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Datum
02.05.2016

Berufsunfähigkeitsschutz? Brauche ich nicht – oder?

Berufsunfähigkeit. Kein leichtes Thema. Viele Menschen ignorieren es, andere schieben es vor sich her. Fünf populäre Irrtümer bzw. Vorurteile – und was Sie wissen sollten zur Absicherung für den Fall der Fälle.

BU Vorurteile
(pathdoc / fotolia)

Nicht wirklich. Berufstätige haben grundsätzlich in den ersten fünf Beitragsjahren, in denen sie in die gesetzliche Versicherung einzahlen, im Ernstfall noch gar keinen Anspruch auf eine staatliche Stütze. Selbst wer diese erhält, kann damit längst nicht den gewohnten Lebensstandard halten. Und das gilt insbesondere für alle, die ab dem 1.1.1961 geboren sind. Für sie gibt es nur noch minimale staatliche Unterstützung, die auch noch an strenge Bedingungen geknüpft ist: Nur wer gesundheitsbedingt weniger als drei Stunden am Tag – auch weit unterhalb seiner Qualifikationen – arbeiten kann, darf mit der geringen Hilfe rechnen. Deshalb ist eine private Absicherung des Berufsunfähigkeitsrisikos unerlässlich, um sein Leben weiter finanzieren zu können.

Vorsicht. Der Knackpunkt: Als berufsunfähig gilt jemand, wenn er dauerhaft nicht mehr in der Lage ist, zu mindestens 50 Prozent in seinem Beruf oder der zuletzt ausgeübten Tätigkeit zu arbeiten. Erwerbsunfähig ist, wer – egal, in welchem Job – nur noch höchstens drei Stunden pro Tag arbeiten kann. Vor dem Hintergrund bietet eine gute Berufsunfähigkeitsversicherung (BU) umfangreicheren Schutz und sichert Erwerbunfähigkeit mit ab.

Das war einmal. Nach Statistiken der Verbraucherzentralen sind es inzwischen mit knapp mehr als 30 Prozent vor allem nervliche Krankheiten wie Burn Out oder Depressionen, die zur Berufsunfähigkeit führen. Erst danach folgen Ursachen wie Rückenerkrankungen, Krebs oder Herz-Kreislauf-Probleme. Mit anderen Worten: Typische Wissensarbeiter wie Anwälte und Berater sind besonders betroffen.

Stimmt nicht. Der Versicherte hat Möglichkeiten, auf die Beitragshöhe Einfluss zu nehmen. Entscheidend für die monatlichen Zahlungen sind neben der später gewünschten Rentenhöhe und dem ausgeübten Beruf vor allem Eintrittsalter sowie Gesundheitszustand. Das heißt: Je jünger und gesünder man ist, desto günstiger gestaltet sich die Absicherung. Es empfiehlt sich also, möglichst in jungen Jahren mit dem Berufseintritt zu handeln.

Tipp: Wer die BU mit einer Basis-Rente als zusätzliche Altersvorsorge koppelt, nutzt insgesamt Förder-Vorteile. Denn so können die Versicherten auch ihre BU-Beiträge als Sonderausgaben jährlich steuerlich ansetzen.

Eine BU ist immer erste Wahl. Sollte die Absicherung aber aufgrund von Vorerkrankungen nicht möglich sein oder die Beiträge viel zu hoch ausfallen: Es gibt Alternativen, die zumindest einen Basisschutz bieten. Dazu zählt die Erwerbsunfähigkeitsversicherung (siehe oben) oder eine sogenannte Multi-Risk-Versicherung. Letztere sichert sowohl Grundfähigkeiten wie Sehen oder Hören, als auch schwere Krankheiten wie etwa bestimmte Formen von Krebs, Arthritis oder die Folgen eines Schlaganfalls ab.

Weitere Informationen

Warum trotz Versorgungswerk insbesondere Mediziner eine ergänzende BU gut gebrauchen können.

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