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Hinweisgebersystem

Sie haben Informationen über ein Fehlverhalten erhalten, das unser Unternehmen oder Mitarbeiterinnen oder Mitarbeiter betrifft und wollen dieses melden? Dann nutzen Sie dieses Hinweisgebersystem. Damit ist sichergestellt, dass Sie den besonderen Schutz nach dem Hinweisgeberschutzgesetz unterliegen.

Die Weitergabe der Information an unsere Meldestelle trägt dazu bei, dass Verstöße untersucht und aufgedeckt werden. Missstände werden so zielführend beseitigt.

Zur Meldestelle von MLP

Unsere Meldestelle wahrt die Vertraulichkeit Ihrer Identität. Auch dann, wenn Sie eine Meldung unter Ihrem Namen abgeben. Auch muss ein Mitarbeiter, der in gutem Glauben einen mutmaßlichen Verstoß meldet, keine Nachteile befürchten. Auch dann nicht, wenn sich die Mitteilung als unbegründet herausstellen sollte.

Sie können sich alternativ auch an die folgenden externen Meldestellen wenden:

Externe Meldestelle des Bundesamtes für Justiz

Meldestelle der Bundesanstalt für Finanzaufsicht (BaFin)