Die Reform der betrieblichen Altersvorsorge (bAV) wird konkreter: Dazu zählen Vorteile für Arbeitnehmer ab 2018 durch einen erweiterten steuerlichen Förderrahmen. Statt bislang bis zu vier Prozent der Beitragsbemessungsgrenze (BBG/West) können Arbeitnehmer künftig jährlich bis zu acht Prozent der BBG steuerfrei in eine Direktversicherung, Pensionskasse oder in einen Pensionsfonds einzahlen. Vier Prozent bleiben zudem – wie bisher – sozialversicherungsfrei. Hinzu kommen kann künftig unter bestimmten Voraussetzungen ein obligatorischer Arbeitgeberzuschuss bei sogenannter Entgeltumwandlung von mindestens 15 Prozent des monatlichen Beitrags zur Altersvorsorge.
Wie lässt sich der größere Förderrahmen maximal fürs zusätzliche Finanzpolster im Alter nutzen? Konkretes Beispiel: Tim Müller ist 35 Jahre alt. Als angestellter Betriebswirt verdient der Ingolstädter 3.500 Euro brutto im Monat. Der kinderlose Single (Lohnsteuerklasse I, KiSt Bayern, gesetzlich versichert) möchte die maximale Steuerersparnis nutzen:
Variante 1: Tim Müller nutzt den maximal steuerfreien Sparbetrag.
Variante 2: Er erhält zusätzlich den Arbeitgeberzuschuss von 15 Prozent (begrenzt auf den sozialversicherungsfreien Beitragsanteil von 4 Prozent).
Wer Wert auf Flexibilität und Garantien legt, sollte sich mit der bAV noch in diesem Jahr beschäftigen. Denn mit Beginn nächsten Jahres kann die Reform genau hier Einschränkungen für viele Arbeitgeber und -nehmer mit sich bringen:
„Für viele Arbeitnehmer ergibt sich daher noch in diesem Jahr Handlungsbedarf, insbesondere wenn sie Wert auf Garantien legen“, sagt Ralf Raube, Leiter des Geschäftsbereichs betriebliche Vorsorge bei MLP. „Auch wer weiterhin ein Kapitalwahlrecht wünscht, um bei Eintritt in den Ruhestand möglichst flexibel über sein Erspartes zu verfügen, sollte sich noch in diesem Jahr beraten lassen.“