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Altersvorsorgedepot

Neustart der privaten Altersvorsorge: Was sich ab 2027 grundlegend ändert

Was ist das Altersvorsorgedepot?

Das Altersvorsorgedepot soll laut politischem Beschluss ab dem 01.01.2027 eingeführt werden. Derzeit befindet sich das Konzept noch im Gesetzgebungsverfahren.

Was wird sich planmäßig ändern? Ab dem 1. Januar 2027 soll die bisherige Riester-Rente abgelöst und die private Altersvorsorge in Deutschland grundlegend modernisiert sowie flexibler ausgestaltet werden. Kern der Reform ist die Einführung eines neuen staatlich geförderten Altersvorsorgedepots ohne verpflichtende Garantievorgaben. Dadurch eröffnen sich höhere Renditechancen, etwa durch Investitionen in kapitalmarktorientierte Anlagen wie Aktienfonds. Für Altersvorsorgende mit einem ausgeprägteren Sicherheitsbedürfnis bleiben weiterhin Garantieprodukte verfügbar. Bei diesen darf das garantierte Kapital künftig 100 % oder 80 % der eingezahlten Beiträge betragen.

Die geförderte private Altersvorsorge gliedert sich weiterhin in zwei Phasen: die Ansparphase und die Auszahlungsphase. In der Ansparphase erhalten Sie eine proportional zu Ihren geleisteten Beiträgen bemessene staatliche Zulage von voraussichtlich bis zu 480 Euro. Zudem bleiben die Erträge während dieser Phase steuerfrei. In der anschließenden Auszahlungsphase wird das gebildete Kapital für Ihren Ruhestand genutzt. Neben der klassischen lebenslangen Rente sollen künftig auch langlaufende Auszahlungspläne möglich sein. Die monatlichen Leistungen in der Auszahlungsphase werden dabei nachgelagert besteuert.

Hinweis

Die dargestellten Informationen basieren auf dem derzeit bekannten Stand der geplanten Rentenreformen. Da sich einzelne Regelungen im Gesetzgebungsverfahren noch ändern können, sind Abweichungen möglich. Die Inhalte dienen der allgemeinen Information und ersetzen keine persönliche Beratung zur individuellen Altersvorsorge.

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Das Wichtigste in Kürze

Das Altersvorsorgedepot soll ab 1.1.2027 die bisherige Riester-Förderung ablösen und ermöglicht flexibles Sparen, sowohl in Fonds als auch Rentenversicherungen. Das Bundeskabinett hat dem Gesetzesentwurf am 17.12.25 zugestimmt, ein finaler Beschluss wird im Mai erwartet.

Die staatliche Förderung im Detail

Grundförderung

Zulagenstruktur ab 2027:

  • 30 Cent pro eingezahltem Euro bis 1.200 Euro = 360 Euro
  • 20 Cent pro eingezahltem Euro für weitere 600 Euro = 120 Euro
  • Maximale Grundförderung: 480 Euro pro Jahr
  • Ab 2029: Erhöhung auf 35 Cent für die ersten 1.200 Euro = bis zu 540 Euro Förderung
  • Geförderte Höchstgrenze: 1.800 Euro Eigenbeitrag pro Jahr

Zusätzliche Förderungen

  • Kinderzulage: 25 Cent pro eingezahlten Euro (max. 300 Euro pro Kind und Jahr)
  • Berufseinsteiger-Bonus: 200 Euro einmalig für unter 25-Jährige
  • Steuerliche Absetzbarkeit: Beiträge können als Sonderausgaben geltend gemacht werden. Das Finanzamt prüft automatisch, ob die Zulagen oder der Steuervorteil günstiger sind (Günstigerprüfung).
  • Zuzahlungsmöglichkeit:Zusätzlich zur Grundförderung können jährlich bis zu 5.040 Euro freiwillig zugezahlt werden. Diese Beiträge werden, ebenso wie die Grundförderung, im Altersvorsorgedepot investiert und unterliegen ebenfalls der steuerlich begünstigten Behandlung. Dadurch kann die staatlich geförderte Vorsorge individuell weiter ausgebaut werden.

Produktvarianten und Anlageoptionen

Drei Kategorien von Altersvorsorge-Verträgen

Die folgenden Varianten des Altersvorsorgedepots können sowohl von Banken als auch von Versicherungen angeboten werden:

  1. Altersvorsorgedepot (renditeorientiert):
    Bei dieser Variante investieren Sie in zulässige Vermögenswerte wie Aktien- und Anleihenfonds. Es gibt keine Kapitalgarantie, dafür profitieren Sie von höheren Renditechancen. Aktienquoten von bis zu 100 Prozent sind möglich.
  2. Garantieprodukt mit 80 Prozent Beitragsgarantie:
    Hier stehen Ihnen zu Beginn der Auszahlungsphase garantiert 80 Prozent Ihrer Altersvorsorgebeiträge inklusive der geleisteten Zulagen zur Verfügung. Diese Variante bietet eine höhere Sicherheit als das renditeorientierte Altersvorsorgedepot und ermöglicht zugleich begrenzte Investitionen in renditestärkere Anlagen.
  3. Garantieprodukt mit 100 Prozent Beitragsgarantie:
    Bei dieser Variante werden 100 Prozent Ihrer eingezahlten Beiträge samt Zulagen garantiert. Diese Option bietet maximale Sicherheit, jedoch nur geringe Renditechancen, da das Kapital nur in risikoärmere Anlagen investiert werden kann.

Flexibilität in der Auszahlphase

Die Reform bringt deutlich mehr Flexibilität bei der Auszahlung. Der Beginn der Auszahlungsphase ist in der Regel ab dem 65. Geburtstag möglich. Wenn bereits vorher eine gesetzliche Rente bezogen wird, kann die Auszahlung auch früher starten. Spätestens muss die Auszahlungsphase vor dem 70. Geburtstag beginnen. Sie haben folgende Optionen:

  • Zeitlich begrenzter Auszahlplan:
    Das Kapital wird über einen festen Zeitraum (mindestens bis zum 85. Geburtstag) ausgezahlt. Das noch investierte Geld kann weiter am Kapitalmarkt partizipieren.
  • Lebenslange Rente:
    Bei einer Rentenversicherung kann auch eine lebenslange Rente gewählt werden, bei der im Gegensatz zum Auszahlplan eine monatliche Rente bis zum Lebensende gezahlt wird.
  • Kombination:
    Sie können zu Rentenbeginn bis zu 30 Prozent als Einmalzahlung entnehmen und den Rest als Rente oder Auszahlplan nutzen.


Was bedeutet das für Ihre eigene Vorsorge?

Die geplante Altersvorsorgereform befindet sich noch im politischen Entscheidungsprozess. Viele Details stehen noch nicht endgültig fest, daher gilt: warten Sie die finale Gesetzgebung ab, um zu gegebener Zeit gemeinsam mit Ihrer MLP Beraterin oder Ihrem MLP Berater fundiert zu überblicken, welche Chancen die neue Förderung für Sie bietet.

Sie müssen nicht auf 2027 warten, sondern können auch heute schon flexibel, kapitalmarktnah und staatlich gefördert für das Alter sparen. Beginnen Sie jetzt mit Ihrem Vermögensaufbau. Jedes Jahr zählt für den Zinseszinseffekt und Ihre MLP Beraterin oder Ihr MLP Berater unterstützen Sie gerne bei der Wahl der geeigneten Anlage.

Handeln Sie auch hier nicht vorschnell, vorzeitige Kündigungen führen fast immer zu Verlusten. Sie erhalten weiterhin die staatliche Förderung durch Zulagen und Steuervorteile und können nach endgültiger Beschlussfassung durch die Regierung mit Ihrer MLP Beraterin oder Ihrem MLP Berater einen umfassenden Blick auf Ihre Vorsorgesituation werfen um fundierte Entscheidungen zu treffen.

Das Altersvorsorgedepot ergänzt die bestehenden Vorsorgeformen, also die gesetzliche Rente, Basisrente und betriebliche Altersvorsorge. Durch die demografische Entwicklung und den Renteneintritt geburtenstarker Jahrgänge, wird es immer wichtiger selbstbestimmt für den Ruhestand vorzusorgen.

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