arbeitgeber die Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung elektronisch abwickeln. Dafür ist eine kleine Umstellung in den meisten Unternehmen erforderlich. Für Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer bedeutet die elektronische Variante, kurz eAU, eine Entlastung. Es gibt aber auch Ausnahmen, die nach wie vor die Papierform bedingen.