Als niedergelassener Arzt in eigener Praxis haften Sie aufgrund gesetzlicher Bestimmungen in Ausübung Ihrer Tätigkeit Ihren Patienten gegenüber. Dabei haften Sie nicht nur für Schäden, die Sie selbst verschulden, sondern ggf. auch für Fehler der Angestellten oder gar der Praxispartner.
Das sollte Ihre Arzthaftpflichtversicherung beinhalten
- Bis zu 10 Mio. Euro Versicherungssumme pauschal für Personen-, Sach- und Vermögensschäden
- 3-fache Maximierung (die vereinbarte Versicherungssumme steht bis zu dreimal pro Jahr zur Verfügung)
- Beruflicher Schlüsselverlust und Mietsachschäden bis zur Versicherungssumme
- Beitragsfreie Mitversicherung medizinisch nicht indizierter kosmetischer Operationen
- Zusatzrisiken wie z. B. Telemedizin, Off-Label-Use und Compassionate Use, Naturheilverfahren und Akupunkturbehandlungen
- Beitragsfreie Nachhaftung bis 10 Jahre
- Fachrichtungsspezifische Deckungserweiterungen, z. B. bei Erfüllungsschäden bei Zahnärzten
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