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Dienstunfähigkeitsversicherung

Dienstunfähigkeitsversicherung – wichtiger Versicherungsschutz für Beamte

Das Wichtigste in Kürze:

  • Eine Dienstunfähigkeitsversicherung bietet Beamten finanziellen Schutz im Falle einer Dienstunfähigkeit und/oder bei Berufsunfähigkeit.
  • Die Versicherungsleistung besteht in einer monatlichen DU-Rente, die Sie zusätzlich zu anderen Rentenansprüchen erhalten.
  • Wenn eine „echte“ DU-Klausel vereinbart ist, zahlt die Versicherung infolge der Entscheidung Ihres Dienstherrn und verzichtet auf eine eigene Prüfung.

Warum lohnt sich eine Dienstunfähigkeitsversicherung?

Wenn Sie aus gesundheitlichen Gründen vorzeitig in Pensionierung gehen müssen, verlieren Sie nicht nur die berufliche Perspektive. Viele dienstunfähige Beamte müssen sich auch erst einmal finanziell neu zurechtfinden – denn der Verlust der eigenen Arbeitskraft geht häufig mit deutlichen Einkommenseinbußen einher.

Beamte auf Lebenszeit haben nach Erfüllung einer Wartezeit von 5 Jahren dank spezieller Beamtenversorgung Anspruch auf ein Ruhegehalt bei Dienstunfähigkeit. Die Höhe berechnet sich jedoch auf Grundlage der ruhegehaltsfähigen Dienstzeit und der Dienstbezüge. Das hat zur Folge, dass Sie in den Anfangsjahren als lediger Beamter als Ruhegehalt bei Dienstunfähigkeit nur die Mindestversorgung von ca. 1780 EUR (Bundesbeamter) bzw. 35 % ihrer bisherigen Dienstbezüge (wenn dieser Wert höher ist) erhalten. Maximal können Sie als Beamter 71,75 Prozent Ihrer bisherigen Dienstbezüge als Ruhegehalt im Fall der Dienstunfähigkeit beziehen. Nach Erreichen der Altersgrenze geht das jeweilige Ruhegehalt bei Dienstunfähigkeit in ein Altersruhegehalt in gleiche Höhe über. Die DU-Versicherung schließt die Versorgungslücke, die sich aus der Differenz der bisherigen Dienstbezüge und dem Ruhegehalt bei Dienstunfähigkeit ergibt. Sie gehört damit zu den wichtigsten Versicherungen für Beamte.

Das leistet eine Dienstunfähigkeitsversicherung

Eine Dienstunfähigkeitsversicherung zahlt Ihnen eine garantierte monatliche Rente, wenn Sie Ihren Beruf aufgrund einer Erkrankung oder einer Unfallverletzung nicht mehr ausüben können. Im Vertrag sind sowohl die Versicherungslaufzeit als auch die Höhe der Rente festgelegt.

Wer gilt als dienstunfähig?

Eine Dienstunfähigkeit liegt in der Regel vor, wenn Sie aufgrund Ihres körperlichen und geistigen Zustandes oder aus gesundheitlichen Gründen Ihre Dienstpflichten nicht mehr erfüllen können. Dabei ist zu unterscheiden zwischen dauerhafter Dienstunfähigkeit und einem vorübergehenden Verlust der Dienstfähigkeit. Ihr Dienstherr kann Sie bereits vorzeitig pensionieren, falls Sie über einen Zeitraum von sechs Monaten drei Monate lang gesundheitsbedingt Ihrer Tätigkeit nicht mehr nachgehen konnten – und wenn Sie voraussichtlich auch während der nächsten sechs Monate nicht wieder voll dienstfähig werden. Häufige Ursachen für eine frühzeitige Pensionierung sind psychische Probleme sowie Rückenleiden oder Herz-Kreislauf-Erkrankungen.

Wann ist eine Dienstunfähigkeitsversicherung sinnvoll?

Gerade für Beamtenanwärter und Berufsanfänger ist ein zusätzlicher Dienstunfähigkeitsschutz besonders wichtig: Ein Anspruch auf Ruhegehalt besteht generell erst, wenn Sie eine Dienstzeit von mindestens fünf Jahren (Wartezeit) abgeleistet haben und Sie den Status Beamter auf Lebenszeit erreicht haben (Ausnahme: Beamter auf Probe bei einem Dienstunfall). Können Sie als Beamter auf Widerruf oder auf Probe nicht mehr arbeiten, werden Sie in der Regel aus dem Dienst entlassen – darauf folgt die Nachversicherung in der gesetzlichen Rentenversicherung.

Wer sich frühzeitig absichert, profitiert zudem von kleineren Startbeiträgen und mehr Flexibilität – der Versicherungsschutz besteht abhängig von den Vertragsvereinbarungen schon ab dem ersten Tag. Eine Dienstunfähigkeitsversicherung ist sowohl für Beamte auf Widerruf und auf Probe als auch für Beamte auf Zeit, auf Lebenszeit, Soldaten sowie für Richter erhältlich.

Welche Höhe sollte eine Dienstunfähigkeitsversicherung haben?

Der tatsächliche Bedarf ergibt sich im Einzelfall, um Ihren gewohnten Lebensstandard zu halten.

Was ist unter einer „echten“ Dienstunfähigkeitsklausel zu verstehen?

Stuft ein Dienstherr Sie als dienstunfähig ein, reicht im Falle einer „echten“ Klausel ein amtlicher Bescheid für den Anspruch aus der Dienstunfähigkeitsversicherung aus. Die Versicherung beurteilt dann nicht selbst, ob Sie tatsächlich als berufsunfähig gelten – was von der Definition her nicht immer gleichzusetzen ist mit einer Dienstunfähigkeit.

Wichtige Fragen und Antworten

Wie wichtig ist die Qualität der Absicherung?

Neben der Qualität der Dienstunfähigkeitsklausel sollten auch die weiteren Regelungen im Bedingungswerk hochwertig und kundenfreundlich sein. Einige Anbieter am Markt haben sich auf die Absicherung von Beamten spezialisiert und bieten maßgeschneiderte Produkte, z. B. auch mit spezieller Flexibilität für Beamtenanwärter.

Worin besteht der Unterschied zur Berufsunfähigkeitsversicherung?

Werden Sie als Beamter dienstunfähig, gelten Sie nicht automatisch als berufsunfähig. Bei der BU-Versicherung ist die 50-Prozent-Hürde zu beachten: Die meisten Versicherungen treten bei 50-prozentiger Berufsunfähigkeit mit voller Leistung ein. Eine derartige Grenze ist für die Dienstunfähigkeit nicht vorgesehen – der Dienstherr kann Sie daher schon in die Pensionierung schicken, wenn Sie nur zu 20 Prozent dienstunfähig sind. Aus diesem Anlass ist es sinnvoll, sich für eine Dienstunfähigkeitsversicherung als Sonderform der Berufsunfähigkeitsversicherung zu entscheiden.


Sie interessieren sich für eine Dienstunfähigkeitsversicherung?

Welche DU-Versicherung für Sie infrage kommt und wie hoch Ihr individueller Bedarf ist, klärt Ihr MLP Berater mit Ihnen in einem persönlichen Gespräch. Vereinbaren Sie dazu einfach einen Termin oder rufen Sie uns an.

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