Eine Berufsunfähigkeitsversicherung zahlt im Ernstfall eine monatliche Rente, wenn der Beruf krankheitsbedingt nicht mehr ausübbar ist. Denn die Unterstützung vom Staat reicht für ab 1961 Geborene bei Weitem nicht aus. Dieser existenzielle Schutz kann im Einzelfall aber recht teuer oder sogar unerreichbar sein. Das gilt zum Beispiel, wenn bestimmte Erkrankungen vorliegen. Aus Sicht der Versicherer gilt der Betroffene hier als besonders gefährdet im Verlauf des Berufslebens. Mögliche Folge: vergleichsweise hohe Risikoaufschläge für die monatlichen Beiträge. Im Einzelfall kann es auch zum Ausschluss des Schutzes von bestimmten Krankheiten oder zu einer Ablehnung des Antrags kommen.
Wer berechtigte Zweifel hat, ob er überhaupt eine Absicherung bekommt, kann im Einzelfall über seinen MLP Berater unverbindlich eine entsprechende Voranfrage stellen lassen. Der Berater fragt dann bei verschiedenen Anbietern nach, zu welchen Konditionen sie versichern würden. Dazu gibt er alle für die Risikobewertung notwendigen Informationen an. Ein weiterer Vorteil der Voranfrage ist, dass die Ablehnung eines Interessenten keinen Eintrag in das „Hinweis- und Informationssystem“ nach sich zieht.
Darauf haben auch viele andere Versicherer Zugriff. Entsprechende Einträge können daher unmittelbar auch bei anderen Anbietern zur Ablehnung führen. Eine Risikovoranfrage verhindert das.
Schließlich gilt es, alle erhaltenen Angebote gut zu vergleichen. Auch hier unterstützt der MLP Berater mit seinem Marktüberblick. „Gemeinsam mit dem Kunden lotet er aus, welche Lösung am besten absichert“, bestätigt Miriam Michelsen, Leiterin Altersvorsorge und Krankenversicherung bei MLP.
Sollte keine BU-Lösung möglich sein, gibt es Alternativen. Dazu zählen Erwerbsunfähigkeits-, Grundfähigkeits-, Multi-Risk oder Dread Disease-Versicherungen. Sie bieten zwar keine umfängliche Absicherung wie eine BU, sie können aber zumindest einen Basisschutz leisten.
Die Erwerbsunfähigkeitspolice (EU) zahlt wie die BU meist bis zum Eintritt ins Rentenalter eine Monatsrente in vereinbarter Höhe, wenn der Versicherte seinen Beruf gesundheitsbedingt nicht mehr ausüben kann. Unterschied: Die BU zahlt bereits, wenn der Versicherte seinen eigentlichen Beruf aufgeben muss; eine EU greift nur, wenn der Versicherte weniger als drei Stunden täglich irgendeiner Tätigkeit nachgehen kann. Grundfähigkeitspolicen sichern unter anderem Sehen und Hören oder die Fähigkeit, die Hände zu gebrauchen, ab. Multirisk- oder Dread-Disease-Versicherungen erweitern diesen Schutzbereich um schwere Krankheiten.